Herausgeber: terre des hommes Deutschland e.V.
Bestell-Nr. 301.1322.00
Umfang: 80 Seiten
Preis: kostenlos
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Aktuelles Update
zur Studie »Schulpflicht vs. Schulrecht von Flüchtlingskindern in Deutschland« (Stand Oktober 2005) als PDF-Dokument.
Liebe Leserin, lieber Leser,
jedes Kind hat ein Recht auf Bildungschancen ganz gleich wo es lebt und mit welchem Aufenthaltsstatus. terre des hommes glaubt an diesen Grundsatz und unterstützt zahlreiche Schul- und Ausbildungsprojekte in Afrika, Asien und Lateinamerika. Denn Bildung ist ein Schlüsselelement für die Zukunftsperspektive von Menschen und Gesellschaften das ist eine Erkenntnis langjähriger Arbeit als entwicklungspolitisches Kinderhilfswerk.
Die Tatsache, dass mitten in Deutschland junge motivierte Menschen von Bildung und Ausbildung ausgeschlossen werden, kann und will terre des hommes deshalb nicht hinnehmen. In einigen Bundesländern sind Flüchtlingskinder nicht einmal schulpflichtig, wenn ihre Eltern im oft sehr lange dauernden Asylverfahren sind oder nur »geduldet« werden. Sie haben dann zwar ein sogenanntes Schulbesuchsrecht, dessen Wahrnehmung wird ihnen aber oft unmöglich gemacht: Mit dem Hinweis auf fehlende Schulpflicht können notwendige materielle Leistungen wie zum Beispiel die Kostenerstattung für den Schulbus oder andere Transportmittel verweigert werden. Deutschkurse, die es diesen Kindern erst ermöglichen, dem Unterricht zu folgen, werden oft nicht angeboten. Und manchmal kann die Beschulung auch auf Grund mangelnder räumlicher oder personeller Kapazitäten abgelehnt werden.
Denn während der Schulpflicht auch die Verpflichtung des Staates gegenübersteht, durch geeignete Maßnahmen den Schulbesuch zu ermöglichen, wird dies offensichtlich mit dem Recht auf Schulbesuch nicht verbunden. Nicht zuletzt deshalb wird die Schulpflicht als zivilisatorische Errungenschaft gepriesen und bedarf eigentlich schon seit Jahrzehnten keiner Diskussion mehr.
Auch das Diskriminierungsverbot hat gute historische Gründe und wurde auch im Grundgesetz verankert. In Artikel 3 III GG heißt es: »Niemand darf wegen seines Geschlechts, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.« Dieser Gleichheitsgrundsatz sollte unantastbarer Bestandteil unserer Kultur sein und ganz besonders für Kinder gelten. Flüchtlingskinder mit ungesichertem Aufenthaltsstatus (Aufenthaltsgestattung oder Duldung) hätten in Deutschland sowieso keine Lebensperspektive so lautet das gängige Argument für ihre Ausgrenzung aus der allgemeinen Schulpflicht.
Die große Mehrzahl der Asylanträge werde schließlich abgelehnt, und die Kinder mit ihren Familien müssten früher oder später ausreisen oder würden abgeschoben. Dieses Argument ist aus mehreren Gründen falsch:
Erstens dauert schon der Entscheid über den Asylantrag oft länger als ein Jahr, manchmal mehrere Jahre, und anschließend bekommen auch abgelehnte Asylbewerber häufig eine immer wieder verlängerte Duldung, weil sie aus verschiedenen Gründen nicht ausreisen oder abgeschoben werden können. Viele Flüchtlingskinder leben also mit ungesichertem Aufenthaltsstatus fünf, sechs Jahre oder länger hier, nicht wenige bleiben ganz selbst wenn sie oder ihre Eltern kein Asyl bekommen.
Was aber passiert mit einem Kind, das jahrelang nicht in die Schule geht, weil es nicht schulpflichtig ist und die Eltern besonders wenn sie selbst aus einem bildungsfernen Milieu kommen sich nicht trotz aller Widrigkeiten für den Schulbesuch ihrer Kinder einsetzen? Es wird nicht wieder aufzuholende Bildungslücken haben, die ihm im weiteren Lebenslauf viele Chancen verbauen. Denn Schulbildung legt das Fundament für Erfolg und Misserfolg im Erwachsenenleben. Wer weiß, wie unglaublich lange ein Jahr für ein sechsjähriges Kind sein kann, wie viel es in dieser Zeit lernen oder eben nicht lernen kann, der sieht auch, dass es sich um sehr wichtige und prägende Jahre handelt, in denen die Weichen für seine Zukunft gestellt werden.
Zweitens: Auch wenn diese Kinder nicht in Deutschland bleiben, sondern in ihr Heimatland zurückgehen oder anderswo auf der Welt leben werden Bildung und Ausbildung nehmen sie überall mit hin. Wenn sie gute Bildungsmöglichkeiten erhalten, können sie als Erwachsene die Zukunft gestalten, vielleicht in ihren kriegszerstörten Heimatländern zum Wiederaufbau beitragen, Schlüsselfiguren für Entwicklung und Frieden werden. Sie können auch für Deutschland wirtschaftlich nutzbringend sein, denn die Kontakte in das Land, in dem sie gebildet und ausgebildet wurden, bleiben erfahrungsgemäß weiter bestehen und werden genutzt. Indem Deutschland das Kinderrecht auf Bildung ermöglicht und garantiert, könnte es gleichzeitig die wirtschaftliche, soziale und rechtsstaatliche Entwicklung in den Herkunftsländern der Flüchtlinge fördern. Werden junge Flüchtlinge aber ignoriert und jeglicher Bildungschancen beraubt, drohen sie zu einer »lost generation« zu werden, was in unserer globalisierten Welt zum Schaden aller ist.
Drittens: Für Flüchtlingskinder hat Schule neben der formalen Bildung noch eine andere wichtige Funktion. Die alltägliche Routine kann ihnen nach oft traumatischen Erlebnissen im Heimatland und auf der Flucht ein Stück Normalität vermitteln. Die Belastungen, denen sie und ihre Familien ausgesetzt sind eine fremde Sprache, Angst vor ständig drohender Abschiebung, Sorge um in Kriegsgebieten zurückgebliebene Familienmitglieder können durch eine gute Schule, die sie als Menschen und Kinder annimmt, wenigstens ein Stück weit abgefedert werden. Die Kinder können in der Schule andere soziale Erfahrungen machen als in den Flüchtlingsunterkünften, sie können Stabilisierung, Orientierung und Integration erfahren.
Sicher: Es gibt auch Flüchtlingsfamilien, die auf den Schulbesuch ihrer Kinder keinen großen Wert legen und sie gar nicht oder nur sporadisch in die Schule schicken, selbst wenn es ihnen möglich ist. Aber was für deutsche Kinder als grundlegendes Kinderrecht erkannt und durchgesetzt wurde manchmal auch gegen den Elternwillen muss auch für Flüchtlingskinder gelten.
Zugang zu Bildung muss verlässlich sein»Wer sich um die Not der Kinder in der Welt kümmert, darf die Probleme der Kinder vor der eigenen Haustür nicht vergessen.« Mit dieser Überzeugung startete terre des hommes 1973 das erste Projekt, das sich in Deutschland für Kinder aus Flüchtlings- und Migrantenfamilien einsetzte, und in dieser Tradition hat terre des hommes sich auf der Delegiertenkonferenz 2003 zum Ziel gesetzt, alle Kinder also auch Flüchtlingskinder in die allgemeine Schulpflicht zu integrieren.
terre des hommes fördert in Deutschland etwa ein Dutzend Projekte. Die meisten unterstützen die Bildung und Ausbildung junger Flüchtlinge. Deshalb ist es schon seit Jahren ein Anliegen unserer Partner-Organisationen, die die durch terre des hommes geförderten Projekte in Deutschland durchführen, die Schulpflicht auch für alle Flüchtlingskinder durchzusetzen. Dieses Anliegen war jedoch immer wieder ins Stocken geraten, und zwar vor allem aus zwei Gründen:
Erstens untersteht Bildung in Deutschland der Kulturhoheit der Länder, und in jedem einzelnen der 16 Bundesländer ist die Frage der Schulpflicht durch verschiedene Gesetze, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften geregelt. Für die auch in anderen Zusammenhängen häufig kritisierte deutsche Kleinstaaterei in Sachen Bildung ist die Beschulung von Flüchtlingskindern ein weiteres haarsträubendes Beispiel: Je nachdem in welches Bundesland ein Flüchtlingskind zufällig verteilt wurde, ist es schulpflichtig oder nicht, bekommt verlässliche Bildungsmöglichkeiten oder eben nicht.
Versuche, die Schulpflicht von Flüchtlingskindern auf die Tagesordnung zu setzen, führten bisher zu keinem Erfolg. So wird zum Beispiel in einem Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 24. Mai 2002 die »Sicherung des Schulbesuchs aller Kinder und Jugendlichen durch die Einführung der Schulpflicht auch für Kinder von Asylbewerbern« angeregt. Bisher wurde diese Anregung in mehreren Bundsländern jedoch Zweitens sind differenzierte statistische Informationen über die Bildungssituation von Flüchtlingskindern in Deutschland kaum vorhanden.
Nach Auskunft des Ausländerzentralregisters hielten sich am 31.12.2003 insgesamt 248.734 Flüchtlingskinder in Deutschland auf, 186.219 davon waren zwischen sechs und 17 Jahre alt. 20.948 befanden sich im Asylerstverfahren und 55.610 im Besitz einer Duldung. Es leben also über 76.000 Kinder und Jugendliche mit einem unsicheren Aufenthaltsstatus in Deutschland, viele davon in Bundesländern, in denen sie nicht schulpflichtig sind. Wie viele dieser Kinder trotzdem die Schule besuchen, wie viele unregelmäßig gehen und wie viele ganz wegbleiben, war jedoch nicht herauszufinden.
Die auf den ersten Blick einfach erscheinende Thematik führt also auf ein komplexes Terrain, von dem die vielen Seiten der vorliegenden juristischen Expertise Zeugnis ablegen.
Lernen fürīs LebenMit der vorliegenden juristischen Expertise will terre des hommes einen Beitrag zur Gleichbehandlung aller Kinder in Deutschland leisten. Bildung kann kein Lottogewinn sein, sondern sie ist ein grundsätzliches Kinder- und Menschenrecht.
Dies formuliert auch die Kinderrechtskonvention. In Artikel 28 I heißt es: »Die Vertragsstaaten erkennen das Recht des Kindes auf Bildung an; um die Verwirklichung dieses Rechts auf der Grundlage der Chancengleichheit fortschreitend zu erreichen, werden sie insbesondere ... a) den Besuch der Grundschule für alle zur Pflicht und unentgeltlich machen;...« Die in mehreren Bundesländern festgelegte Ausgrenzung von Flüchtlingskindern aus der Schulpflicht ist also auch ein eindeutiger Verstoß gegen die Kinderrechtskonvention. Sicher ist die Frage der Schulpflicht nur ein Aspekt der Frage der sinnvollen Beschulung von Flüchtlingskindern allerdings ein zentraler: Wenn Schulpflicht für Flüchtlingskinder existiert, sind die Kultusministerien eher angehalten, sich auch über das Wie der Beschulung Gedanken zu machen über Sprachförderunterricht, über Lehrerfortbildung, über die Vorbereitung von Quereinsteigern, über pädagogische Konzepte für diese Kinder. Ihren Zugang zum deutschen Bildungssystem zu gewährleisten, ist ein erster wichtiger Schritt.
Die Einsicht, dass das Kinderrecht auf Bildung nicht vom Aufenthaltsstatus abhängig gemacht werden darf, könnte den Paragraphen-Dschungel in den Bundesländern erheblich vereinfachen. Der Zeitpunkt für eine Überarbeitung der Rechtsquellen in diesem Sinne ist gut, da bestehende Gesetze und Verwaltungsvorschriften zum Teil sowieso an das neue Zuwanderungsgesetz und seine Aufenthaltstitel angepasst werden müssten. Und: Die Kultusminister der Länder könnten zeigen, dass sie in der Lage sind, an Punkten zusammenzuarbeiten, wo 16 Sonderwege keinen Sinn machen. terre des hommes fordert deshalb die Länderregierungen und die Kultusministerkonferenz auf, den verlässlichen Zugang zu Schulbildung auch für alle Flüchtlingskinder zu gewährleisten und die Schulpflicht als grundlegendes Kinderrecht unabhängig vom Aufenthaltsstatus zu verankern.
Dr. Iris Stolz
Referentin Flüchtlingskinder
terre des hommes Deutschland e.V.