Gemeinsame Presseerklärung von ACAT, Aktionsgruppe Burma Berlin, Amnesty International, Asienhaus, Burma Büro, Deutsche Gesellschaft für die Vereinten Nationen, Frankfurter Burma-Netzwerk, Gesellschaft für bedrohte Völker, Gustav Heinemann-Initiative, terre des hommes
24. September 2008 - Am Freitag, den 26. September, jährt sich der Beginn der gewaltsamen Niederschlagung der bis dahin friedlichen Proteste in Burma zum ersten Mal: Seit dem 18. September 2007 demonstrierten Zehntausende Menschen unter der Führung von Mönchen gegen hohe Lebenshaltungskosten und das Militärregime. Es folgten Razzien, eine Welle von Verhaftungen und Gewalt; Klöster wurden zwangsweise geschlossen. Viele Mönche und Dissidenten mussten fliehen oder untertauchen.Zwar hat die burmesische Regierung gerade in dieser Woche um die 9.000 Gefangene freigelassen, darunter auch einige wenige politische Gefangene, verbessert hat sich die Lage in dem südostasiatischen Land insgesamt jedoch nicht, im Gegenteil:
Die internationale Gemeinschaft unter Führung der Vereinten Nationen hat das Militärregime mehrfach aufgefordert, den Dialog mit der Opposition und den Repräsentanten der ethnischen Minderheiten zu suchen – ohne Erfolg. Auch die letzten Besuche des VN-Sonderberichterstatters für Menschenrechte in Myanmar, Tomás Ojea Quintana, Anfang August 2008 und des Sondergesandten der Vereinten Nationen, Ibrahim Gambari, Anfang September 2008, endeten ergebnislos.
Doch die Proteste in Burma dürfen nicht ungehört verhallen. Die internationale Gemeinschaft darf sich nicht länger von den Machthabern Burmas an der Nase herumführen lassen. Alle beteiligten Kräfte – VN, ASEAN, China, USA und EU - müssen gemeinsam auf konkrete Verbesserungen drängen. Dringend erforderlich ist auch die von VN-Generalsekretär Ban Ki-Moon für Dezember 2008 in Aussicht gestellte Reise nach Burma. Vorrangig müssen sie sich für die sofortige Freilassung aller politischen Gefangenen einsetzen.
Darüber hinaus muss die internationale Gemeinschaft deutlich machen, dass sie die neue Verfassung des Landes nicht als Grundlage für weitere Verhandlungen akzeptiert.