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Was kann der Verbraucher tun?

Siegel als Einkaufshilfe

Für den Verbraucher ist nicht zu erkennen, ob Waren durch Kinderhand hergestellt wurden oder nicht. Die Angabe des Herstellungslandes ist wenig aussagekräftig, denn dort kann es Betriebe ohne Kinderarbeiter geben und solche, die Kinder ausbeuten. Auch Markenartikel und teure Designerprodukte können unter Beteiligung von Kindern hergestellt sein. Der Endpreis einer Ware allein lässt keine Rückschlüsse auf die Herstellungsbedingungen zu!


terre des hommes Interviewpartner zum Thema:

Barbara Küppers
Referentin Kinderarbeit und Sozialstandards
eMail: eMail schreiben
Telefon: (05 41) 71 01-175

Michael Heuer
Pressereferent
eMail: eMail schreiben
Telefon: (05 41) 71 01-145

Produkte, in denen Kinderarbeit stecken kann

Lebensmittel

Kinderarbeit bei Anbau, der Ernte und zum Teil bei der Weiterverarbeitung

  • Bananen
  • Gewürze
  • Kaffee
  • Kakao
  • Orangensaft
  • Reis
  • Schokolade
  • Süßigkeiten
  • Tee
  • Tropische Früchte
  • Zucker (aus Zuckerrohr)

Konsumgüter und Dienstleistungen

  • Bekleidung und Berufsbekleidung (Anbau von Baumwolle, Seidengewinnung, spinnen, färben, nähen, verpacken)
  • Bleistifte und Radiergummis (Gewinnung der Rohstoffe: Holz, Gesteinsmehl, Kautschuk)
  • Blumen (Anbau und Ernte)
  • Diamanten, Edelsteine, Strass (schneiden und schleifen)
  • Feuerwerkskörper (Fertigung)
  • Fußbälle und andere Lederbälle (Nähen)
  • Handys und Telekommunikation (Gewinnung von Coltan)
  • Heimtextilien, Tischwäsche, Gardinen, etc. (Anbau von Baumwolle, Seidengewinnung, spinnen, färben, nähen, verpacken)
  • Kosmetik (Rohstoffgewinnung)
  • Kunstgewerbe (Rohstoffgewinnung, Fertigung)
  • Sportbekleidung (Anbau von Baumwolle, spinnen, färben, nähen, verpacken)
  • Schuhe/ Sportschuhe (Gerbereien, Fertigung, verpacken)
  • Natursteine, Bau- und Grabsteine (Arbeit in Steinbrüchen, schneiden und polieren)
  • Tabak (Anbau und Ernte)
  • Teppiche - handgeknüpft - (Wolle spinnen, Teppiche knüpfen, waschen)
  • Tourismus/Gastronomie (putzen, Gepäck tragen, kellnern, kochen, spülen)

Was können Verbraucher tun?

Jeder kann etwas gegen die Ausbeutung von Kindern tun. Wichtig bei allen Anstrengungen gegen ausbeuterische Kinderarbeit ist, dass jedes einzelne Kind tatsächlich eine sinnvolle Alternative bekommt: In der Regel ist das der Besuch einer Schule oder eine Ausbildung.

Der Verbraucher kann durch seine Kaufentscheidung helfen, die Ausbeutung von Kindern zu bekämpfen. Hier ein paar Beispiele:

  • Kauf von Produkten aus Fairem Handel oder mit einem seriösen Sozialsiegel. Mittlerweile gibt es fair gehandelte Produkte nicht nur in Dritte-Welt-Länden, sondern auch in rund 30.000 Supermarktketten (Liste der Märkte bei TransFair Externer Link).
  • Großverbraucher können gesiegelte Produkte in Kantinen anbieten (zum Beispiel TransFair-Kaffee Externer Link). Gewerkschaften, Vereine oder Pfarrgemeinden können zu feierlichen Anlässen Blumen aus gesiegelter Produktion oder heimischen Betrieben verschenken. Sportvereine können Bälle aus Fairem Handel anschaffen.
  • In vielen Städten und Gemeinden wurden auf Initiative von Bürgern bereits Beschlüsse gefasst, für die kommunale Beschaffung keine Produkte aus ausbeuterischer Kinderarbeit anzuschaffen. Die Stadt München hat 2002 den Anfang gemacht und beschlossen, dass die Stadt keine Produkte aus ausbeuterischer Kinderarbeit anschaffen wird. Das betrifft zum Beispiel Kaffee und Säfte, aber auch Sportbälle, Natursteine, Blumen und Berufsbekleidung. Mittlerweile haben mehr als 100 Städte und Gemeinden solche Beschlüsse gefasst. (Informationen und Musterbriefe gibt es bei der »Servicestelle Kommunen in der Einen Welt« Externer Link und dem Verein »Earthlink« Externer Link). Zum Thema kommunale Beschaffung finden Sie weitere Hintergrundinformationen auf unserer Sonderseite.
  • Verbraucher können durch schriftliche Nachfragen bei Handelsunternehmen erfahren, wie diese Firmen zu Kinderarbeit stehen und ob die verkauften Produkte ohne Kinderarbeit hergestellt werden. Entsprechende Nachfragen zeigen den Unternehmen, dass Verbraucher ein Interesse daran haben, dass Waren nicht nur gut und günstig sind, sondern auch unter Einhaltung der Menschenrechte hergestellt werden. Ein Muster für schriftliche Anfragen an Unternehmen steht auf der terre des hommes-Homepage zum Download als Word-Dokument zur Verfügung.
  • Um Kinder vor Ausbeutung zu schützen, können Verbraucher Projekte - zum Beispiel bei terre des hommes - für arbeitende Kinder finanziell unterstützen. Projektbeispiele finden Sie auf unserer Informationsseite zum Thema.
Literaturhinweis

terre des hommes: »Kinderarbeit - Was Verbraucher und Unternehmen tun können«.

Die 56-seitige Broschüre kann kostenlos über terre des hommes bezogen werden. Sie steht auch zum Download auf der terre des hommes-HomepageDownload zur Verfügung.

Bestellungen bitte an:
terre des hommes
Hilfe für Kinder in Not
Referat Logistik
Ruppenkampstraße 11a
49084 Osnabrück

Was bedeutet »Fairer Handel«?

Der Faire Handel hat das Ziel, das Überleben von Kleinbauern zu sichern und Sozialstandards für Plantagenarbeiter durchzusetzen. Faire Preise über dem Weltmarktniveau ermöglichen es Bauern und Plantagenarbeitern, ihre Familien zu ernähren und ihre Kinder zur Schule zu schicken. Von den Mehrerlösen profitieren auch Gemeinschaftsprojekte: So werden Schulen und Gesundheitsstationen gebaut und unterhalten, von denen ganze Regionen profitieren.

Fairer Handel bedeutet

  • Für jedes Produkt existieren verbindliche Kriterien:
  • Verbot von illegaler Kinderarbeit und Zwangsarbeit
  • Menschenwürdige Arbeitsbedingungen
  • Garantierte Mindestpreise
  • FairTrade-Prämien für soziale Projekte
  • Aufschläge für kontrolliert biologischen Landbau
  • Langfristige und direkte Lieferbeziehungen
  • Nachhaltige und umweltschonende Wirtschaftsweise
  • Ursprungsgarantie und kontrollierter Warenfluss

Produkte aus Fairem Handel

  • Kaffee, Tee, Kakao
  • Süßigkeiten, Honig
  • Bananen, Südfrüchte
  • Fruchtsäfte, Wein
  • Reis
  • Rosen
  • Sportbälle
  • Kunstgewerbe

Weitere Informationen zu den einzelnen Produkten finden Sie auf einer Internetseite von TransFair Externer Link.

Produkte aus fairem Handel: TransFair, gepa und Weltläden

TransFair

Logo TransFair

TransFair, der Verein zur Förderung des Fairen Handels mit der »Dritten Welt« e.V., wurde 1992 gegründet. TransFair handelt nicht selbst mit Waren. Der Verein vergibt vielmehr sein Siegel für fair gehandelte Produkte. TransFair ist also keine Marke, sondern zeichnet Produkte, die zu festgelegten fairen Bedingungen produziert und gehandelt wurden, mit dem FairTrade-Siegel aus. TransFair ist Teil der internationalen Fairtrade-Familie: Das Siegel gibt es in Europa, den USA und Japan. Laut Selbstangaben profitieren mehr als 1,4 Millionen Landwirte vom fairen Handel. Für die Zertifizierung von Produkten und Produzenten gibt es die Dachorganisation Fairtrade Labelling Organizations International Externer Link (FLO). In ihr sind die nationalen Fairhandelsorganisationen zusammengeschlossen. In Deutschland und Österreich firmiert der faire Handel unter TransFair, in der Schweiz unter dem Namen Max Havelaar Externer Link.

In Deutschland gibt es TransFair-Produkte mit dem FairTrade-Siegel in Naturkost- und Weltläden sowie in rund 30.000 Supermärkten Externer Link. Darüber hinaus bieten über 800 Kantinen, Cafés, Mensen und Hotels fair gehandelte Waren an. Im Jahre 2007 wurden zum Beispiel 120 Millionen Tassen FairTrade-Kaffee in über 10.000 Kantinen, Bäckereien, Studentenwerken, Hotels und Cafés ausgeschenkt. Der Gesamtabsatz von FairTrade zertifizierten Produkten konnte im Jahre 2007 um 33 Prozent auf 24.000 Tonnen gesteigert werden. Verbraucher können folgende Artikel mit Transfair-Label kaufen: Bananen, Blumen, Datteln, Orangensaft, Gewürze, Vanille, Honig, Kaffee, Kakao, Schokolade, Reis, Sportbälle, Tee, Wein, Quinoa, Zucker. Auch modische Kleidung mit dem TransFair-Siegel gibt es zu kaufen. Auf der Homepage von TransFair gibt es weitere Informationen zu den Produkten und Marken.

Mehr als 75 Prozent der Produkte tragen neben dem FairTrade-Siegel auch ein Biolabel. TransFair Deutschland wird von Hilfswerken, Gewerkschaften und Umweltverbänden getragen (siehe Liste der Mitgliedsorganisationen Externer Link).

TransFair
Remigiusstraße 21
50937 Köln
Telefon: (02 21) 94 20 40-0
eMail: eMail schreiben
Internet: www.transfair.org Externer Link

gepa - Das FairHandelshaus

Logo gepa

Die Gesellschaft zur Förderung der Partnerschaft mit der Dritten Welt mbH (gepa) handelt zu fairen Preisen und schließt langfristige Verträge mit 160 Genossenschaften in Afrika, Asien und Lateinamerika. Gesellschafter der gepa sind der Evangelische Entwicklungsdienst, das Bischöfliche Hilfswerk Misereor, die Arbeitsgemeinschaft der Evangelischen Jugend, der Bund der Deutschen Katholischen Jugend und das Päpstliche Missionswerk für Kinder.

Die gepa ist mit einem Jahresumsatz von 45 Millionen Euro die größte europäische Organisation des fairen Handels. gepa-Produkte gibt es in 800 Weltläden und bei mehr als 6.000 Aktionsgruppen Externer Link. Auch in vielen Bioläden gibt es gepa-Produkte zu kaufen. Einige gepa-Produkte tragen darüber hinaus das TransFair-Siegel und sind in Supermärkten zu finden.

gepa mbH
Bruch 4
42279 Wuppertal
Telefon: (02 02) 26 68 30
eMail: eMail schreiben
Internet: www.gepa.de Externer Link

Weltläden - Fachgeschäfte für fairen Handel

Logo Weltläden

In vielen Städten bieten Weltläden Lebensmittel, Kunstgewerbe und Wohnaccessoires aus Fairem Handel an. Ziel der Arbeit ist es, zu mehr Gerechtigkeit im Handel mit den Ländern des Südens beizutragen. Weltläden beteiligen sich an politischen Kampagnen und leisten Informations- und Bildungsarbeit. 470 Weltläden haben sich im Weltladen-Dachverband zusammengeschlossen.

Auf der Homepage finden Sie Adressen von Weltläden in Ihrer Nähe:

Weltladen-Dachverband e.V.
Ludwigsstr. 11
55116 Mainz
Telefon: (0 61 31) 6 89 07-80
Telefax: (0 61 31) 6 89 07-99
eMail: eMail schreiben
Internet: www.weltladen.de Externer Link

Sozialsiegel

Sozialsiegel kennzeichnen Produkte, deren Herstellung kontrolliert wird mit dem Ziel, die Arbeitsbedingungen deutlich zu verbessern und grundlegende Arbeitsrechte durchzusetzen. In Deutschland gibt es das Goodweave-Siegel für Teppiche ohne illegale Kinderarbeit und die beiden Blumensiegel Flower Label Program (FLP) sowie fairfleurs.

Goodweave - Teppiche ohne illegale Kinderarbeit

Logo Goodweave

Goodweave ist eine globale, nicht-kommerzielle Initiative zur Zertifizierung von Teppichen ohne ausbeuterische Kinderarbeit. Das neue Zertifikat ersetzt das Vorgängersiegel mit dem Namen Rugmark. Aufbauend auf den Kriterien von Rugmark wurde das neue Siegel um Sozial- und Umweltstandards erweitert. Alle lizenzierten Betriebe werden regelmäßig durch unabhängige Inspektoren überprüft.

Bereits im Jahre 1995 wurden die ersten Teppiche mit dem Rugmark-Siegel aus Indien auf dem deutschen Markt gebracht. Das neue Goodweave-Label ist in der Bundesrepublik bei TransFair, der Siegelinitiative des Faírtrade Externer Link, angesiedelt und wird von den Hilfswerken Brot für die Welt, terre des hommes, UNICEF, Misereor sowie dem Teppichhandel unterstütz.

In Ländern wie Indien und Nepal arbeiten viele Kinder unter 14 Jahren in der Teppichproduktion. Sie schuften oft unter unmenschlichen Bedingungen. Die Produktion der Teppiche findet in engen, stickigen und dunklen Räumen statt. Die Kinder müssen in ständig hockender Stellung an den Webstühlen arbeiten. Arbeitsschutznormen und geregelte Arbeitszeiten gibt es nicht. Sie sind einem extrem hohen Gesundheitsrisiko ausgesetzt.

Mit dem Siegel soll die Situation arbeitender Kinder in der Teppichproduktion nachhaltig verbessert werden. Goodweave ermöglicht ehemaligen Kinderarbeitern eine Schul- und Berufsausbildung. Mit dem Kauf eines Teppichs, der das Goodweave-Siegel trägt, helfen Konsumenten, die Situation von arbeitenden Kindern nachhaltig zu verändern.

Die Vergabekriterien von Goodweave unterliegen einem strengen Lizenzierungs- und Kontrollverfahren. Exporteure, die das Siegel erhalten wollen, müssen ihre Betriebe zunächst zertifizieren lassen. Außerdem verpflichten sie sich, unabhängigen Inspekteuren jederzeit Zutritt zu den Produktionsstätten zu gewähren, um so die regelmäßig und unangemeldet stattfindenden Kontrollen zu ermöglichen. Für das Zertifizierungsverfahren müssen die betreffenden Exporteure eine Gebühr bezahlen. Jedes Goodweave–Siegel trägt eine Nummer, mit der sich die Herkunft eines jeden Teppichs zurückverfolgen lässt. Die Importeure der gesiegelten Teppiche müssen ebenfalls einen Lizenzvertrag mit einer Goodweave-Initiative in einem Importland (Deutschland, Großbritannien, USA oder Kanada) abgeschlossen haben.

Goodweave
Remigiusstr. 21 |
50937 Köln-Sülz
Tel: 0221 – 94 20 40 0
Fax: 0221 – 94 20 40 40
eMail: eMail schreiben

Fair gehandelte Blumen

Etwa 40 Euro gibt jeder Bundesbürger jedes Jahr für Schnittblumen aus. Im Einzelhandel werden pro Jahr 3,2 Milliarden Euro für Blumen ausgegeben. Die meisten Blumen stammen aus den Niederlanden. In den Wintermonaten kommen jedoch viele Pflanzen aus Plantagen in Kolumbien, Ecuador und Kenia. In diesen Ländern findet die Produktion häufig unter intensivem Pestizideinsatz statt. Es herrschen schlechte Arbeitsbedingungen vor. In vielen Betrieben sind Gewerkschaften verboten.

I. Flower-Label-Program (FLP)

Logo Flowerlabel

Vor diesem Hintergrund wurde 1998 das Flower Label Programm (FLP) durch die Menschenrechtsorganisation FIAN (FoodFirst Informations- & Aktions-Netzwerk), die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU), das evangelische Hilfswerk Brot für die Welt, das Kinderhilfswerk terre des hommes sowie die Interessenverbände des Blumenhandels - den Blumengroß- und Importhandelsverband (BGI) und den Fachverband Deutscher Floristen (FDF) - gegründet. Seither gibt es in Deutschland auch fair gehandelte Blumen zu kaufen.

Blumen, die das FLP-Gütesiegel tragen, stammen aus umweltgerechter und menschenwürdiger Produktion, basierend auf folgenden Kriterien

  • Existenz sichernde Löhne
  • Gewerkschaftsfreiheit
  • Gleichbehandlung
  • Verbot von Kinder- und Zwangsarbeit
  • Gesundheitsvorsorge
  • Verbot hochgiftiger Pestizide
  • Verantwortlicher Umgang mit natürlichen Ressourcen

Das Flower Label Programm ist als Verein organisiert und setzt sich aus vier Kammern zusammen:

  • Kammer 1: Menschenrechtsorganisationen
  • Kammer 2: Gewerkschaften
  • Kammer 3: Blumenfachhändler
  • Kammer 4: FLP-zertifizierte Produzenten

Jede Kammer entsendet gewählte Vertreter in den Vorstand. Wenn im Vorstand abgestimmt wird, hat jede Kammer eine Stimme. Blumenproduzenten dürfen das Siegel tragen, wenn sie sich einer Prüfung unterzogen haben und sich zur Einhaltung der festgelegten Standards verpflichten. Die Einhaltung des Standards wird regelmäßig durch unabhängige Organisationen geprüft. Menschenrechtsorganisationen und Gewerkschaften haben das Recht, die Prüfung zu begleiten und Stichproben durchzuführen. Nach Angaben von FLP gibt es derzeit 58 zertifizierte Farmen in drei Ländern: Ecuador, Kenia und Portugal. Sie beschäftigen insgesamt 15.000 Arbeiter. Die Gesamtproduktionsfläche liegt bei rund 1.500 Hektar. In Deutschland gibt es rund 1.200 Blumengeschäfte, die sich verpflichtet haben, FLP-geprüfte und gesiegelte Ware in ihrem Angebot zu führen. Auf der Homepage von FLP Externer Link können Verbraucher nach Blumengeschäften, die Flower-Label-Produkte im Sortiment haben, suchen.

FLP e.V.
Siegfriedstr. 1-3
50678 Köln
Telefon: (02 21) 3 40 66 45
Telefax: (02 21) 3 40 69 68
eMail: eMail schreiben
Internet: www.fairflowers.de Externer Link

II. Fairfleurs

Logo Fairfleurs

Fairfleurs ist das Gütesiegel von TransFair (siehe oben). Auch die von FairTrade-zertifizierten Blumen werden nach klar definierten sozialen und ökologischen Standards gezüchtet. Das bedeutet:

  • faire Löhne
  • sichere soziale Grundrechte
  • Gewerkschaftsfreiheit
  • Verbot von Kinderarbeit
  • Gesundheitsschutz
  • Schutz der Umwelt

Inspekteure der Fairtrade Labelling Organizations International (FLO) http://www.fairtrade.net überprüfen die Produzenten. Erfüllen sie die Kriterien, dürfen sie das FairTrade-Siegel tragen. Fairfleurs von FairTrade ist kein Konkurrenzprodukt zum Flower-Label-Programm. Bei der Entwicklung der ökologischen und sozialen Richtlinien arbeiten beide Organisationen zusammen. Das Flower-Label-Programm richtet sich vor allem an Blumenhändler. Fairfleurs hingegen richtet sich vor allem an Supermarktketten. Auf der TransFair-Homepage können Verbraucher erfahren, wo Fairfleurs-gesiegelte Blumen in ihrer Nähe zu kaufen sind Externer Link.

Fairfleurs
TransFair
Verein zur Förderung des Fairen Handels mit der "Dritten Welt" e.V.
Remigiusstr. 21
50937 Köln-Sülz
Telefon: (02 21) 94 20 40-0
Telefax: (02 21) / 94 20 40-40
eMail: eMail schreiben
Internet: www.transfair.org/produkte/blumen-fairfleurs.html Externer Link

Freiwillige Initiativen von Unternehmen

In den 90er Jahren kamen einige Handelsunternehmen unter öffentlichen Druck: Kampagnen in Europa und den USA warfen ihnen Menschenrechtsverletzungen und Ausbeutung vor. Berichte über Kinderarbeit, Hungerlöhne und Schikane gegen Arbeiterinnen wurden publik. Einige Unternehmen reagierten, diskutierten Verhaltenskodices und verpflichteten sich und ihre Zulieferer, wenigstens die grundlegenden Arbeitsrechte einzuhalten.

Das Prinzip

Fast alle großen Handelsunternehmen haben heute einen Verhaltenskodex: Damit verpflichten sie sich und ihre Zulieferer, grundlegende Arbeitsrechte und Standards des Umweltschutzes einzuhalten. Ein Verhaltenskodex sollte wenigstens die Verpflichtung auf Einhaltung der Kernarbeitsnormen enthalten, wie sie in den international anerkannten Konventionen der Internationalen Arbeitsorganisation ILO definiert werden:

  • Keine Kinder- und Zwangsarbeit
  • Vereinigungsfreiheit und das Recht auf kollektive Tarifabschlüsse
  • Keine Diskriminierung aufgrund der Zugehörigkeit zu einem Geschlecht, einer religiösen, ethnischen oder sonstigen Gruppe

Kodices sollten auch zur Zahlung von wenigstens dem gesetzlichen Mindestlohn, besser zur Zahlung von Existenz sichernden Löhnen verpflichten und eine Höchstgrenze für Überstunden benennen. Lebenswichtig für die Beschäftigten sind die Einhaltung grundlegender Standards der Arbeitssicherheit, zum Beispiel Brandschutz, ausreichende und zugängliche Notausgänge oder Schutz vor giftigen Stoffen.

Unternehmen sollten die Einhaltung von Standards seriös kontrollieren: Das bedeutet, dass Inspektionen durchgeführt werden müssen. Inspektionen sollten von unabhängigen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften oder von Gewerkschaften verifiziert werden. Wichtig für die Wirksamkeit von Verhaltenskodices ist es, mit den Zulieferern konkrete Pläne für bessere Arbeitsbedingungen zu vereinbaren und dies auch nachzuprüfen. Unternehmen, die bei einem Missstand sofort die Geschäftsbeziehungen abbrechen, tragen in der Regel wenig dazu bei, dass sich die Verhältnisse in einem Betrieb ändern. Kaum ein Zulieferbetrieb hielt bei ersten Inspektionen in den 90er Jahren die grundlegenden Standards ein. Handelsunternehmen mussten zum Teil durch Schulungen und Diskussionen Hilfe bei der Umsetzung von Standards leisten.

Was können Verhaltenskodices erreichen?

Die Umsetzung von Verhaltenskodices kann erreichen, dass in Fabriken und Betrieben wenigstens die grundlegenden Arbeitsrechte eingehalten werden. Dies ist an vielen Standorten ein wichtiger Fortschritt. Verhaltenskodices verhindern nicht die Suche von Unternehmen nach Standorten mit immer geringeren Arbeitskosten oder Umweltstandards. Verhaltenskodices sind keine Garantien und sollten von Unternehmen auch nicht so dargestellt werden. In der Textilindustrie greifen zum Beispiel Kontrollen nicht weit genug, wenn sie nicht alle Sublieferanten einbeziehen. Auch wenn zum Beispiel Kinderarbeit in großen Exportnähereien stark zurückgegangen ist, so finden sich Kinder eventuell in kleinen Betrieben, die Textilien besticken oder bemalen, oder bei kleinen Sublieferanten, die in Zeiten hoher Auslastung Aufträge bekommen.

Was ist zusätzlich notwendig?

terre des hommes fordert Unternehmen auf, nicht nur dafür zu sorgen, dass Zulieferer und Sublieferanten keine Kinder beschäftigen, sondern darüber hinaus Verantwortung für sie zu übernehmen: Unternehmen können sich zum Beispiel an der Finanzierung von Schulen und Berufsbildungszentren beteiligen und sich an den Standorten auch öffentlich gegen die Ausbeutung von Kindern aussprechen.

terre des hommes fordert, dass Unternehmen die international anerkannten Menschenrechte und soziale und ökologische Normen einhalten. Instrumente, mit denen Regeln tatsächlich umgesetzt werden können, müssen verbindlich sein. Dazu gehören die Verankerung von Unternehmenspflichten in internationalen Wirtschaftsabkommen, wirksame Sanktionen und Haftungsregeln, die Stärkung der Produktverantwortung, die Kopplung öffentlicher Aufträge an gesellschaftliche Anforderungen und die Berichts- und Rechenschaftspflicht.

In vielen terre des hommes-Projekten sind Aufklärung über Arbeitsrechte, Selbstorganisation der Menschen und die Stärkung von Arbeitervertretungen ein wichtiger Aspekt. An einigen Standorten kooperiert terre des hommes mit Unternehmen, um Kinderarbeitern eine Schul- oder Berufsausbildung zu ermöglichen und Familien und Dorfgemeinschaften in die Lage zu versetzen, ohne die Ausbeutung von Kindern zu überleben.

Nutzen für den Verbraucher

Die Stiftung Warentest Externer Link hat damit begonnen, einzelne Produkte nicht nur auf Qualität und Preis zu testen, sondern auch auf die sozialen und umweltrelevanten Herstellungsbedingungen. Bisher wurden Outdoor-Jacken, Fußbälle und Herren­hemden getestet, weitere Tests sind in Planung.

Hinweise bieten auch die Umwelt- oder Nachhaltigkeitsberichte von Unternehmen, die auf den Internetseiten der Firmen veröffentlicht oder auf Anfrage zugeschickt werden.

Weitere Recherchetipps


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