Rund 300.000 Flüchtlingskinder leben heute in der Bundesrepublik Deutschland. Der Aufenthaltsstatus vieler dieser Kinder ist nicht gesichert. Im Vergleich zu ihren Altersgenossen mit deutschem Pass oder gesicherten Aufenthaltsstatus werden sie stark benachteiligt. Sie werden nicht geimpft, weil keiner die Kosten für die präventive medizinische Behandlung übernimmt. Ob sie zur Schule gehen oder dem Unterricht fern bleiben, das hat in einigen Bundesländern keine Konsequenzen - dort gibt es nur ein Schulrecht, keine Schulpflicht. Viele Flüchtlingskinder landen in Sonderschulen für Lernbehinderte, obwohl sie keinesfalls lernbehindert sind. Sie beherrschen nur die Sprache schlecht.
Häufig wird jungen Flüchtlingen sogar davon abgeraten, die Schule zu besuchen, da sie ja eh auf gepackten Koffern säßen. Denjenigen, denen trotz widriger Umstände der Schulabschluss gelingt, werden weitere Steine in den Weg gelegt. Ohne spezielle Erlaubnis dürfen sie keine Ausbildung beginnen und müssen deutschen Jugendlichen und ausländischen Jugendlichen mit gesichertem Aufenthaltsstatus den Vortritt lassen.
Die problematische Situation der Flüchtlingskinder in Deutschland ist rechtlich manifestiert. Zwar ratifizierte die Bundesrepublik im Jahr 1992 die UN-Kinderrechtkonvention
, gab jedoch gleichzeitig eine Vorbehaltserklärung
ab. Darin wird festgestellt, dass keine Bestimmung des Vertragswerkes das Recht der Bundesrepublik Deutschland beschränke, »(...) Gesetze und Verordnungen über die Einreise von Ausländern und die Bedingungen ihres Aufenthaltes zu erlassen oder Unterschiede zwischen Inländern und Ausländern zu machen«.
Dieser Vorbehalt ist bis heute gültig. Ungeachtet einiger Anläufe auf politischer Ebene und trotz zahlreicher Organisationen, die sich für die Rechte von Flüchtlingen in Deutschland einsetzen. Er wird begleitet von einer großen Skepsis gegenüber den Flüchtlingen und einer Vielzahl neuer Gesetze und Verordnungen, die den Weg zur Aufenthaltserlaubnis immer schwieriger gestalten. Diese Tendenz zeichnet sich in den meisten europäischen Ländern ab.
Nur 4,5 Prozent der im Jahr 2006 in Deutschland gestellten Asylanträge waren erfolgreich. Über den restlichen Betroffenen schwebt das Damoklesschwert der Abschiebung: Sie sind ausreisepflichtig. Eine Aussetzung der Abschiebung ist nur möglich, wenn die Ausreise aus medizinischen Gründen nicht möglich ist, der Pass für die Rückreise fehlt oder es die Situation im Herkunftsland nicht erlaubt. In solchen Fällen wird in der Regel eine Duldung erteilt. Diese ist auf kurze Zeit befristet. Verlängerungen sind möglich, oft sogar über viele Jahre. Aber: der Abschiebebescheid kann immer kurzfristig im Briefkasten landen. Dann werden auch immer wieder Minderjährige in Abschiebehaft genommen.