Sie befinden sich hier: Home  » Themen und Projekte  » Schwerpunktthemen  » Kinderarbeit  » Daten und Fakten
Druckversion dieser Seite aufrufen An das Seitenende springen

Daten und Fakten zum Thema Kinderarbeit

Zur Definition von Kinderarbeit und Ausbeutung

Indien: Kinderarbeit am Webstuhl
Indien: Kinderarbeit am Webstuhl
Foto: terre des hommes

Nicht jedes Kind, das arbeitet, wird ausgebeutet. Nicht jede Form der Kinderarbeit muss bekämpft werden. In vielen Gegenden der Welt hat die Mitarbeit von Kindern eine wichtige Funktion in der Erziehung: Kinder wachsen so in ihre spätere Rolle hinein und übernehmen mit ihren wachsenden Fertigkeiten Stück für Stück Verantwortung. Allerdings darf solche Arbeit nicht in Ausbeutung münden.

Eine international anerkannte Definition von ausbeuterischer Kinderarbeit liegt seit 1999 mit der ILO-Konvention 182 gegen die schlimmsten Formen der Kinderarbeit vor. terre des hommes geht bei seiner Arbeit von dieser Definition und von der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen aus. Wichtige Gesichtspunkte dabei sind die Verfassung und die Persönlichkeit jedes einzelnen Kindes und die Frage, ob Arbeit die Bildungschancen beeinträchtigt.

Ausbeuterische Kinderarbeit ist laut ILO-Konvention 182 Externer Link:

  • Sklaverei und Schuldknechtschaft und alle Formen der Zwangsarbeit
  • Arbeit von Kindern unter 13 Jahren
  • Kinderprostitution und -pornographie
  • der Einsatz von Kindern als Soldaten
  • illegale Tätigkeiten, wie zum Beispiel Drogenschmuggel
  • Arbeit, die die Gesundheit, die Sicherheit oder die Sittlichkeit gefährdet, also zum Beispiel Arbeit in Steinbrüchen, das Tragen schwerer Lasten oder sehr lange Arbeitszeiten und Nachtarbeit.

Laut ILO arbeiten zurzeit 126 Millionen Kinder unter solchen ausbeuterischen Bedingungen.

Zahlen zum Phänomen Kinderarbeit

  Kinderarbeit an einem Webstuhl
Kinderarbeit an einem Webstuhl
Foto: terre des hommes

Niemand weiß genau, wie viele Kinder arbeiten: Besonders die schlimmsten Formen der Kinderarbeit finden in jeder Hinsicht im Verborgenen statt.

Die Internationale Arbeitsorganisation (ILO) hat im Frühjahr 2006 einen Bericht über die Situation der Kinderarbeiter Externer Link vorgelegt. Laut ILO sind 317 Millionen Kinder erwerbstätig. 217 Millionen dieser Kinder benennt die ILO als Kinderarbeiter, das heißt, diese Kinder arbeiten regelmäßig mehrere Stunden. Unter ihnen sind 126 Millionen Mädchen und Jungen, die ausgebeutet werden

Die ILO unterscheidet im Bericht »Das Ende der Kinderarbeit - zum Greifen nah« drei Kategorien:

  • Erwerbstätige Kinder: Alle Kinder, die mindestens eine Stunde an einem Tag arbeiten, innerhalb eines Referenzzeitraums von sieben Tagen. [ 1 ]
  • Kinderarbeiter: Die ILO-Statistiker grenzen im Weltreport diese Form der Arbeit von der erwerbstätiger Kinder ab. Nicht unter die Kategorie »Kinderarbeit« fallen demnach Kinder über zwölf Jahren, die einige Stunden pro Woche eine erlaubte leichte Arbeit verrichten, sowie Kinder über 15 Jahren, deren Arbeit als nicht »gefährlich« eingestuft ist. [ 2 ]
  • Kinder in gefährlicher Arbeit: Kinder, die Tätigkeiten verrichten, die ihrer Natur nach schädlich für die Sicherheit, die körperliche oder seelische Gesundheit und die sittliche Entwicklung des Kindes sind. Gefahren können auch von übermäßiger Arbeitsbelastung, den physischen Arbeitsbedingungen und der Arbeitsintensität (Arbeitsdauer) ausgehen. [ 3 ]

Schätzungen verschiedener Formen der Kinderarbeit im Jahr 2004 nach Angaben der ILO

Kategorie Anzahl  
Erwerbstätige Kinder 317,4
Kinderarbeiter 217,7
Kinder in gefährlicher Arbeit 126,3
Tabelle 1: Formen der Kinderarbeit laut ILO (in Mio)


Kategorie Anzahl  
Erwerbstätige Kinder 191,0
Kinderarbeiter 166,0
Kinder in gefährlicher Arbeit 74,0
Tabelle 2: Anzahl der arbeitenden Kinder im Alter von fünf bis 14 (in Mio) lt. ILO

Erwerbsquote von Kinder nach Regionen

Der Begriff Erwerbsquote bezeichnet normalerweise den Anteil der Erwerbspersonen (Erwerbstätige und Erwerbslose) an der Gesamtbevölkerung. Die ILO hat in ihrer Untersuchung den Anteil arbeitender Kinder an der Gesamtzahl der Kinder insgesamt in bestimmten Regionen errechnet:


Region Kinderpopulation in Mio   Erwerbstätige Kinder in Mio   Erwerbsquote in Prozent
Asien u. Pazifik 650,0   122,3   18,8%
Lateinamerika u. Karibik 111,0 5,7 5,1%
Afrika südl. der Sahara 186,8 49,3 26,4%
Andere Regionen 258,8 13,4 5,2%
Diagramm Erwerbsquote
Tabelle 3: Erwerbstätigkeit von Kindern nach Regionen in 2004
(Altersgruppe 5 bis 14 Jahre)

Kinderarbeit nach Wirtschaftssektoren

Weitere Fakten

73 Millionen Kinderarbeiter sind unter zehn Jahre alt.

100 Millionen Kinder können nicht einmal eine Grundschule besuchen.

Nach Angaben der ILO sterben jährlich 22.000 Kinder durch Arbeitsunfälle.

5,7 Millionen Kinder arbeiten in Schuldknechtschaft.

Es gibt keine Tätigkeit, die nicht auch von Kindern verrichtet wird - ausgenommen hochqualifizierte Arbeit. Die meisten Kinder sind im so genannten informellen Sektor tätig, also dort, wo Arbeit selbstorganisiert ist und es weder Verträge noch Sozialleistungen gibt: Sie arbeiten mit ihren Eltern in der Landwirtschaft, sie verdingen sich auf den Straßen der großen Städte als Schuhputzer oder Lastenträger, sie schuften isoliert und ohne Pause als Dienstmädchen.

Etwa zehn Prozent der Kinderarbeiter sind in Betrieben oder auf kommerziellen Plantagen beschäftigt. Ein Teil der dort hergestellten Waren wird exportiert. Kinder schuften in allen Sektoren der Wirtschaft.


Sektor Prozent  
Landwirtschaft 69,0%
Industrie 9,0%
Dienstleistung 22,0%
Tabelle 4: Kinderarbeit in Wirtschaftssektoren

Definition:
Landwirtschaft: Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Fischerei, Jagd
Industrie: Bergwerke und Steinbrüche, Fertigung, Bau, öffentliche Versorgung (Strom, Gas, Wasser)
Dienstleistungen: Groß- und Einzelhandel, Gaststätten, Hotels, Verkehr, Lagerhaltung, Kommunikation, Finanzen, Versicherungen, Immobilien, soziale und personenbezogene Dienst

Weitere Informationen


[ 1 ]»Erwerbstätigkeit« nach Definition der ILO: »"Erwerbstätigkeit" ist ein dehnbarer Begriff, der die meisten produktiven Tätigkeiten von Kindern umfaßt, ungeachtet dessen, ob sie für den Markt bestimmt sind oder nicht, bezahlt oder unbezahlt sind, ob es sich um einige wenige Stunden oder eine vollzeitliche, Gelegenheits- oder reguläre Arbeit handelt und ob sie rechtmäßig oder unrechtmäßig ist; häusliche Pflichten und Schularbeit schließt dieser Begriff aus. Als erwerbstätig gilt ein Kind, das mindestens eine Stunde an einem Tag innerhalb eines Referenzzeitraums von sieben Tagen arbeitet. "Erwerbstätige Kinder" ist weniger eine rechtliche als vielmehr eine statistische Definition.«
Quelle: Das Ende der Kinderarbeit – Zum Greifen nah.
Gesamtbericht im Rahmen der Folgemaßnahmen zur Erklärung der IAO über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit, Internationales Arbeitsamt, Genf, 2006, S. 6


[ 2 ] »Gefährliche Arbeit« nach Definition der ILO: »Von Kindern verrichtete "gefährliche Arbeit" ist jede Tätigkeit oder Beschäftigung, die sich ihrer Natur nach schädlich auf die Sicherheit, die körperliche oder seelische Gesundheit und die sittliche Entwicklung des Kindes auswirkt oder auswirken kann. Gefahren können auch von einer übermäßigen Arbeitsbelastung, den physischen Arbeitsbedingungen und/oder der Arbeitsintensität im Sinne von Arbeitsdauer oder geleisteten Arbeitsstunden ausgehen, selbst dann, wenn eine Tätigkeit oder Beschäftigung als nicht gefährlich oder als "sicher" gilt. Diese Arten von Arbeit müssen auf nationaler Ebene nach dreigliedrigen Konsultationen in einer Liste erfaßt werden.«
Quelle: Das Ende der Kinderarbeit – Zum Greifen nah.
Gesamtbericht im Rahmen der Folgemaßnahmen zur Erklärung der IAO über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit, Internationales Arbeitsamt, Genf, 2006, S. 6


[ 3 ] »Kinderarbeit« nach Definition der ILO: »"Kinderarbeit" ist ein engerer Begriff als "erwerbstätige Kinder"; er schließt alle Kinder über 12 Jahren aus, die nur einige Stunden pro Woche eine erlaubte leichte Arbeit verrichten, sowie Kinder über 15 Jahren, deren Arbeit nicht als "gefährlich" eingestuft wird. Grundlage für den Begriff der "Kinderarbeit" ist das IAO-Übereinkommen (Nr. 138) über das Mindestalter, 1973, das die umfassendste und maßgeblichste internationale Definition des Mindestalters für die Zulassung zu Beschäftigung oder Arbeit im Sinne einer "Erwerbstätigkeit" enthält.
- 4 Siehe IPEC: Every child counts, a.a.O., S. 29-34.«
Quelle: Das Ende der Kinderarbeit – Zum Greifen nah.
Gesamtbericht im Rahmen der Folgemaßnahmen zur Erklärung der IAO über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit, Internationales Arbeitsamt, Genf, 2006, S. 6
Unterstützen Sie uns mit Ihrer Spende!
Druckversion dieser Seite aufrufen An das Seitenende springen


Copyright 2009 terre des hommes Deutschland e.V.
Impressum - Kontakt
 
RSS-Feeds abonnieren