Kinder, die ausgebeutet werden, müssen aus diesen Arbeitsverhältnissen befreit werden und eine Ausbildung bekommen. Arbeitende Kinder müssen gestärkt werden und für ihre Rechte eintreten. Dafür steht terre des hommes.
terre des hommes geht davon aus, dass Kinderarbeit nicht immer und überall schlecht ist. Wichtig ist, zwischen Ausbeutung und sinnvoller Arbeit zu unterscheiden: Fachleute aus Afrika betonen immer wieder, dass die Mitarbeit von Kindern zum Beispiel auf dem Hof der Eltern traditionell zur Erziehung gehört. Wissenschaftler und Aktivisten in Lateinamerika setzen sich für das Recht der Kinder auf Arbeit ein und stellen den westlichen Begriff von Kindheit in Frage, nach dem Kinder geschützt werden und sehr lange Zeit nicht aktiv am gesellschaftlichen Leben teilnehmen. Ausbeutung aber, darin sind sich alle einig, muss abgeschafft werden.
Die internationale Gemeinschaft hat in zwei Vertragswerken definiert, dass Kinder ein Recht auf Schutz vor Ausbeutung haben:
Das Übereinkommen über die Rechte des Kindes der Vereinten Nationen (Kinderrechtskonvention von 1989
) geht in Artikel 32 auf Kinderarbeit ein:
»(1) Die Vertragsstaaten erkennen das Recht des Kindes an, vor wirtschaftlicher Ausbeutung geschützt und nicht zu einer Arbeit herangezogen zu werden, die Gefahren mit sich bringen, die Erziehung des Kindes behindern oder die Gesundheit des Kindes oder seine körperliche, geistige, seelische, sittliche oder soziale Entwicklung schädigen können.«
Die Internationale Arbeitsorganisation
ILO hat 1999 die Konvention 182 gegen die schlimmsten Formen der Kinderarbeiter verabschiedet. Die Konvention wurde bereits von 130 Staaten ratifiziert (Stand: Juli 2003) und gehört damit zu den am besten akzeptierten Konventionen der ILO. Auf Grund der Definitionen in der Konvention 182 gilt als ausbeuterisch:
Die schlimmsten Formen der Kinderarbeit. Dazu zählen nach der ILO Konvention 182 vom 17. Juni 1999:
» a) alle Formen der Sklaverei oder sklavereiähnlicher Praktiken, wie den Kinderverkauf und den Kinderhandel, Schuldknechtschaft und Leibeigenschaft und Zwangsarbeit, einschließlich der Zwangsrekrutierung von Kindern in bewaffneten Konflikten;
b) die Heranziehung, die Vermittlung oder das Anbieten eines Kindes zur Prostitution, zur Herstellung von Pornographie oder zu pornographischen Darbietungen;
c) die Heranziehung, die Vermittlung oder das Anbieten eines Kindes zu unerlaubten Tätigkeiten, insbesondere zur Gewinnung von Drogen und zum Verkehr mit Drogen, wie sie in den einschlägigen internationalen Übereinkünften definiert sind;
d) Arbeit, die ihrer Natur nach oder auf Grund der Umstände, unter denen sie verrichtet wird, voraussichtlich für die Gesundheit, die Sicherheit oder die Sittlichkeit von Kindern schädlich ist.«
Auch die arbeitenden Kinder haben ihre Forderungen formuliert. In den letzten Jahren hat es verschiedene Treffen von arbeitenden Kindern auf nationaler und internationaler Ebene gegeben. Wir dokumentieren nachfolgend exemplarisch die die Abschlusserklärung des »VII. Treffens der Bewegung arbeitender Kinder Lateinamerikas und der Karibik« vom März 2008 sowie die Erklärung des »Ersten Internationalen Treffens von Kinderarbeitern aus Afrika, Asien und Lateinamerika« in Kundapur/ Indien von Dezember 1996.