Bund, Länder und Kommunen geben pro Jahr 360 Milliarden Euro für Beschaffungen aus. Darunter sind auch Produkte, in denen Kinderarbeit und menschenunwürdige Arbeitsbedingungen für Erwachsene stecken können, wie etwa Natursteine für Bauten und Straßenpflaster, Berufsbekleidung, Sportbälle, Kaffee, Tee und Orangensaft.
Dass faire kommunale Beschaffung dort am besten funktioniert, wo eine lebendige Zivilgesellschaft nicht nur von außen der öffentlichen Verwaltung Anstöße gibt, sondern in den Gemeinden Bewusstsein für die Problematik schafft, zeigt das Beispiel der Stadt Neuss. Dort hat sich die örtliche terre des hommes-Arbeitsgruppe in einem lokalen Bündnis erfolgreich für soziale und ökofaire Kriterien im städtischen Einkaufswesen eingesetzt.
Nicht überall sind terre des hommes-Ehrenamtliche bei ihrem Stadtparlament oder der Verwaltung auf so offene Ohren gestoßen. Mancherorts gerät das Thema in den Parteienstreit, und es fehlt so an einer mehrheitsfähigen Basis. Nicht selten scheitert das Anliegen an den Sparmaßnahmen der Städte und Kommunen. Aber selbst dort, wo Bedenken in Rat und Öffentlichkeit über mögliche Mehrkosten beseitigt werden und das Schicksal von ausgebeuteten Kindern im Süden ins Bewusstsein gerückt werden konnten, hapert es häufig an der Umsetzung. So kann es passieren, dass dem positiven Beschluss des Stadtparlamentes keine Umsetzungsschritte und -bestimmungen folgen. Und mancherorts ist das Thema Kinderarbeit nicht in den Köpfen der Mitarbeiter der Beschaffungsstelle präsent und wird folglich bei den Kaufentscheidungen nicht berücksichtigt.
Eine ökofaire Beschaffung ist zunächst schwierig und aufwendig. Bei vielen Produkten gibt es keine ökofairen Anbieter. Und häufig fehlt die Zeit, sich nach Anbietern mit fairen Produkten zu erkundigen. Schwierig ist es auch, die Seriosität der Anbieter zu prüfen und die Verfügbarkeit der Ware und Bestellmengen unter Zeitknappheit zu klären. Diese Schwierigkeiten führen nicht selten dazu, dass wieder auf die bewährten Anbieter zurückgegriffen wird. Doch es hat sich einiges verändert. So können die Einkäufer aus den Beschaffungsstellen der Kommunen mittlerweile auf den Rat der Servicestelle »Kommunen in der Einen Welt«
von INWENT zurückgreifen.
Unter dem Motto »Keine Steuergelder für ausbeuterische Kinderarbeit« forderte terre des hommes deshalb im Juni 2008 die baldige Umsetzung der EU-Richtlinien 2004/17/EG Artikel 38 (siehe Linkliste unten) und 2004/18/EG Artikel 26 in nationales Recht über eine verbindliche Verankerung ökologischer und sozialer Kriterien. In einer Briefaktion wurden die Bundestagsabgeordneten aufgefordert, in den im Herbst bevorstehenden Beratungen im Parlament auf das Prinzip der Verbindlichkeit zu drängen. Nur so kann sichergestellt werden, dass der Schutz von Kindern vor Ausbeutung nicht ins Belieben von Behörden gestellt oder vom Engagement einzelner Mitarbeitern abhängt. So kann auch erreicht werden, dass für alle alle Kommunen die gleichen Ausgangsbedingungen gelten.
Überblick der Bundesländer und Kommunen, die den Ausschluss von Produkten aus ausbeuterischer Kinderarbeit aus ihrer Beschaffung beschlossen haben: