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Was die Politik gegen die Ausbeutung von Kindern tun kann

Bild eines Kinderarbeiters
Kinderarbeiter: Schuften statt Spielen
Foto: S. Quattara

Die Ausbeutung von Kindern ist in fast allen Staaten der Welt verboten. Die ILO-Konvention 182 Externer Link gegen die schlimmsten Formen der Kinderarbeit ist die am schnellsten ratifizierte Konvention der ILO. Bisher haben mehr als 160 Staaten unterzeichnet. Ob Regierungen allerdings den politischen Willen aufbringen, die Kinderrechte tatsächlich umzusetzen, und ob sie dazu in der Lage sind, ist eine andere Frage.

Regierungen müssten vor allem in Bildungssysteme investieren und dafür sorgen, dass tatsächlich alle Kinder zumindest gute Grundbildung erhalten. Über 100 Millionen Kinder können nach Angaben der UNESCO noch nicht einmal eine Grundschule besuchen.

Die Politik kann auch entscheidend dazu beitragen, dass die Ausbeutung von Kinder sowie alle Formen der Schuldknechtschaft und Sklaverei verboten wird. Das bedeutet:


  • Bildungs- und Gesundheitspolitik müssen Vorrang haben. Schulpflicht, kostenloser Schulbesuch müssen selbstverständlich werden.
  • Gesetze müssen sich an den Schutzrechten von Kindern orientieren.
  • Die Industriestaaten können wesentlich zur Verwirklichung beitragen:
  • Weltbank und Internationaler Währungsfonds dürfen ihre Hilfe nicht von Kürzungen im Bildungs- und Gesundheitsbereich abhängig machen.
  • Die Europäische Union muss Entwicklungsländern den Zugang zu ihren Märkten gewähren. Schutzzölle auf landwirtschaftliche Produkte zwingen sonst die Produzenten, die Kosten extrem niedrig zu halten.
  • Kinderarbeit darf nicht für protektionistische wirtschaftspolitische Maßnahmen instrumentalisiert werden.

Auch die Kommunen können einen wichtigen Beitrag leisten. In vielen Städten und Gemeinden wurden auf Initiative von Bürgern bereits Beschlüsse gefasst, für die kommunale Beschaffung keine Produkte aus ausbeuterischer Kinderarbeit anzuschaffen. Die Stadt München hat 2002 den Anfang gemacht und beschlossen, dass die Stadt keine Produkte aus ausbeuterischer Kinderarbeit anschaffen wird. Das betrifft zum Beispiel Kaffee und Säfte, aber auch Sportbälle, Natursteine, Blumen und Berufsbekleidung. Bislang haben mehr als 100 Städte und Gemeinden solche Beschlüsse gefasst. Weitere Informationen dazu finden Sie auf unserer Informationsseite zum Vergaberecht.


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