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Recht auf Schule

...aber nicht für alle Kinder in Deutschland




Kein Recht auf Unterricht? Flüchtlingskinder in Deutschland
Foto: terre des hommes

Im vergangenen Jahr erhielt die nigerianische Familie M. regelmäßig Post von der örtlichen Grundschule ihres rheinischen Wohnortes. Die Eltern sollten nachweisen, dass ihr neunjähriger Sohn O. über eine ständige Aufenthaltserlaubnis in Deutschland verfügt – dies sei die Voraussetzung dafür, dass der Junge die Schule überhaupt besuchen dürfe. Die von der Schulleitung angedrohten Konsequenzen ließen wenig Raum für Interpretationen: Ohne Nachweis werde die Beschulung sofort erlöschen und das Kind nach Hause geschickt.

Eigentlich herrscht in Deutschland Schulpflicht. Unstrittig ist hier zu Lande auch, dass mit einer guten Ausbildung jedes Kind zuversichtlicher in die Zukunft schauen kann. Dennoch sind tausende Kinder in der Bundesrepublik von der allgemeinen Schulpflicht ausgeschlossen – weil ihre Eltern Asylverfahren durchlaufen oder die Familie in Deutschland nur »geduldet« und ihr Aufenthalt somit nicht langfristig gesichert ist.

Besonders schwer haben es diese Kinder in den fünf Bundesländern Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Sachsen-Anhalt, wie eine vom Kinderhilfswerk terre des hommes in Auftrag gegebene Studie zur Beschulung von Flüchtlingskindern darlegt. In diesen Ländern wird Jungen und Mädchen mit ungesichertem Aufenthaltsstatus lediglich ein so genanntes Schulbesuchsrecht zugestanden. Dies weist jedoch deutliche Nachteile gegenüber der allgemeinen Schulpflicht auf, wie der Autor der Studie, der Berliner Jurist Björn Harmening, erläutert: »Eltern erfahren so manchmal gar nicht, dass sie einen Antrag für den Schulbesuch ihrer Kinder stellen könnten. Es kann auch sein, dass die Kostenerstattung für den Schulbus verweigert wird und dass Deutschkurse, die es diesen Kinder erst ermöglichen, dem Unterricht zu folgen, nicht angeboten werden.«

Mitunter lehnten es Schulen auch aus Platz- oder Personalmangel ab, Flüchtlingskinder aufzunehmen. So erging es zum Beispiel dem 15-jährigen A., einem iranischen Asylbewerber, der in einer rheinland-pfälzischen Kleinstadt gerne die Hauptschule besuchen wollte. Doch auch nachdem er, wie gefordert, erfolgreich einige Deutschkurse absolviert hatte, fand sich erst nach mehreren Anläufen eine Schule, die bereit war, den Jungen aufzunehmen. Wäre die Schule in einer Nachbarstadt gewesen, hätte ihm das Angebot wenig genützt: Ohne Schulpflicht keine Beförderungspflicht und somit auch kein Schülerticket für den Iraner.

Oft ist es engagierten Lehrern oder Behördenmitarbeitern zu verdanken, wenn Jungen und Mädchen aus Flüchtlingsfamilien trotz aller Widrigkeiten schließlich auf der Schulbank landen. Hier für klare Vorgaben zu sorgen, darin liegt die Bedeutung der allgemeinen Schulpflicht für Flüchtlingskinder: Sie legt eindeutig fest, dass alle Kinder einen Rechtsanspruch darauf haben, zur Schule gehen zu dürfen – unabhängig von ihrem Aufenthaltstatus. »Damit ist es nicht mehr Ermessenssache oder eine Frage des guten Willens Einzelner, ob ein Flüchtlingskind aufgenommen wird oder nicht«, betont Iris Stolz, Referentin für Flüchtlingskinder beim Kinderhilfswerk terre des hommes.

Dieses »Recht auf Schule« ist bereits in der UN-Kinderrechtskonvention verankert, die fast alle Länder der Welt unterzeichnet haben: Sie fordert Staaten auf, allen Kindern Bildung und Ausbildung zu ermöglichen und die Rahmenbedingungen dafür zu schaffen. Dies gilt ebenso für Kinder, die fremd im Land und gerade deshalb auf besondere Unterstützung angewiesen sind, unabhängig davon, ob sie für immer in Deutschland bleiben: »Asylverfahren können Jahre dauern. Es wäre fatal, wenn ein Kind in einer wichtigen Phase seines Lebens die Schule nicht besuchen darf. Und nur mit einer guten Schulbildung kann es später sein Leben gestalten – sei es hier zu Lande oder in seiner Heimat«, betont Iris Stolz.

Auch der psychologische Effekt ist nicht zu unterschätzen: Viele Jungen und Mädchen hatten traumatische Erlebnissen im Heimatland und auf der Flucht. Schule hingegen bedeutet ein Stück Normalität – und Halt. Denn auch in Deutschland bleiben alltägliche Belastungen: eine fremde Sprache, Angst vor Abschiebung, Sorge um zurückgebliebene Verwandte. »Dies kann«, so die terre des hommes-Expertin, »durch gute Erfahrungen in der Schule wenigstens teilweise abgefedert werden.«

Claudia Berker


Das Kinderhilfswerk terre des hommes setzt sich für Flüchtlingskinder in Deutschland ebenso ein wie in Afrika, Asien und Lateinamerika. Insgesamt fördert terre des hommes rund 400 Projekte für Not leidende Kinder in 26 Ländern. Sie können diese Arbeit unterstützen:

Spendenkonto terre des hommes
Kontonummer 700 800 700
Volksbank Osnabrück e.G.
BLZ 265 900 25
Weitere Spendeninformationen sowie die Möglichkeit zur Online-Spende finden Sie unter www.tdh.de/spenden/.




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Flüchtlingslinder in Deutschland

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Gemeinsames Lernen in der Schule: Unverzichtbar - auch für Flüchtlingskinder

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Lernen Mit Spaß: Alle Kinder haben ein Recht auf Bildung

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