
Zwei Fragen an …
... Prof. Dr. Lothar Krappmann, von 2003 bis 2011 Mitglied im UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes
Wie beurteilt der UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes die Rekrutierung 17-jähriger Freiwilliger, zum Beispiel in die Bundeswehr?
Der Ausschuss für die Rechte des Kindes begrüßt es, wenn Staaten sicherstellen, dass nicht nur die Wehrpflicht erst mit 18 Jahren einsetzt, wie es das Zusatzprotokoll verlangt, sondern auch Freiwillige erst mit 18 Jahren ins Militär aufgenommen werden. Er hat Deutschland aufgefordert, das Rekrutierungsalter auf 18 Jahre anzuheben. Bisher ist dies aber leider nicht geschehen. Falls auch 17-Jährige bereits in die Streitkräfte eintreten können, muss nach Auffassung des Ausschusses sichergestellt sein, dass die Entscheidung wirklich freiwillig ist und nicht durch einseitige Werbung und Ausnutzung von Notlagen manipuliert wird. Zustimmung der Eltern ist in jedem Fall erforderlich. Der Ausschuss drängt außerdem darauf, dass junge Menschen, die sich vor dem Alter von 18 dem Militär anschließen, ihre Entscheidung beim Übergang zur Volljährigkeit ohne Bestrafung oder Nachteile noch einmal revidieren können.
Wie beurteilt der Ausschuss Militär-Werbung an Schulen, wie sie auch die Bundeswehr betreibt?
Der Ausschuss hat mit Kritik auf Informationen reagiert, dass Schulen und Schüler unter Druck gesetzt wurden, an Werbekampagnen teilzunehmen. Auch in dieser Hinsicht muss die Entscheidung von Schülern, Eltern und Schulen voll respektiert werden. Die Militär-Werbung darf auf keinen Fall einseitig sein; Eltern sollten auch teilnehmen können. Generell erwartet der Ausschuss, dass Friedenserziehung gemäß den Bildungszielen der Konvention (Artikel 29) in den Lehrplänen und der Lehrerbildung fest verankert ist.
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