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Fauler Kompromiss beim Chancenaufenthalt auf Kosten von geflüchteten Jugendlichen

Gemeinsame Presseerklärung von Bundesfachverband umF, terre des hommes, Jugendliche ohne Grenzen und PRO ASYL

Berlin, 30.11.2022 - Auf den letzten Metern droht ein fauler Kompromiss beim Gesetz zur Einführung eines Chancenaufenthaltsrechts auf Kosten von geflüchteten jungen Menschen. Am Freitag soll darüber im Bundestag entschieden werden. 

Der Bundesfachverband umF, terre des hommes, Jugendliche ohne Grenzen und PRO ASYL kritisieren, dass ausgerechnet die Zukunft von jungen Menschen verbaut wird, um einen Kompromiss zu erzielen und fordern die Abgeordneten auf, den Verschärfungen nicht zuzustimmen.

Wie gestern aus Koalitionskreisen zu erfahren war, wurde sich darauf geeinigt, beim Bleiberecht für gut integrierte Jugendliche und Heranwachsende (§25a AufenthG) Verschärfungen in Kauf zu nehmen, damit die FDP dem Gesetzesvorhaben zustimmt.

§25a AufenthG sieht momentan vor, dass gut integrierte junge Menschen ein Bleiberecht erhalten können, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen - u.a. ein erfolgreicher Schulbesuch oder Schulabschluss, Straffreiheit und ein vierjähriger Voraufenthalt. Die Voraufenthaltszeit soll mit der Neuregelung auf drei Jahre reduziert werden. 

Auf Drängen der FDP soll nun zusätzlich eine einjährige Vorduldungszeit als Hürde eingeführt werden, die bisher keine Voraussetzung ist. Faktisch würde diese Neuregelung bewirken, dass deutlich weniger junge Menschen von der Regelung profitieren könnten als bisher geplant und Ausländerbehörden die Möglichkeit erhalten, gut integrierte junge Menschen während der Vorduldungszeit abzuschieben. 

Kommt diese Regelung, würde der Verteilungszufall über die Chancen auf ein Bleiberecht entscheiden. Bundesländer und Ausländerbehörden, die eine restriktive Linie verfolgen, könnten damit versuchen, das Bleiberecht auszuhebeln - etwa indem sie keine Duldungen erteilen und so keine Vorduldungszeiten entstehen.

Gleichzeitig würde die Regelung vor allem die jungen Menschen treffen, die besonders schnell in Deutschland ihren Weg machen und die ohnehin hohen Anforderungen an schulische Erfolge und weitere Integrationserfordernisse noch während des Asylverfahrens erfüllen. Jungen Menschen, die schon während des Asylverfahrens eine Ausbildung beginnen, droht zudem in bestimmten Fällen während der Vorduldungszeit ein Beschäftigungsverbot und sie müssten die Ausbildung für ein Jahr unterbrechen.

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