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Rüstungsexporte und Kleinwaffen

Kleinwaffen fordern weltweit die meisten Todesopfer unter der Zivilbevölkerung und sie ermöglichen die Bewaffnung von Kindersoldaten. Wie ist die Haltung von Bündnis 90/Die Grünen zu Rüstungsexporten, insbesondere zu Exporten von Kleinwaffen? Werden Sie sich für ein grundsätzliches Rüstungsexportverbot und für verbindliche Rüstungsexportregeln einsetzen?

Wir setzen uns für verbindliche Rüstungsexportregeln (s.u.) ein, aber nicht für ein generelles Rüstungsexportverbot. Ein generelles Rüstungsexportverbot würde auch jede Kooperation mit EU-Nachbarländern betreffen und damit potentielle Harmonisierungsfortschritte und Einspareffekte blockieren. Zwar soll auch hier der Handel restriktiv gehandhabt werden, aber es gibt nochmal einen Unterschied zu Drittstaaten. Hier sollen Lieferungen nun in begründeten Ausnahmen erlaubt sein, dies betrifft auch den verheerenden Handel mit Kleinwaffen. Die Bundesrepublik hat in den vergangenen Jahren, gerade im Bereich der Kleinwaffen, eine verheerende Lizenzpolitik betrieben. Diese Lizenzpolitik muss beendet werden. Die (un-)absehbaren Folgen durch die Lebensdauer gerade von Klein- und Leichtwaffen hat dazu geführt, dass diese »Massenvernichtungswaffen des 21. Jahrhunderts« quasi überall verfügbar sind und auch in die Hände von Kindern geraten. Dies unterstreicht auch die Notwendigkeit einer wirksamen Endverbleibskontrolle und nachhaltigen Sicherung von Waffen (zum Beispiel unauslöschbare Seriennummer, elektronische Sicherung).

 

Nach Meinung zahlreicher Kritiker ist die deutsche Rüstungsexportpolitik intransparent, die Kontrolle funktioniert nicht. Das Parlament wird in Entscheidungen nicht einbezogen. Welche Maßnahmen wollen Bündnis 90/Die Grünen für eine grundlegende Änderung dieser Missstände ergreifen?

Die große Intransparenz und die damit verbundenen schlechten Kontrollmöglichkeiten sind in der Tat ein Merkmal der deutschen Rüstungsexportpolitik. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wollen diese Missstände mit der Einführung eines Rüstungsexportkontrollgesetzes beheben. Damit würden die Kriterien der Politischen Grundsätze der Bundesregierung Gesetzesrang erhalten und erstmals auch justiziabel werden. Des Weiteren soll der Bundestag in die Lage versetzt werden, seine Kontrollrechte ausüben zu können. Dies soll mit der Einrichtung eines Ausschusses geschehen, der für Rüstungsexportfragen zuständig ist. Ihn soll die Bundesregierung regelmäßig und frühzeitig unterrichten. Auch die Öffentlichkeit soll früher und besser informiert werden, indem der Rüstungsexportbericht häufiger und pünktlicher erscheint. Auch in seinem Inhalt soll der Rüstungsexportbericht präzisier und nachvollziehbarer werden. Hermesbürgschaften sowie Lizenzen an Drittstaaten sollen gänzlich untersagt werden. Auch wollen wir die Federführung für die Fragen von Rüstungsexporten vom Wirtschaftsministerium ans Auswärtige Amt verlagern, weil jede Entscheidung auch eine außenpolitische Wirkung hat und weniger handelspolitisch motiviert sein soll.