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Family-Influencing erfordert neue Regelungsmodelle

Die Rechte von Kindern im digitalen Umfeld stehen heute mehr denn je im Fokus politischer Debatten. Während der digitale Zugang als essenzielles Recht gilt, nehmen Risiken wie die kommerzielle Instrumentalisierung schon von Kleinkindern durch Familieninfluencer*innen deutlich zu – mit Folgen für die kindliche Entwicklung.

Das Recht auf digitale Teilhabe

Der UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes betont in seiner Allgemeinen Bemerkung Nr. 25, dass Kinder ein Recht auf digitalen Zugang zu Information haben. Schon in der Schule ist der kompetente Umgang mit Medien ein Schlüssel zu Information und Bildung. Expert*innen fordern daher den Ausbau medienpädagogischer Elemente, um Kindern bereits in jungen Jahren den Erwerb von Kompetenzen im Umgang mit digitalen Medien zu ermöglichen.

Schattenseite: Schutzlücken und Ausbeutung

Doch die digitale Freiheit birgt auch Gefahren. Lücken im Jugendmedienschutz führen dazu, dass Kinder und Jugendliche häufig ungefiltert mit Gewalt, Diskriminierung und Suchtmechanismen konfrontiert werden. Besonders in den Fokus rücken die Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte sowie Terre des Hommes die Rolle von Familieninfluencer*innen. Die kommerzielle Vermarktung des kindlichen Privatlebens verletzt die Privat- und Intimsphäre sowie ihre Sicherheitsinteressen. Der ständige Fokus auf die Kamera und der enorme Zeitaufwand für die Aufnahmen der jeweiligen Inhalte gefährden sowohl die psychische Entwicklung als auch die Bindungsfähigkeit der Kinder.

Reformbedarf: Vier Modelle für die Regelung des Jugendarbeitsschutzes

Die aktuelle Debatte macht deutlich, dass das geltende Jugendarbeitsschutzgesetz an seine Grenzen stößt. Zudem fehlt es noch an einem gemeinsamen Verständnis des Phänomens Family-Influencing. Diese Lücken schließen die Monitoring-Stelle und Terre des Hommes mit der Publikation „Family-Influencing und kinderrechtsbasierte Reformbedarfe im Jugendarbeitsschutzgesetz‟ und stellen vier Regelungsmodelle für die Überarbeitung des Jugendarbeitsschutzgesetzes (JArbSchG) vor:

  • Variante 1: Aufrechterhaltung des bisherigen rechtlichen Status quo – Es ist vorstellbar, unbestimmte Rechtsbegriffe im Gesetzestext unter Berücksichtigung neuer gesellschaftlicher Situationen neu auszulegen/anzuwenden oder zu prüfen, welche Vorschriften auf das Thema Family-Influencing angewendet werden könnten.
  • Variante 2: Minimalinvasiver Eingriff in das JArbSchG – Punktuelle Änderung des JArbSchG und Klarstellung, inwieweit das Thema Familiy-Influencing in den Anwendungsbereich des JArbSchG fällt.
  • Variante 3a: Sektorspezifische Regelungen unter Aufrechterhaltung der bisherigen Regelungssystematik des JArbSchG, wodurch das Thema Family-Influencing im JarbSchG sehr sichtbar werden würde.
  • Variante 3b: Sektorspezifische Regelungen einschließlich einer Durchbrechung der bisherigen Regelungssystematik des JArbSchG  – Es besteht die Möglichkeit, weitere Instrumente, wie beispielsweise die finanzielle Kompensation, im JArbSchG zu normieren und gegebenenfalls einen ganz neuen Abschnitt im JArbSchG zum Bereich Family-Influencing einzuführen.

Die vorliegenden Regelungsmodelle leisten einen kinderrechtlichen Beitrag zu den aktuellen Reformdebatten und regen zur weiteren Diskussion an. Damit digitale Teilhabe Kindern und Jugendlichen ohne Schutzlücken möglich ist, müssen Schutz, Beteiligung und Förderung von Kinderrechten im digitalen Raum konsequent zusammengedacht und umgesetzt werden.

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