Geschwister gehören zusammen!
Stellt euch vor, ihr lebt von euren Geschwistern getrennt – über Jahre. Und wisst nicht, wann und ob ihr sie jemals wiedersehen werdet. Für viele geflüchtete Kinder und Jugendliche, die ohne ihre Eltern in Deutschland ankommen, ist das Realität. Nachdem sie in Deutschland angekommen sind und den Flüchtlingsschutz erhalten, können ihre Eltern nachziehen, ihre Geschwister dürfen in vielen Fällen aber nicht mitkommen.
Du findest auch, dass Geschwister zusammengehören und kein Kind von seiner Familie und seinen Geschwistern getrennt leben sollte? Dann werde mit uns aktiv!
Jetzt das Momentum nutzen!
Bis Ende des Jahres will die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vorlegen, um das Aufenthaltsgesetz anzupassen. Gemeinsam müssen wir dieses Momentum nutzen, um den Politiker*innen klarzumachen, dass damit auch ein Nachzugsanspruch für minderjährige Geschwister eingeführt werden muss.
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- Schreibe deinen Abgeordneten eine Mail: Textvorlage herunterladen
- Frag mit dem Text deine lokalen Abgeordneten, ob sie sich für den Geschwisternachzug einsetzen werden. Das geht ganz einfach auf www.abgeordnetenwatch.de.
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Alternativ kannst du die Textvorlage auch nutzen, um deinen lokalen Abgeordneten eine E-Mail zu schicken.
Nimm an unserer Social Media Aktion teil
- Poste ein Foto von dir mit deinen Geschwistern und dem Hashtag #GeschwisterGehörenZusammen
- Wenn du möchtest, beschreibe kurz warum deine Geschwister für dich so wichtig sind und warum du dir wünschst, dass auch geflüchtete Minderjährige das Recht erhalten sollen, mit ihren Geschwistern zusammenzuleben.
- Frage 2 Freund*innen, ob sie auch mitmachen.
Falls du kein Foto posten möchtest oder keine Geschwister hast, kannst du trotzdem mitmachen. Benutze dafür die Bilder aus unserem Social Media Paket.
Jetzt die Postings zu #GeschwisterGehörenZusammen anschauen
Worum geht es genau?
Geflüchtete unbegleitete Minderjährige haben einen Anspruch auf Nachzug ihrer Eltern, wenn sie im Asylverfahren als Flüchtlinge anerkannt worden sind. Für ihre minderjährigen Geschwister fehlt im deutschen Aufenthaltsrecht jedoch eine spezifische Rechtsgrundlage, die ihnen den Nachzug ermöglicht. Das führt zum Beispiel dazu, dass dann nur ein Elternteil nach Deutschland kommt und die Geschwister mit dem anderen Elternteil zurückbleiben müssen. Es besteht zwar später dann teils die Chance, dass der zurückgebliebene Teil der Familie zu dem Elternteil, dass sich in Deutschland befindet, sukzessive nachziehen kann – doch die rechtlichen und bürokratischen Hürden sind hoch. Viele Familien bleiben in der Folge über Jahre oder dauerhaft getrennt.
Für diejenigen unbegleiteten Minderjährigen, deren Eltern beispielsweise verstorben sind oder die ihre Eltern auf der Flucht verloren haben, ist es noch schwerer, ihre minderjährigen Geschwister zu sich zu holen, da ein sukzessiver Nachzug nicht möglich ist. Es ist daher wichtig, dass ein Recht auf Nachzug der Geschwister unabhängig von den Eltern besteht.
Mit ihrem Koalitionsvertrag hat die Ampel-Koalition im Oktober 2021 die Absicht angekündigt, minderjährige Geschwister beim Familiennachzug nicht länger zurückzulassen. Wir fordern von der Bundesregierung, dies nun umzusetzen und:
- einen konkreten Anspruch auf Geschwisternachzug in § 36 Abs. 1 AufenthG zu formulieren
- § 36a AufenthG ersatzlos zu streichen, damit der Nachzug zu subsidiär Schutzberechtigten wieder dem zu Flüchtlingen gleichgestellt wird
- Übergangsregelung für wartende Familien zu schaffen
- Die EuGH-Urteile zum Nachzug bei Volljährigkeit umzusetzen – auch bei subsidiär Schutzberechtigten und Geschwistern
Hier findest du mehr Informationen darüber, wieso eine rechtliche Grundlage für den Geschwisternachzug wichtig ist:
Wer sind wir?
Die Aktion wird von terre des hommes Deutschland e.V. organisiert und von folgenden Organisationen mitgetragen:
BBZ - Beratungs- und Betreuungszentrum für junge Geflüchtete und Migrant*innen | Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge e.V.Bundesfachverband umF e.V. | Deutsches Kinderhilfswerk | Die Landesflüchtlingsräte | Jugendliche ohne Grenzen | JUMEN e.V. - Juristische Menschenrechtsarbeit in Deutschland | KommMit – für Migranten und Flüchtlinge e.V. | National Coalition Deutschland – Netzwerk zur Umsetzung der UN - Kinderrechtskonvention e.V. | PRO ASYL Bundesweite Arbeitsgemeinschaft für Flüchtlinge e.V. | Psychosoziales Zentrum für Flüchtlinge (PSZ) Land Brandenburg | Republikanischen Anwältinnen- und Anwälteverein (RAV) | Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e.V. | XENION Psychosoziale Hilfen für politisch Verfolgte e.V.
Kontakt
Krisztina Tamás-Sáróy
aktionen@ tdh.de