Der Koalitionsvertrag sieht zahlreiche Maßnahmen vor, die die Rechte und das Wohl von Kindern in unseren Projekten betreffen. In diesem Artikel stellen wir die Pläne der neuen Bundesregierung in den Bereichen Entwicklungszusammenarbeit, Kinderarbeit in Lieferketten und beim Schutz geflüchteter Kinder vor.
Die Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag müssen erst noch umgesetzt werden, aber bereits jetzt steht fest: Ein Manifest für Kinderrechte ist er nicht. Wir werden uns in allen relevanten Politikbereichen umso stärker dafür einsetzen, dass Kinderrechte geschützt werden.
Unsere konkrete Hilfe weltweit ist zudem gerade wichtiger denn je, damit Kinder geschützt werden und faire Startchancen ins Leben erhalten. Danke an alle, die dabei mit ihrer Spende und ihrem Engagement unterstützen!
Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe
Die guten Nachrichten zuerst: Das Entwicklungsministerium bleibt erhalten, die globale Verantwortung Deutschlands hat also auch in Zukunft eine Stimme am Kabinettstisch. Die neue Bundesregierung verspricht zudem, die humanitäre Hilfe zu stärken. Außerdem will die Bundesregierung weiterhin Entwicklungsprojekte in enger Partnerschaft mit lokalen, zivilgesellschaftlichen Organisationen durchführen, um auf Notsituationen und Entwicklungsherausforderungen nahe bei den Menschen, flexibel und schnell reagieren zu können. Für Terre des Hommes ist dies besonders wichtig, da wir den Ansatz verfolgen, ausschließlich mit lokalen Partnern zusammenzuarbeiten.
Die schlechte Nachricht: Mit dem Koalitionsvertrag drohen massive Kürzungen in der Entwicklungszusammenarbeit. In einer Zeit, in der sich andere Geberländer wie die USA zurückziehen und Millionen Menschenleben in Gefahr sind, besteht die Gefahr, dass auch aus Deutschland weniger Unterstützung für Kinder weltweit kommt. Zudem soll die Entwicklungszusammenarbeit in Zukunft primär deutschen Interessen dienen und läuft damit Gefahr, den Schutz von Kindern und ihren Rechten zu vernachlässigen.
Gerade jetzt ist es wichtiger denn je, dass wir uns für Kinder und ihre Rechte einsetzen. Das tun wir mit unseren Projekten für Kinder weltweit und mit unserer Expertise zu Kinderrechten. Wir werden uns noch stärker als bisher für eine starke Entwicklungszusammenarbeit einsetzen, die Kinder und ihre Rechte statt nationale Eigeninteressen in den Fokus rückt und sicherstellt, dass Partnerorganisationen im globalen Süden gestärkt und gefördert werden.
Der Koalitionsvertrag sieht eine „angemessene Absenkung der ODA-Quote“ vor. Die ODA-Quote (Official Development Assistance) bezeichnet den Anteil des Bruttonationaleinkommens, den ein Land für öffentliche Entwicklungszusammenarbeit bereitstellt.
Damit ist unklar, wie viel Geld in Zukunft tatsächlich noch für die Kernbereiche der Entwicklungszusammenarbeit, insbesondere für fragile und besonders wenig entwickelte Staaten und vulnerable Bevölkerungsgruppen wie Kinder, deren “Nutzen” für nationale Interessen nicht unmittelbar ersichtlich ist, zur Verfügung stehen wird.
Dabei hängt die Bewältigung aktueller und zukünftiger Herausforderungen in den jetzigen Partnerländern der Entwicklungszusammenarbeit entscheidend davon ab, ob es gelingt, jungen Menschen Perspektiven wie Bildungschancen und gesellschaftliche Teilhabe zu eröffnen, weil sie dort die Mehrheit der Bevölkerung stellen. Natürlich profitieren auch Kinder, wenn sich die Bundesregierung “weiter” in den Bereichen Bildung, Gesundheit, Armuts- und Hungerbekämpfung, Förderung von (Mädchen-)Frauenrechten und Stärkung der Zivilgesellschaft engagiert.
Konzeptionell, aber auch praktisch, bietet der Koalitionsvertrag jedoch wenig Anhaltspunkte, wie dies mit der neuen Orientierung an Eigeninteressen gelingen soll und wie insbesondere den multiplen Krisen der Gegenwart, in denen zum Beispiel Armut, bewaffnete Konflikte und Klimawandel für Kinder besonders fatal zusammenwirken, sinnvoll und nachhaltig begegnet werden kann.
Es ist nicht per se verwerflich, wenn die Bundesregierung in der internationalen Zusammenarbeit „Eigeninteressen“ vertritt. Die Bundesregierung sollte mit ihren Positionen in der Öffentlichkeit offen und pragmatisch umgehen. Die Verwendung des Interessenbegriffs muss aber Orientierung bieten und darf nicht nur rhetorischen Zwecken dienen. Viele Themen der Entwicklungszusammenarbeit berühren auch die ureigenen Interessen der deutschen Bevölkerung. Dies gilt z.B. für die Sicherung globaler Güter wie Gesundheit, also z.B. die Eindämmung von Pandemien, sowie für die Sicherung von Frieden, Demokratie und Menschenrechten.
Zudem lassen sich entwicklungspolitische und humanitäre Herausforderungen, die Kinder betreffen, nur schwer mit einer engen Definition von Eigeninteressen in Einklang bringen. Es ist deshalb zugleich folgerichtig wie bedauerlich, dass Kinderrechte nicht zu den im Koalitionsvertrag genannten Schwerpunkten der internationalen Politik gehören. Entwicklungspolitik und humanitäre Hilfe orientieren sich an langfristigen Zielen und Prinzipien, die oft in internationalen Foren entwickelt werden. Werden sie anderen Politikfeldern untergeordnet, können Interessenkonflikte entstehen. Insofern bedarf auch der im Koalitionsvertrag enthaltene Leitsatz, Entwicklungspolitik sei „zugleich werte- und interessengeleitet“, der Klärung.
Ob der Einsatz für Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte mit außen-, sicherheits- und wirtschaftspolitischen Interessen „einhergeht“, wie es die Koalitionäre formulieren, hängt davon ab, ob und wie sie integriert konzipiert und umgesetzt werden. Beispielsweise ist Rohstoffsicherung in Partnerschaft mit Ländern des globalen Südens nur dann entwicklungspolitisch sinnvoll, wenn sie gleichzeitig das Klima schützt, Kinder vor Ausbeutung bewahrt und der Friedenssicherung dient.
Der Koalitionsvertrag stellt eine Stärkung der humanitären Hilfe in Aussicht, die durch eine “auskömmliche” Finanzierung sichergestellt werden soll, und die Bundesregierung will - was positiv zu bewerten ist - prüfen, ob sie den Ausfall anderer Geberländer kompensieren kann. Offen bleibt allerdings, wie sich diese Aussage zu der Absicht verhält, die ODA-Quote zu senken. Kürzungen zu Lasten der Entwicklungszusammenarbeit wären ein falsches Signal, denn humanitäre Hilfe kann nicht die einzige Antwort auf die zunehmenden multiplen Krisen in der Welt sein.
Positiv zu bewerten ist auch die Beibehaltung der zivilgesellschaftlichen Ausrichtung der deutschen Entwicklungszusammenarbeit, die sich sowohl auf die Finanzierung nichtstaatlicher Akteure im Süden als auch auf solche in Deutschland bezieht. Die Zivilgesellschaft kann in Notsituationen schnell reagieren, unbürokratisch helfen und ist näher an der Bevölkerung vor Ort. Sie springt dort ein, wo staatliche Akteure versagen, und stärkt die Demokratie. Gerade vor dem Hintergrund der von der Vorgängerregierung geplanten Kürzungen der Mittel für private Träger bleibt abzuwarten, ob sich das politische Bekenntnis zur zivilgesellschaftlichen Entwicklungszusammenarbeit auch konkret im künftigen Haushalt niederschlagen wird.
Kinderarbeit in Lieferketten
Der Koalitionsvertrag sieht die Abschaffung des nationalen Lieferkettengesetzes (LkSG) vor. Damit soll Bürokratie abgebaut werden. An seine Stelle soll ein „Gesetz zur internationalen Unternehmensverantwortung“ treten, das die bereits bestehende europäische Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) umsetzt.
Damit drohen erhebliche Rückschritte beim Kinder- und Umweltschutz in den Lieferketten deutscher Unternehmen. Konsum ohne Kinderarbeit rückt in weite Ferne. Nachhaltig und fair wirtschaftenden Unternehmen drohen Wettbewerbsnachteile.
Gemeinsam mit Partner*innen werden wir uns für ein starkes Gesetz zur Umsetzung der europäischen Lieferkettenrichtlinie einsetzen. Darüber hinaus stehen wir mit unseren Projekten weiterhin an der Seite arbeitender Kinder und werden Kinderrechtsverletzungen entlang globaler Lieferketten in die Öffentlichkeit und Politik tragen, sobald wir davon Kenntnis erlangen.
Prozedural kann die angekündigte Abschaffung des Lieferkettengesetzes nicht durch Annahme eines Koalitionsvertrages erfolgen, sondern erfordert einen Beschluss des Bundestages. Somit steht die Entscheidung über die Zukunft des Lieferkettengesetzes noch aus. Gleichzeitig wird im Koalitionsvertrag eine Ersetzung durch ein Gesetz über internationale Unternehmensverantwortung zur Umsetzung der Europäischen Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) angekündigt.
Dieser Schritt war bereits vor Annahme des Koalitionsvertrages geplant und stellt eine Chance dar, Unternehmen weiterhin auch in Form eines deutschen Gesetzes zur Umsetzung der CSDDD zur Verantwortung zu ziehen. Wichtig ist uns dabei insbesondere, dass das Gesetz umfassende Regelungen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Ausbeutung und Gewalt in globalen Lieferketten enthält und ihre Beteiligung vorsieht.
Der Koalitionsvertrag sieht vor, die Berichtspflicht aus dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz unmittelbar abzuschaffen und komplett entfallen zu lassen. Damit müssen Unternehmen nicht mehr über menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken und Maßnahmen in ihren Lieferketten berichtet. Das bedeutet eine deutliche Abschwächung der Wirksamkeit des nationalen Lieferkettengesetzes. Ohne Transparenz kann die Einhaltung der Sorgfaltspflichten schwer überprüft werden. Zudem widerspricht dies der Einschätzung vieler Unternehmen, die ein funktionierendes Berichtswesen etabliert haben und neben der Verbesserung des Schutzes von Kinder- und Menschenrechten auch Effizienzgewinne für ihre Arbeit sehen (siehe Studie des HRI).
Bestehende Sanktionen werden mit Ausnahme “massiver Menschenrechtsverletzungen” bis zum Inkrafttreten der CSDDD-Richtlinie ausgesetzt. Es ist jedoch völlig unklar, was diese Begrifflichkeit bedeuten soll, denn jede Form von Kinder- und Menschenrechtsverletzung ist inakzeptabel. Unklar ist auch, wie genau die Aussetzung der Sanktionen erfolgen soll, da sie aktuell gesetzlich verankert und gültig sind. Zudem gefährdet die sanktionsfreie Übergangszeit vor allem diejenigen, die sich für die Verwirklichung von Kinder- und Menschenrechten einsetzen und wirkt wie ein Freifahrtschein für Unternehmen.
Grundsätzlich spricht nichts gegen eine bürokratiearme und vollzugsfreundliche Umsetzung der CSDDD, wie sie der Koalitionsvertrag vorsieht, insbesondere auch für kleine und mittelständische Unternehmen. Dies darf jedoch nicht zulasten von Kindern und Umwelt gehen. Es muss daher unter anderem eine zivilrechtliche Haftung geben für Schäden und Rechtsverletzungen durch Verstöße gegen die CSDDD. Denn bei diesen Verstößen handelt es sich vielfach um gravierende Kinderrechtsverletzungen, für die Verantwortung übernommen werden muss.
Noch ist das Lieferkettengesetz in bisheriger Form in Kraft und schützt Kinder entlang globaler Lieferketten vor Ausbeutung – jede Änderung bedarf einer Entscheidung im Bundestag. Wir fordern daher die Mitglieder des Bundestages auf, das im Koalitionsvertrag geplante Vorgehen in dieser Form nicht mitzutragen. Zudem werden wir gemeinsam mit unseren zivilgesellschaftlichen Partner*innen und unterstützenden Wirtschaftsunternehmen dafür eintreten, ein starkes Gesetz zur Umsetzung der europäischen Lieferkettenrichtlinie zu schaffen und die Umsetzung begleiten. Wichtig ist hier, dass Kinder wirksam vor Ausbeutung geschützt werden, Verstöße in einem sicheren Umfeld melden können und dass die Unternehmen bei Verstößen haftbar gemacht werden können.
Schutz geflüchteter Kinder
Der Koalitionsvertrag sieht deutliche Verschärfungen im Bereich Migration und Integration vor. Die Liste der Maßnahmen, die auch geflüchtete Kinder und Jugendliche hart treffen, ist lang: Aufnahmeprogramme sollen fast vollständig eingestellt und der Familiennachzug weiter eingeschränkt werden. Zurückweisungen an den Grenzen, die massive Ausweitung von Abschiebungen sowie die Einschränkung von Verfahrens- und Leistungsrechten gefährden das Wohl und die Rechte geflüchteter Kinder und Jugendlicher.
Für uns ist klar: Wir stehen gerade jetzt fest an der Seite geflüchteter Kinder und Jugendlicher. Wir werden nicht müde, unsere Stimme gegenüber Öffentlichkeit und Politik zu erheben, damit ihre Rechte geschützt werden. Gemeinsam mit unseren Partnerorganisationen leisten wir darüber hinaus Hilfe in Notsituationen, bieten rechtlichen Beistand und setzen uns für den Schutz vor Gewalt und die Partizipation von geflüchteten Kindern und Jugendlichen ein.
Der Koalitionsvertrag sieht vor, den Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten für zwei Jahre auszusetzen. Das bedeutet: mehr Kinder, die getrennt von ihren Eltern oder Geschwistern aufwachsen müssen, eine stark erschwerte Integration und ein weiterer Faktor, der Menschen auf lebensgefährliche Fluchtrouten drängt, weil sie keinen anderen Weg haben, um zu ihren Familien zu gelangen. Gerade für Kinder ist die Trennung von ihren Familien dramatisch und kann Auswirkungen auf ihre Gesundheit und Entwicklung haben.
Freiwillige Aufnahmeprogramme sollen laut Koalitionsvertrag „soweit wie möglich“ beendet werden. Wenn dies tatsächlich alle bestehenden Aufnahmeprogramme betrifft, wäre dies das Ende von einigen der wenigen bestehenden legalen Fluchtwege nach Deutschland. Dies betrifft auch das lebensrettende “Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan”. Die Pläne der neuen Regierung treffen gerade die besonders Schutzbedürftigen wie Frauen und Kinder besonders hart. Für sie ist die gezielte humanitäre Aufnahme, die nun abgeschafft werden soll, oft der einzige Weg, Sicherheit zu finden.
„In Abstimmung mit europäischen Nachbarn“ sollen Zurückweisungen an den deutschen Staatsgrenzen vorgenommen werden. Pauschale Zurückweisungen würden auch Kinder und Familien treffen und wären vor allem eins: rechtswidrig. Nach der aktuell geltenden Dublin III-Verordnung muss im Falle eines Asylgesuchs zuerst überprüft werden, welcher Mitgliedstaat zuständig ist, danach folgt ein Verfahren. Unbegleitete Minderjährige stellen eine besonders schutzbedürftige Gruppe dar und müssen beim Grenzübertritt unmittelbar in die Obhut des Jugendamtes übergeben werden.
Wir sehen mit unseren Partnerorganisationen seit Langem an den europäischen Außengrenzen, dass Zurückweisungen und Pushbacks für die Betroffenen mit Gewalt einhergehen. Auch eine Notlage im Sinne von Art. 72 AEUV liegt in Deutschland offensichtlich nicht vor.
Die Ankündigung einer sogenannten „Rückführungsoffensive“ sorgt bereits jetzt dafür, dass geflüchtete Kinder und ihre Familien in Angst versetzt werden und hierdurch ihr Ankommen und ihre Integration behindert werden. Was die immer härtere Abschiebepraxis, die auch Familien und Kinder trifft, im Einzelfall heißt, wird zum Beispiel in diesem Beitrag dargestellt.
Mehr Haft und Ausreisegewahrsam, die laut dem Koalitionsvertrag auch von der Bundespolizei beantragt werden sollen, führen zu mehr Kindern, die von ihren Eltern getrennt werden könnten. Wir sagen: Kinder selbst dürfen niemals in Abschiebehaft genommen werden und müssen grundsätzlich von Abschiebungen ausgenommen sein.
Außerdem sieht der Koalitionsvertrag vor, Abschiebungen wieder nach Afghanistan und Syrien durchzuführen – zwei Länder, in denen schwere Menschenrechtsverletzungen drohen. Die Erklärung von Ländern wie Marokko, Algerien oder Tunesien zu sicheren Herkunftsstaaten ignoriert die Menschenrechtslage in diesen Ländern.
Auch Kinder und ihre Familien könnten von Ablehnungen und Abschiebungen auf Grundlage dieser Einschätzung betroffen sein, ohne ein faires Verfahren erhalten zu haben.
Aus dem "Amtsermittlungsgrundsatz" soll im Asylrecht der "Beibringungsgrundsatz" werden. Dieser schlichte Satz im Koalitionsvertrag birgt das Potential, die Verfahrensgarantien für Geflüchtete insgesamt – und damit auch für Kinder und ihre Familien - grundlegend und massiv zu schwächen. Siehe hierzu ausführlich zum Beispiel PRO ASYL oder Prof. Dr. Winfried Kluth.
Der kryptische Satz „Wir sorgen für eine konsequente Umsetzung der bestehenden Anspruchseinschränkungen im Leistungsrecht“ bedeutet in der Praxis die Umsetzung der auch für Kinder und Jugendlichen höchstkritischen Leistungskürzungen unter anderem aus dem sogenannten Sicherheitspaket oder in Form der Bezahlkarte.
Ukrainische Flüchtlinge sollen künftig Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten. Neben einem enormen bürokratischen Mehraufwand bedeutet dies für Kinder und ihre Eltern unter anderem weniger Leistungen und eine eingeschränkte medizinische Versorgung.
Der Begriff „irreguläre Migration“ erweckt fälschlicherweise den Eindruck, als gäbe es genügend legale Wege für Flüchtlinge, um Schutz zu suchen. Leider gibt es solche legalen Wege, z.B. über ein Visum, so gut wie nie. Stattdessen sind Flüchtlinge gezwungen, auf gefährlichen Wegen einzureisen, um überhaupt einen Asylantrag stellen zu können (siehe hierzu z.B. PRO ASYL 2023).
Im Koalitionsvertrag werden nun einige der wenigen Möglichkeiten, auf sicheren Wegen nach Deutschland zu fliehen, massiv eingeschränkt oder ganz ausgesetzt. Statt „irreguläre Migration“ zu begrenzen, werden die wenigen regulären Fluchtwege, die es überhaupt gibt, eingeschränkt. Die Erfahrung zeigt: Wenn legale Wege fehlen, nimmt die irreguläre Migration zu und die Fluchtwege werden gefährlicher. Die Folge: Mehr Kinder und Jugendliche sterben auf der Flucht.
Der Koalitionsvertrag sieht vor, die Chancengleichheit für Kinder durch massive Investitionen in Kitas und Schulen zu erhöhen. Die Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer soll fortgeführt und „auskömmlich finanziert“ werden, in Integration soll investiert werden, Integrationskurse sollen fortgeführt, Sprach-Kitas eingeführt, das Start-Chancen-Programm fortgesetzt und auf Kitas ausgeweitet werden. Ein Bekenntnis zur wichtigen Rolle zivilgesellschaftlicher Organisationen als „Brücke“ beim Ankommen wird erwähnt - wie die Finanzierung aussehen soll, bleibt abzuwarten.