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Die vertrauliche Geburt - eine Alternative?

Seit dem 1. Mai 2014 ist das Gesetz zur vertraulichen Geburt in Kraft. Im Vorfeld befasste sich der Bundestag und Ausschüsse mit dem Thema. In diesem Zusammenhang konnte terre des hommes seine Position in Fachausschüssen vortragen. Nachfolgend dokumentieren wir die Stellungnahme, die terre des hommes damals bei den Beratungen und im Vorfeld des Gesetzgebungsverfahrens abgegeben hat. 

terre des hommes Stellungnahme zum Entwurf vertraulichen Geburt

terre des hommes begrüßt den geplanten Gesetzentwurf, weil er für Schwangere in Konfliktlagen die legale Möglichkeit schafft, ein Kind unter fachlicher medizinischer Begleitung zu entbinden. Zugleich wird der Mutter eine langjährige Anonymität gegenüber ihrem sozialen Umfeld zugesichert. Erst nach Ablauf einer mehrjährigen Frist hat das Kind die Möglichkeit, die wahre Identität seiner leiblichen Mutter zu erfahren. Mit diesem Vorgehen wird nach Auffassung von terre des hommes sowohl den Interessen der Mutter als auch dem verfassungsrechtlich gesicherten Recht des Kindes auf Wissen um  seine Herkunft Rechnung getragen. Positiv sind auch die Pläne zu bewerten, die anonymen Beratungsangebote für schwangere Frauen zu verbessern. Zu nennen ist insbesondere die Einrichtung bundesweiter Telefon-Hotlines. Hinsichtlich der im Gesetzentwurf genannten Fristen zur Freigabe des Kindes zur Adoption sieht terre des hommes Präzisierungsbedarf.

Kritik: Der vorliegende Entwurf sieht entgegen der Ankündigung davon ab, Babyklappen und Einrichtungen zur anonymen Geburt zu verbieten. Vielmehr ist offensichtlich geplant, die bestehenden Babyklappen und Einrichtungen zur anonymen Geburt weiterhin zu dulden. Offen bleibt dabei noch die Frage, wie mit neu eingerichteten Angeboten zur anonymen Kindesabgabe verfahren werden soll? Im Entwurf wird lediglich in Aussicht gestellt, sie ebenso wie die Klappen nach drei Jahren zu evaluieren. Wie das von statten gehen soll – immerhin versprechen diese Angebote ihren Nutzern absolute Anonymität – kommt in dem Gesetzesentwurf nicht zur Sprache. 

Die Absicht des Gesetzgebers, die Möglichkeit der anonymen Kindesabgabe für mindestens weitere drei Jahre zuzulassen und dabei auf klare rechtliche Rahmenbedingungen für die Einrichtungen zu verzichten,  ist für terre des hommes darum nicht akzeptabel. Denn so wird das begrüßenswerte Kernanliegen des Gesetzentwurfs, die vertrauliche Geburt, konterkariert. Statt deutlich zu machen, dass das Angebot der vertraulichen Geburt der einzige Weg ist, auf dem den Interessen der Mutter an der Anonymität der Geburt ebenso Rechnung getragen werden kann wie dem Recht des Kindes auf Wissen um seine Herkunft, wird aus der vertraulichen Geburt ein zusätzliches Angebot neben anderen. Ob diejenigen Menschen, die ein Kind im Geheimen weggeben möchten, dazu die Klappe, die anonyme Entbindung im Krankenhaus oder die vertrauliche Geburt wählen, bleibt de facto ihnen allein überlassen. Den Rechten des Kindes – und auch eines Vaters, der nicht um die Schwangerschaft weiß – wird dies nicht gerecht. Erneut ist darum an das geltende Recht zu erinnern, in dem die völlig anonymisierte Weglegung eines Kindes nicht vorgesehen ist, ja unter Strafe steht. terre des hommes lehnt Babyklappen und anonyme Geburten entschieden ab, denn sie verhindern keine Kindstötungen, verletzen aber das Recht des Kindes auf das Wissen um seine Herkunft.

Weitere Informationen:
Die ausführliche Stellungnahme von terre des hommes zum kostenlosen Download als PDF-Datei

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