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Kinderrechte

Setzt sich die CDU dafür ein, dass Kinderrechte ins Grundgesetz aufgenommen werden?

Alle Menschen beziehen ihren grundrechtlichen Schutz aus der Menschenwürde, die in Artikel 1 Grundgesetz niedergelegt ist. Die Menschenrechte gelten für alle und sind für alle gleich, für Kinder wie Erwachsene. Daneben ergibt sich ein spezielles Recht von Kindern auf Fürsorge, Erziehung und Bildung aus Artikel 6 Absatz 2 Grundgesetz, verbunden mit der Verpflichtung des Staates, den Kindern diese besonderen Rechte zu garantieren.

Ein Bedarf für eine Ergänzung des Grundrechtekatalogs besteht daher nicht. Ein neuer Grundgesetzartikel »Kinderrechte« könnte nicht über den schon bestehenden Rechtsschutz hinausgreifen und hätte damit eine rein symbolische Bedeutung. Symbolgesetzgebung, die keine echte rechtliche Wirkung entfalten kann, ist nicht dazu geeignet, das Vertrauen der Bürger in die Rechtsordnung und ganz besonders in unsere Verfassung zu erhöhen. Daher lehnen CDU und CSU die Einfügung von Kinderrechten ins Grundgesetz ab.

 

Welche Maßnahmen sieht die CDU vor, um Kinder- und Jugendrechte in der deutschen Entwicklungszusammenarbeit zu stärken und umzusetzen?

Die Rechte von Kindern und Jugendlichen sind CDU und CSU ein außerordentlich wichtiges Anliegen. Kinder und Jugendliche sind unsere Zukunft. Sie zu schützen und zu fördern, ist ein zentrales Ziel unserer Politik – national und international. Bereits heute wird den Rechten von Kindern und Jugendlichen in der deutschen Entwicklungszusammenarbeit großes Gewicht beigemessen. Auch in der europäischen Entwicklungszusammenarbeit und in anderen internationalen Organisationen wirkt die unionsgeführte Bundesregierung darauf hin, dass die Rechte von Kindern und Jugendlichen berücksichtigt werden. Die Lebensbedingungen von Kindern und Jugendlichen müssen in zahlreichen Ländern dieser Welt nach wie vor dringend verbessert werden. Hierzu gehören nicht nur der Schutz vor Gewalt, vor Ausbeutung als Arbeits- oder Sexsklave oder vor dem Missbrauch als Kindersoldat, sondern u. a. auch eine ausreichende Versorgung mit Lebensmitteln und Gesundheitsdienstleistungen, das Recht auf Bildung und berufliche Perspektiven.

Die Rechte der Kinder und Jugendlichen sind regelmäßiger Bestandteil des politischen Dialogs mit den Partnerländern der deutschen Entwicklungszusammenarbeit. Die deutsche Entwicklungszusammenarbeit unterstützt den Aufbau von Kapazitäten und Netzwerken, zum Beispiel von Organisationen der Kinder- und Jugendarbeit auf kommunaler Ebene oder unabhängigen Jugendorganisationen, die Kinder- und Jugendrechte fördern. Hierbei wird Wert darauf gelegt, den Staat, die Zivilgesellschaft und die Privatwirtschaft gleichermaßen einzubeziehen. Nicht zuletzt ist es von grundlegender Bedeutung, dass Kinder und Jugendliche bei den Projekten auch ihre eigene Stimme einbringen können. Kinder und Jugendliche müssen schon früh das Bewusstsein dafür bekommen, dass sie keine fremdbestimmten »Objekte« sind, sondern dass sie ihre eigenen Anliegen vorbringen und an ihrer Verwirklichung mitwirken können und sollen.

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