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Flüchtlingspolitik

Über die Hälfte aller Flüchtlinge weltweit sind minderjährig. Die Abschiebehaft für minderjährige Flüchtlinge und die Unterbringung in Sammelunterkünften widersprechen dem Kindeswohl. Sprechen Sie sich für die Abschaffung der Abschiebehaft und gegen Sammelunterkünfte für minderjährige Flüchtlinge aus?

Abschiebehaft darf nur als letztes Mittel eingesetzt werden. Dieser ultima ratio-Gedanke gilt umso stärker, je schutzbedürftiger die Betroffenen sind. Bei minderjährigen Flüchtlingen gilt das daher besonders. Inwieweit bei diesen überhaupt Abschiebehaft erforderlich ist, sollte geprüft werden.

 

Halten Sie die Einführung eines geregelten und am Kindeswohl orientierten Verfahrens zur Altersfestsetzung bei unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen für nötig?

Seit der Rücknahme des Vorbehalts zur Kinderrechtskonvention muss das Kindeswohl in allen Bereichen zentral berücksichtigt werden. Diese Rücknahme hat die liberale Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger ermöglicht. Insbesondere die Bundesländer haben sich diesem Schritt jahrelang verweigert. Falls es dahingehend Defizite bei der Altersfeststellung geben sollte, sind diese abzustellen.

 

Wie stehen Sie zur geltenden asyl- und aufenthaltsrechtlichen Verfahrensfähigkeit bei Flüchtlingen ab deren 16. Geburtstag?

Wir sprechen uns dafür aus, dass unbegleitete minderjährige Flüchtlinge erst ab 18 Jahren als verfahrensmündig angesehen werden.