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Kinderrechte

Setzt sich die SPD dafür ein, dass Kinderrechte ins Grundgesetz aufgenommen werden?

Die SPD befürwortet die ausdrückliche Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz (siehe Regierungsprogramm, S. 57). Wir haben dazu bereits in der 17. Wahlperiode einen Gesetzent­wurf zur Ergänzung von Artikel 6 Grundgesetz (Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grund­gesetzes (Gesetz zur Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz), BT-Drs. 17/13223) in den Bundestag eingebracht.

 

Welche Maßnahmen sieht die SPD vor, um Kinder- und Jugendrechte in der deutschen Entwicklungszusammenarbeit zu stärken und umzusetzen?

Die SPD tritt für die Einhaltung aller UN-Konventionen ein. Und dazu gehört auch deren Beachtung in der deutschen Entwicklungszusammenarbeit. Konkrete Maßnahmen ergeben sich aus der Umsetzung unserer Parlamentsinitiativen, wie zum Beispiel dem Antrag »Wirksame Maßnahmen gegen ausbeuterische Kinderarbeit durchsetzen« (Bundestagsdrucksache 17/9920). Wenn wir die Einhaltung der Sozial-, Umwelt- und Menschenrechtsstandards in Anträgen fordern, so fordern wir damit Maßnahmen gegen Kinderarbeit. Wenn wir fordern, dass Armut und Hunger nachhaltig bekämpft werden, dass alle Kinder und Jugendlichen eine gute Schulbildung und Berufsausbildung bekommen, stärkt dies ihre Rechte ebenso wie die Forderung nach Zugang zu Gesundheitsversorgung und nach sozialer Sicherung. Die Aussagen zur Entwicklungszusammenarbeit der SPD in ihrer entwicklungspolitischen Strategie »Eine Welt, Eine Zukunft« und im Wahlprogramm zeigen die Richtung zur Stärkung der Rechte von Kindern und Jugendlichen und ihrer Eltern auf.

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