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Rüstungsexporte und Kleinwaffen

Kleinwaffen fordern weltweit die meisten Todesopfer unter der Zivilbevölkerung und sie ermöglichen die Bewaffnung von Kindersoldaten. Wie ist die Haltung der SPD zu Rüstungsexporten, insbesondere zu Exporten von Kleinwaffen? Werden Sie sich für ein grundsätzliches Rüstungsexportverbot und für verbindliche Rüstungsexportregeln einsetzen?

Nach Meinung zahlreicher Kritiker ist die deutsche Rüstungsexportpolitik intransparent, die Kontrolle funktioniert nicht. Das Parlament wird in Entscheidungen nicht einbezogen. Welche Maßnahmen will die SPD für eine grundlegende Änderung dieser Missstände ergreifen?

Wir halten die sogenannte „Merkel-Doktrin“ für einen Irrweg. Rüstungsexporte sind nicht geeignet, um regionale Stabilität in aller Welt zu fördern. Ebenso wenig sind sie geeignet, um eine Beteiligung Deutschlands an internationalen Vermittlungsbemühungen oder Friedensmissionen zu ersetzen. Eine Ausweitung von Rüstungsexporten aus wirtschaftlichen Gründen und als Ersatz für eine gestalterische Außenpolitik lehnen wir entschieden ab.

Wir wollen zurück zu den restriktiven Exportrichtlinien der rot-grünen Regierungszeit. Rüstungsexporte in Krisengebiete und in Länder, in denen nachweislich die Menschenrechte missachtet und verletzt werden, lehnen wir ab. Die „Politischen Grundsätze der Bundes­regierung für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern“ legen eindeu­tig fest, dass die innere Lage des Empfängerlandes, die Menschenrechtssituation, der Respekt internationaler Konventionen und mögliche Konsequenzen für die regionale Si­cherheit bei den Rüstungsexportentscheidungen berücksichtigt werden müssen, was bei Nichterfüllung der dort genannten Kriterien zur Untersagung führen muss. Deswegen lehnen wir die von Schwarz-Gelb beabsichtigte Lieferung von Kampfpanzern des Typs Leopard 2 nach Saudi-Arabien und andere Staaten der arabischen Halbinsel ab.

Im Bereich der Rüstungsexporte liegt die Verantwortung der Genehmigungspraxis bei der Bundesregierung. Die Kontrollfunktion des Deutschen Bundestages muss jedoch gegenüber der jetzigen Praxis deutlich effektiver gestaltet und gestärkt werden. Dies ist in vielen anderen Ländern, auch NATO-Mitgliedstaaten, längst üblich. Wir fordern des­halb, den Rüstungsexportbericht der Bundesregierung spätestens drei Monate nach Ablauf des jeweiligen Kalenderjahres zu veröffentlichen; und ein gestuftes angemesse­nes, zeitnahes und praktikables Verfahren zur parlamen­tarischen Beteiligung an Rüstungsexportentscheidungen zu entwickeln. Die Letztentscheidung und Verantwortung für Rüstungsexporte bleiben bei der Bundesregierung; dem Parlament müssen je­doch umfassende Informations- und Beteiligungsrechte einge­räumt werden (siehe dazu im Einzelnen den Antrag der SPD-Bundestagsfraktion auf BT-Drucksache 17/9188).

Die bisherige Rüstungsexportberichterstattung erfasst nur die erteilten Exportgenehmigungen für Kriegswaffen und andere Rüstungsgüter, nicht aber die Gewährung von Lizenzen für den Nachbau deutscher Waffen im Ausland. Die Vergabe solcher Lizenzen an Drittstaaten ist jedoch mit Blick auf die Auswirkungen und Konsequenzen ähnlich kritisch zu beurteilen. Aktuelle Beispiele zeigen, dass vor allem der Endverbleib solcher, unter einer Lizenz produzierter Waffen besonders besorgniserregend ist. Deshalb bedarf es dringend konkreter gesetzlicher Regelungen und entsprechender statistischer Auswertungen, die auch eine Veröffentlichung der gewährten Lizenzen deutscher Firmen ermöglichen.

Wir fordern, dass im Zuge einer Präzisierung der diesbezüglichen Regelungen künftig keine Lizenzen zur Waffenproduktion mehr an Drittstaaten zu vergeben, die den Endver­bleib nicht zweifelsfrei sicherstellen können.

Anfang April 2013 haben die Vereinten Nationen nach jahrelangen Verhandlungen ein globales Abkommen zur Kontrolle des Waffenhandels (Arms Trade Treaty, ATT) verabschiedet, das ab dem 3. Juni zur Unterzeichnung vorliegt. Damit werden  erstmals internationale Standards für die Kontrolle von Rüstungsexporten, einschließlich Kleinwaffen, gesetzt. Wir unterstützen, dass Deutschland das Abkommen als einer der ersten Staaten noch in diesem Jahr, möglichst noch vor der Bundestagswahl im September, ratifiziert. Dann könnten wir glaubwürdig als Vorreiter bei der Kontrolle des internationalen Waffenhandels auftreten und bei anderen Staaten für eine baldige Unterzeichnung und Ratifikation des ATT werben. Auch wenn sich in Deutschland oder der EU durch das Abkommen wenig ändert, stellt es für viele Staaten, die noch nicht über Gesetze und Institutionen zur Kontrolle von Rüstungsexporten verfügen, eine große Herausforderung dar. Daher wollen wir andere Staaten beim Aufbau eines Kontrollsystems mit Rat und Tat, aber auch finanziell unterstützen. Flächendeckende nationale Kontrolle soll insbesondere dem  illegalen Waffenhandel entgegenwirken. Größere Transparenz bei Rüstungsexporten anderer Staaten kann auch dazu beitragen, den Endverbleib deutscher Waffen wirksamer als bisher zu kontrollieren.

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