Deutschland: Aufnahme unbegleiteter Minderjähriger
Das Projekt stärkt die Ankunfts-, Unterstützungs- und Integrationssysteme für geflüchtete Kinder und Jugendliche, die ohne sorgeberechtigte Erwachsene nach Deutschland einreisen. Projektziel ist die an den Bedarfen der Praxis orientierte Beratung, Qualifizierung und Vernetzung von mit unbegleiteten Minderjährigen befassten Akteur*innen, damit diese wiederum zum Schutz, zum Wohl und zur gleichberechtigten Teilhabe der Kinder und Jugendlichen beitragen.
Direkte Zielgruppe sind Kolleg*innen aus Beratungsstellen, Fachkräfte aus Behörden, Justiz und öffentlichen sowie freien Trägern der Jugendhilfe als auch Ehrenamtliche, wie Vormundschaften, die mit unbegleiteten Minderjährigen befasst sind.
Projektmaßnahmen umfassen die Recherche zu sich ändernden Rechtsgebieten, eine Bedarfsanalyse und fortlaufende Beratungspraxis. Auch steht der Transfer von Wissen, die Vernetzung und die Qualifizierung von ehren- und hauptamtlich befassten Akteurinnen und Akteuren entsprechend der besonderen Bedarfe der unbegleiteten Kinder, Jugendlichen und jungen Volljährigen im Fokus. Schließlich finden Fachdialoge statt, um zu einer rechtskreisübergreifenden und vernetzten Kooperation der mit unbegleiteten Minderjährigen befassten Systeme beizutragen.
Projektpartner von Terre des Hommes ist der Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge e.V. (BumF). Das Projekt greift die Erfahrungen und guten Ansätze des Vorgängerprojekts („Vom Willkommen zum Ankommen“) auf und verstetigt diese.
Leitlinien im Umgang mit unbegleiteten Minderjährigen
Schutz, Versorgung und Vertretung von unbegleiteten geflüchteten Kinde
Die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) bringt tiefgreifende Veränderungen für Aufnahme-, Screening- und Asylverfahren mit sich. Unbegleitete minderjährige Geflüchtete gelten in allen relevanten GEAS-Rechtsakten ausdrücklich als besonders schutzbedürftig. Zugleich besteht die erhebliche Gefahr, dass ihre spezifischen Schutzbedarfe in den beschleunigten Verfahren, an Schnittstellen zwischen Sicherheits-, Asyl- und Jugendhilfesystemen sowie bei unklaren Zuständigkeiten nicht hinreichend erkannt und berücksichtigt werden.
Die nationale Umsetzung der GEAS-Reform sowie deren spezifische Ausgestaltung auf Landesebene sowie in den Kommunen entscheidet maßgeblich darüber, ob der Vorrang des Kindeswohls effektiv gewahrt wird. Die Reform bietet in Teilen auch die Chance, bestehende strukturelle Defizite zu korrigieren und den Kinderschutz für unbegleitete minderjährige Geflüchtete nachhaltig zu stärken. Vor diesem Hintergrund werden im Projekt ein Empfehlungspapier bzw. eine Handreichung sowie folgende Leitlinien erarbeitet.
Leitlinien im Umgang mit unbegleiteten Minderjährigen
1. Das Primat der Kinder- und Jugendhilfe (KJH) gilt.
Die vorrangige Verantwortung für die Unterbringung, Versorgung und Betreuung unbegleiteter Kinder und Jugendlicher liegt bei den Trägern der Kinder- und Jugendhilfe (i.d.R. die Jugendämter). Sie sind zum Kinderschutz und zur (vorläufigen) Inobhutnahme verpflichtet, sobald sie Kenntnis über den physischen Aufenthalt der*des Minderjährigen haben. Daran ändern auch rechtliche (Nicht-)Einreise-Konstruktionen, wie die sogenannte „Fiktion der Nichteinreise“ nichts. Bereits bei Verdacht auf eine*n unbegleitete*n Minderjährige*n ist diese*r bei Einreise unverzüglich den zuständigen Trägern der KJH zu übergeben und von diesen unterzubringen.
2. Kein Screening ohne (vorläufige) Inobhutnahme.
Minderjährige werden in den GEAS-Regelungswerken als besonderes schutzbedürftig angesehen, auch im Screening. Dieses umfasst verschiedene Überprüfungselemente, die gebündelt und beschleunigt werden sollen, und die in der BRD weitestgehend auch schon vor der GEAS-Reform bestanden. Das bestehende System der (vorläufigen) Inobhutnahme bleibt davon unberührt und greift vor dem Screening. Das Screening sollte nicht bei der Polizeidienststelle durchgeführt werden, sondern an anderen, für Minderjährige geeigneten Orten.
3. Unabhängige Vertretung ab Tag 1
Die GEAS-Reform schreibt ab Feststellung der Einreise, d.h. ab Tag 1 eine rechtliche Vertretung für unbegleitete Minderjährige vor. Die vertretende Person verfügt über Fachkenntnisse, ist geschult und erhält weder von den für die Überprüfung zuständigen Personen noch von den Überprüfungsbehörden Weisungen. Sie kann unabhängig und im Einklang mit dem Kindeswohl verantwortlich handeln. Es gilt eine Obergrenze von 30 jungen Menschen pro Vertreter*in.
4. Alterseinschätzung in der Zuständigkeit der Kinder- und Jugendhilfe.
Das Primat des Kindeswohls gilt auch bei der Alterseinschätzung unbegleiteter Minderjähriger als übergeordnetes Prinzip. Die Primärzuständigkeit für die Alterseinschätzung obliegt den Jugendämtern und es gilt der Grundsatz ‚im Zweifel für die Minderjährigkeit‘.
5. Behördenübergreifende Kooperationsvereinbarungen und konkrete Verfahrensabsprachen in Bundesländern und Kommunen.
Durch konkrete und verbindliche Absprachen zwischen allen beteiligten Akteuren auf Landes- und kommunaler Ebene müssen die Kinderrechte, Kindeswohl und Kinderschutz in allen Verfahren und Abläufen sichergestellt werden. Ein gemeinsames Handlungskonzept oder eine Kooperationsvereinbarung zwischen Innen- und Jugendressorts auf Landesebene sowie auch auf kommunaler Ebene kann sicherstellen, dass behördenübergreifende Abläufe standardisiert, Schutzkonzepte etabliert und Missverständnisse oder Kompetenzkonflikte vermieden werden.
6. Kinderschutz begleiteter unbegleitete Minderjährige sicherstellen
Eine vorläufige Inobhutnahme bei Minderjährigen in Begleitung Dritter, die nicht die Eltern sind, dient der Überprüfung einer Kindeswohlgefährdung, dem Ausschluss des Menschenhandels und einer Überprüfung der Qualifizierung und Berechtigung der mutmaßlichen Begleitperson. Es kann eine rechtliche Vertretung für die Begleitung des Asylverfahrens und/oder eine Ergänzungspflegschaft angeregt werden.
Projektevaluierung
Die Evaluation zeigt, dass junge, unbegleitete Geflüchtete in Deutschland in einem von zahlreichen Herausforderungen geprägten Kinder- und Jugendhilfesystem ankommen. Politische und gesellschaftliche Diskurse, gesetzliche Verschärfungen, strukturelle Defizite, Kostendruck und Fachkräftemangel wirken sich negativ auf ihre Situation und Teilhabe aus.
Da Flucht und Migration in vielen Diskursen zunehmend als Problem dargestellt werden, kann dies zu Misstrauen gegenüber den Schutzsuchenden führen. Dies verstärkt Ausgrenzung und Diskriminierung. Praxisakteur*innen beobachten eine sinkende Bereitschaft, die Bedarfe der Kinder und Jugendlichen anzuerkennen, sowie eine zunehmende Standardabsenkung in den Versorgungsstrukturen.
Besonders komplexe asyl- und aufenthaltsrechtliche Fragen und Veränderungen stellen die Praxisakteur*innen vor große Herausforderungen. Der Bedarf an Qualifizierung, insbesondere zu rechtlichen, gendersensiblen und rassismuskritischen Kompetenzen, ist hoch. Die erreichten Fachkräfte profitieren stark von den im Rahmen des Projekts angebotenen Fortbildungen, Beratungen und Vernetzungsmöglichkeiten.
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