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Wann kann Ahmed seine Geschwister wieder sehen?

Um wen geht es? Ahmed Hamoud*, 15 Jahre, der mit seinen Eltern in Deutschland lebt und seine drei Geschwister (5, 10 un 13 Jahre) die noch in Syrien sind.

Ahmeds Geschichte: Als 12-Jähriger ist Ahmed Hamoud 2020 alleine  aus Syrien nach Deutschland geflohen und bekommt ein Jahr später den subsidiären Schutz. Seitdem lebt er bei seinem Onkel in Süddeutschland - aber seine Eltern und seine Geschwister vermisst er sehr. Seine Eltern leben gemeinsam mit seinen Geschwistern (fünf, zehn und 13 Jahre alt) in Nordsyrien. Da sie zu ihm ziehen möchten, stellen sie im Sommer 2022 einen Visumantrag. Allein auf diesen Termin bei der Botschaft haben sie 10 Monate gewartet. Nach weiteren acht Monaten erhalten seine Geschwister eine Ablehnung – denn es gibt kein Recht auf den sogenannten Geschwisternachzug. Schweren Herzens entscheiden sich die Eltern, die jüngeren Geschwister zunächst bei den Großeltern in Syrien zurück zu lassen und zu Ahmed nach Deutschland zu kommen - um dann als nächstes ihre Kinder über den Familiennachzug zu holen.

Die Zeit hier war bisher schwer für ihn, er hat die Eltern und Schwestern so vermisst“, sagt Ahmeds Onkel bei dem er in Deutschland lebt. „Sie [Ahmeds Eltern] hatten ja keine Wahl“, sagt der Onkel wütend, „wenn sie nicht gekommen wären, hätten sie Ahmed vielleicht nie wiedergesehen.“

Was muss passieren? Um solche erneute Familientrennungen zu vermeiden, muss es dringend, wie im Koalitionsvertrag versprochen, eine gesetzliche Regelung für den Familiennachzug für minderjährige Geschwister geben!

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Ahmed und seine Eltern werden in ihrem Verfahren unterstützt durch das Familiennachzugsprojekt von PRO ASYL und dem Flüchtlingsrat Niedersachsen.

*Zum Schutz der Betroffenen wurde der Name geändert.

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