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Familiennachzug jetzt!

Zehntausende Familien sind durch Flucht und Vertreibung getrennt. Die Bundesregierung hat mit ihrem Koalitionsvertrag versprochen, den Familiennachzug zu erleichtern. Zwei Jahre später scheint die Ampel-Koalition dieses Versprechen auf Eis gelegt zu haben – mehr noch, der Familiennachzug wird im öffentlichen Diskurs offen in Frage gestellt.

12.12.: Mahnmal für getrennte geflüchtete Familien am Brandenburger Tor

Mit einer Installation vor dem Brandenburger Tor erinnern wir die Regierungsparteien an ihr uneingelöstes Versprechen aus dem Koalitionsvertrag.

Was?    Mahnmal für getrennte Familien, symbolische Zusammenführung von lebensgroßen Silhouetten durch MdBs und Passant*innen

Wo?      Brandenburger Tor, Berlin

Wann?  12.12.2023, 11:15 Uhr bis 16 Uhr.

Werde Teil der Installation und führe getrennte Familien zusammen!

Hol symbolisch mit uns nach, was die Ampel-Koalition geflüchteten Familien verweigert: Führe die beweglichen Silhouetten von getrennten Familien zusammen. Ziel ist es, dass zehn wiedervereinte Familien entstehen. Jede Farbe kennzeichnet, wer zusammengehört. Einfach die Installation betreten und ausprobieren!


Fallbeispiele

Sechs Fallbeispiele aus der Beratungspraxis zeigen, warum es so wichtig ist, dass die Bundesregierung ihr Familiennachzug-Versprechen endlich einlöst.

"Ich kann nicht richtig schlafen, weil meine Kinder in Gefahr sind"

Auf der Flucht aus Afghanistan wurde Amira Sayyid von ihren beiden Söhnen getrennt. Seit vier Jahren hat sie sie nicht gesehen. Der Familiennachzug scheitert weil keine digitale Antragsstellung möglich ist. Mehr erfahren

Yasim darf seine Mutter nach Deutschland holen, seine Geschwister müssen zurück bleiben

Yasim Al Hassan* flieht Mitte 2020 mit 16 Jahren alleine aus Syrien nach Deutschland. Er hat Angst, in Syrien Militärdienst leisten zu müssen. Als Minderjähriger hat er nur ein Recht darauf, seine Eltern nach Deutschland nachziehen zu lassen. Seine drei minderjährigen Geschwister müssen zurück bleiben. Mehr erfahren

Maryams Geschwister sind nach dem Tod ihrer Mutter alleine

Bei der Flucht wird die damals 13-jährige Maryam in ein anderes Auto gesetzt als der Rest ihrer Familie. Das Auto, in dem sich ihre Mutter, ihre Schwester und Bruder befinden, wird von Sicherheitskräften aufgehalten. Bis heute sind sie getrennt. Mehr erfahren

"Mein Arzt sagt, ich soll Stress reduzieren, aber ich glaube, der Schmerz kommt von meinem Herz“

Seit sieben Jahren ist Najib Ahmadi von seiner Familie getrennt. In Deutschland wurde der Afghane als Flüchtling anerkannt. Die langen Wartezeiten bei der Botschaft verhindern, dass seine Familie zu ihm kommen kann. Mehr erfahren

Omars Sohn ist schwer krank – trotzdem verweigert die Botschaft einen Sondertermin

Omars Sohn ist an Sichelzellenanämie erkrankt und benötigt dringend eine Behandlung. Doch die Wartezeiten für einen Termin zum Familiennachzug verhindern, dass er zu ihm kommen kann. Mehr erfahren

Wann kann Ahmed seine Geschwister wieder sehen?

Als 12-Jähriger ist Ahmed Hamoud 2020 alleine  aus Syrien nach Deutschland geflohen, seine Eltern erhalten das Recht auf Familiennachzug, der Antrag seiner minderjährigen Geschwister wird abgelehnt. Mehr erfahren

Warum das so wichtig ist?

Unsere Arbeit mit geflüchteten Menschen zeigt, dass gerade das Warten auf den Familiennachzug und die damit verbundenen Sorgen Geflüchtete stark belasten. Denn wie konzentriert man sich aufs Deutsch lernen, auf die Schule oder die neue Arbeitsstelle, wenn man gleichzeitig stets um seine engsten Angehörigen bangt? Niemand sollte ohne die engste Familie leben müssen.

Es gibt mehrere Gründe, warum der Familiennachzug bei Geflüchteten so schwierig ist. Insbesondere folgende Hindernisse stehen dem Nachzug entgegen:

Der schwierige Geschwisternachzug - Wenn ein allein geflohenes Kind hier Schutz bekommt, so kann es nur die Eltern nachziehen lassen – nicht aber einen minderjährigen Bruder oder eine Schwester. Die Eltern müssen sich dann zwischen den Geschwistern entscheiden – bzw. nach Einreise in Deutschland ein erneut jahrelanges Familiennachzugsverfahren anstreben.

Der beschränkte Familiennachzug für sog. „subsidiär“ Schutzberechtigte - Für Menschen, die zum Beispiel in Syrien oder Somalia Bürgerkrieg oder Folter entkommen sind und deswegen hier den „subsidiären“ Schutz erhalten haben, gibt es seit 2016 keinen Anspruch mehr auf Familiennachzug. Als Gnadenrecht gibt es nur noch ein Kontingent von insgesamt 1000 Visa pro Monat für ihren Familiennachzug. Die Familien wissen nicht, wann sie unter den 1000 Visa sein werden – sie leben in Ungewissheit, ob sie sich wiedersehen und wie viele Monate oder Jahre sie darauf warten müssen. 

Die extrem langen Wartezeiten und mangelnde Digitalisierung -  Allein um den Antrag auf Familiennachzug zu stellen – also den ersten Schritt im Verfahren – muss an Botschaften wie Islamabad oder Addis Abeba in der Praxis mit Wartezeiten von zwei Jahren oder sogar mehr gerechnet werden. Die anschließende Bearbeitungszeit des Antrags beträgt dann auch noch einmal mehrere Monate. Ein unhaltbarer Zustand, der die Familien extrem belastet und besonders für Kinder dramatisch ist.

Die Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag 2021 versprochen, diese drei beschriebenen Missstände zu beheben. Doch zwei Jahre später scheint die Ampel-Koalition dieses Versprechen auf Eis gelegt zu haben – mehr noch, der Familiennachzug wird im öffentlichen Diskurs offen in Frage gestellt. Dies können und wollen wir nicht hinnehmen.

Wir fordern die Bundesregierung auf, den Familiennachzug, wie im Koalitionsvertrag versprochen, endlich zu erleichtern!

Forsa-Umfrage: Ja zum Familiennachzug

Geschwister gehören zur Kernfamilie und sollen das Recht auf Nachzug haben. Dies ist das eindeutige Ergebnis einer Umfrage, die das Institut Forsa durchgeführt hat.
(weitere Informationen zur Umfrage)


Wer sind wir?

Die Aktion wird von terre des hommes und PRO ASYL organisiert. Die Forderungen werden von folgenden Organisationen mitgetragen:

Amnesty International Deutschland e.V. | ARBEITSKREIS ASYL TRIBSEES | Asylarbeitskreis Heidelberg | AWO Bezirksverband Weser-Ems e. V. | AWO Bundesverband e. V.  | AWO Landesverband Thüringen | Bayerischer Flüchtlingsrat  | Berliner Flüchtlingsrat | BBZ - Beratungs- und Betreuungszentrum für junge Geflüchtete und Migrant*innen | Ben & Jerry's | Berlin hilft | Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge e.V. – BumF e.V | Diakonisches Werk Steglitz und Zehlendorf (Beratungsfachdienst für Migrant*innen Potsdam) | Exil e.V. |  Flüchtlingsrat Baden-Württemberg | Flüchtlingsrat Brandenburg | Flüchtlingsrat Niedersachsen | Flüchtlingsrat Nordrhein-Westfalen | Flüchtlingsrat RLP | Flüchtlingsrat Sachsen-Anhalt e.V. | Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein e.V | Flüchtlingsrat Thüringen e.V. | Freundeskreis Asyl Karlsruhe | GGUA Flüchtlingshilfe | Hessischer Flüchtlingsrat | IMEDANA e. V. / Rosa Asyl  | Initiativausschuss für Migrationspolitik in Rheinland-Pfalz | International Rescue Committee IRC Deutschland gGmbH | Janusz Korczak – Humanitäre Flüchtlingshilfe e.V. | kargah e.V. | Kölner Flüchtlingsrat e.V. | lifeline e.V.  | Main-Taunus-Bistum Limburg | Münchner Flüchtlingsrat | Paritätischer Gesamtverband | pax christi Regionalverband Rhein-Main | XENION Psychosoziale Hilfen für politisch Verfolgte e.V.