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Kinderrechte ins Grundgesetz – aber richtig!

terre des hommes fordert gemeinsam mit über 100 Organisationen, nicht hinter die UN Kinderrechtskonvention zurück zu fallen. In den kommenden Wochen werden Bundestag und Bundesrat über einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Aufnahme der Kinderrechte in Grundgesetz entscheiden. Allerdings ist der Gesetzentwurf zu schwach. Deshalb appeliert terre des hommes gemeinsam mit über 100 Kinderrechtsorganisationen an die im Bundestag vertretenen Fraktionen und an die Bundesläner: „Eine Grundgesetzänderung muss zu einer Verbesserung der Rechtsposition von Kindern in Deutschland beitragen. Sie darf in keinem Fall hinter die UN-Kinderrechtskonvention, Art. 24 der europäischen Grundrechtecharta und die geltende Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes zurückfallen, die spezifische Kinderrechte gegenüber dem Staat anerkennt. Dabei kommt es auf die Aufnahme von ausdrücklichen Kinderrechten in das Grundgesetz in einem eigenen Absatz an, da diese dem Kind unabhängig bei allem staatlichen Handeln zustehen. Eine unmittelbare Verknüpfung mit den Elternrechten würde zu einem vermeidbaren Konflikt zwischen Eltern- und Kinderrechten führen. (…)

Wir fordern nun eine zügige Einigung unter Einbezug der Zivilgesellschaft einschließlich von Kindern und Jugendlichen, die diesen Eckpunkten Rechnung trägt. Denn Kinderrechte gehören ins Grundgesetz - aber richtig!“

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