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Bundesregierung muss Koalitionsvertrag ernst nehmen und Familiennachzug für Flüchtlingskinder endlich erleichtern

Zum Weltkindertag fordert terre des hommes gemeinsam mit 32 weiteren Verbänden und Menschenrechtsorganisationen die Bundesregierung auf, die im Koalitionsvertrag angekündigten Verbesserungen beim Familiennachzug für Geflüchtete endlich umzusetzen.

»Dem Recht geflüchteter Kinder auf ein Leben mit ihren Familien muss die Bundesregierung endlich oberste Priorität einräumen«, erklärt Sophia Eckert, Expertin für Asyl und Migration bei terre des hommes. »Anstatt in Dauerschleife über europäische Abschottung, Obergrenzen, mehr Rückführungen und Abschiebungshaft zu diskutieren, sollte die Bundesregierung lieber endlich die zentrale Bedeutung des Ausbaus legaler Zugangswege in die EU erkennen und den Familiennachzug zu Geflüchteten erleichtern. Es kann nicht sein, dass der Familiennachzug bei Gesetzesvorhaben immer wieder übergangen wird. Geflüchtete Kinder und ihre Familien können nicht länger warten.«

Im Koalitionsvertrag von 2021 hat sich die Bundesregierung dazu bekannt, die Missstände beim Familiennachzug für Geflüchtete zu beheben. Bislang bleibt eine gesetzliche Umsetzung dieses Bekenntnisses leider weiterhin aus, was gravierende Folgen für die betroffenen Kinder hat. »Familientrennung ist für viele Kinder und Jugendliche eine starke psychische Belastung, die negative Folgen für ihre weitere Entwicklung haben kann. Sie stellt auch ein Inklusionshemmnis dar, wenn Kinder sich aus Angst um ihre Eltern und Geschwister nicht auf die Schule und das Einleben konzentrieren können. Jeder Tag, an dem geflüchtete Kinder von ihren Familien getrennt sind, ist einer zu viel. Passend zum Weltkindertag fordern wir von der Bundesregierung ein eindeutiges Signal, dass ihr das Wohl und die Rechte von Flüchtlingskindern ein Anliegen ist.«, so Eckert.

Kindspezifische Bedrohung wie Zwangsheirat oder Rekrutierung als Kindersoldat im Heimatland zwingt Kinder und Jugendliche dazu, auf sich allein gestellt zu fliehen. Andere werden auf der Flucht von ihren Familien getrennt. Wenn sie in Deutschland als Flüchtlinge anerkannt werden, können die Kinder oft nicht ihre engste Familie nach Deutschland bringen. Ihre minderjährigen Geschwister haben kein Nachzugsrecht; selbst wenn ihre Einreise gemeinsam mit den Eltern erfolgen soll, wird nach aktueller Behördenpraxis meist der Nachzug verwehrt. Bei Kriegsflüchtlingen, die zum Beispiel aus Syrien kommen und subsidiären Schutz erhalten, wird der Nachzug der Familie ebenfalls erschwert, obwohl sie oftmals aus denselben Ländern kommen und einen vergleichbaren Schutzbedarf haben wie die nach der Genfer Flüchtlingskonvention anerkannten Flüchtlinge. Bei ihnen wird der Nachzug auf 1.000 Familienangehörige im Monat begrenzt. Hinzu kommt, dass administrative Hürden bei der Beantragung von Visa sowie lange Wartezeiten in deutschen Auslandsvertretungen eine schnelle Wiedervereinigung der Familien in Deutschland zusätzlich erschweren.

20.9.23

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