UN-Kinderrechtsausschuss kritisiert Bundesregierung
Der UN-Kinderrechtsausschuss hat eine Stellungnahme zur Situation der Kinderrechte in Deutschland veröffentlicht. Darin empfiehlt er, die Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern. Gleichzeitig bemängelt er, dass es keine unabhängige Monitoringstelle gibt, die die Umsetzung der Kinderrechte in Deutschland prüft und Beschwerden über Kinderrechtsverletzungen aufnimmt und bearbeitet.
»Die Empfehlungen der Vereinten Nationen stimmen mit den Forderungen überein, die terre des hommes schon seit langem an die Bundesregierung richtet«, erklärte Danuta Sacher, Vorstandsvorsitzende von terre des hommes. »Wir erwarten, dass die Regierung den Bericht ernst nimmt und die Empfehlungen zügig in das Regierungsprogramm aufnimmt. Dazu gehört unbedingt auch die Einrichtung einer Beschwerdeinstanz bei Kinderrechtsverletzungen.«
Der Kinderrechtsausschuss weist unter anderem auf empfindliche Defizite bei der Behandlung minderjähriger Flüchtlinge hin und fordert die Bundesregierung auf, die Rechte von Flüchtlingskindern zu garantieren und zu beachten, dass sie für alle Kinder unter 18 Jahren gelten. Besonders ehemaligen Kindersoldaten und von Rekrutierung bedrohte Kinder solle Asyl gewährt werden.
terre des hommes begrüßt die Forderungen des UN-Ausschusses und wird sich gemeinsam mit anderen Kinderrechtsorganisationen nachdrücklich dafür einsetzen, dass die UN-Empfehlungen, von denen der Kinderrechtsausschuss viele bereits 2008 an Deutschland richtete, nun endlich umgesetzt werden.
Die Empfehlungen des UN-Ausschusses lesen Sie in den Concluding Observations Germany (pdf)
11.2.2014