Rekrutierung Minderjähriger durch die Bundeswehr
Die Vereinten Nationen haben das Prinzip »Straight 18/Erst ab 18« für die Rekrutierung Armeeangehöriger verankert. Deutschland gehört zu den wenigen Staaten, die dagegen verstoßen. Wird die CDU sich dafür einsetzen, dass das Rekrutierungsalter bei der Bundeswehr entsprechend den Empfehlungen des UN-Ausschusses für die Rechte des Kindes auf 18 Jahre angehoben und eine freiwillige Rekrutierung von unter 18-Jährigen ausgeschlossen wird?
Deutschland hat im Rahmen der Ratifikation des Fakultativprotokolls zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes zur Beteiligung von Kindern an bewaffneten Konflikten erklärt, dass es für den freiwilligen Dienst als Soldatin oder Soldat ein Mindestalter von 17 Jahren als verbindlich ansieht.
Unter 18-jährige Freiwillige werden nach der notwendigen Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertreter ausschließlich in die Streitkräfte aufgenommen, um eine militärische Ausbildung zu beginnen. Sie nehmen unter keinen Umständen an Auslandseinsätzen teil und üben eigenverantwortlich und außerhalb der Ausbildung keine Funktionen aus, in denen sie zum Gebrauch an der Waffe gezwungen sein könnten.
Die Bundeswehr legt großen Wert darauf, dass eine Bewerbung stets das Ergebnis einer intensiven Auseinandersetzung mit dem jeweiligen Berufsbild ist. Dies kann mit den Werbespots und -Anzeigen usw., die in einem ersten Schritt nur die Aufmerksamkeit gewinnen sollen, nicht erreicht werden. Darum werden mit den interessierten Jugendlichen individuelle Beratungsgespräche geführt, in denen Chancen und Risiken einer Karriere bei der Bundeswehr ausführlich besprochen werden.
Wie steht die CDU zur Werbung der Bundeswehr bei Minderjährigen, etwa in Schulen und in Jugendmedien? Werden Sie sich dafür einsetzen, dass Militärwerbung an Schulen unterbleibt und dass Besuche von Soldaten an Schulen an klare Regeln (zum Beispiel Alter der Schüler, Hinweise auf gefährliche Einsätze, Kontroversität) geknüpft werden?
Die durch das Bundesverfassungsgericht 1977 für die Öffentlichkeitsarbeit von Staatsorganen in Bund und Ländern eingeforderte Informationspflicht gegenüber den Bürgern wird von der Bundeswehr im Rahmen ihrer Informationsarbeit umgesetzt. Informationen über die Bundeswehr im Schulunterricht sind verfassungsrechtlich grundsätzlich zulässig, da die Bundeswehr Teil des Staates und verfassungsrechtlich verankert ist. Die Jugendoffiziere sind wesentliche Träger der Öffentlichkeitsarbeit der Bundeswehr. Sie informieren über die Sicherheits- und Verteidigungspolitik Deutschlands sowie über Auftrag, Aufgaben und Einsätze der Bundeswehr. Hierdurch fördern sie u. a. die politische Willensbildung zu Fragen der Sicherheits-, Verteidigungs- und Friedenspolitik.
CDU und CSU begrüßen und unterstützen die Arbeit der Jugendoffiziere der Bundeswehr. Die Jugendoffiziere sind einem pluralistischen Bildungsansatz und damit dem Kontroversitätsgebot und dem Überwältigungsverbot verpflichtet. Bereits mit acht Ländern wurden Kooperationsvereinbarungen geschlossen, die die Zusammenarbeit der Jugendoffiziere mit den Schulen, den Lehrerseminaren und den Schulaufsichtsbehörden grundsätzlich vorsehen. Die Leitung entsprechender Informationsveranstaltungen muss bei der Schule verbleiben. Diese ist auch für die Ausgewogenheit der Information verantwortlich. Eine gezielte Beeinflussung der Schüler ist verfassungsrechtlich unzulässig. Die Jugendoffiziere werden im Rahmen der politischen Bildung in die Schulen eingeladen. Der Einsatz der Jugendoffiziere im Unterricht erfolgt in Form von Gesprächen, Diskussionen, Vorträgen, Seminaren und Podiumsdiskussionen stets im Rahmen des entsprechenden Konzepts der anfragenden und der für den Unterricht verantwortlichen Lehrkraft und ausschließlich als Veranstaltung der Schule. Jugendoffiziere werben nicht für den Dienst in der Bundeswehr.
Eine Wehrdienstberatung an Schulen stellt kein Werben für Auslandseinsätze und keine Berufsberatung dar. Vielmehr zielt sie im Rahmen beruflicher Informationsveranstaltungen auf die Darstellung der vielfältigen beruflichen Möglichkeiten in der Bundeswehr sowie des entsprechenden Beratungsangebotes ab. Art, Umfang und Intensität der Wehrdienstberatung an Schulen variieren in Abhängigkeit von den jeweiligen Entscheidungen der Schulleitung, die für die Durchführung derartiger Veranstaltungen die Verantwortung trägt. Die Wehrdienstberatung ist regelmäßig im Rahmen schulischer Berufsinformationsveranstaltungen ein Angebot unter Vielen.
Werden Sie sich dafür einsetzen, dass Friedenserziehung bundesweit in den Schullehrplänen verankert wird und in der Lehrerausbildung verpflichtend gelehrt wird?
Die Zuständigkeit für die Bildungspolitik sowie die Lehreraus- und -fortbildung liegt seit der Föderalismusreform 2006 allein bei den Ländern.
Tatsächlich spielt die »Friedenserziehung« im Rahmen des Globalen Lernens sowie der interkulturellen Bildung und Erziehung schon heute eine wichtige Rolle im Schulunterricht. Zudem handelt es sich um ein zentrales Thema der außerschulischen Jugendarbeit, insbesondere mit Blick auf Fragen der Gewaltprävention.