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Kinderrechte

Setzen sich Bündnis 90/Die Grünen dafür ein, dass Kinderrechte ins Grundgesetz aufgenommen werden?

Wir räumen Kindern und Jugendlichen eigenständige Rechte ein. Dazu wollen wir Rechte von Kindern und Jugendlichen ausdrücklich ins Grundgesetz aufnehmen. Unsere Bundestagsfraktion hat hierzu einen Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht (Bundestagsdrucksache 17/11650). Der Gesetzentwurf sieht vor, im Artikel 6 des Grundgesetzes einen neuen Absatz 5 mit folgender Formulierung einzufügen: »Jedes Kind hat das Recht auf Förderung seiner Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit sowie auf den Schutz vor Gefährdungen für sein Wohl. Bei allem staatlichen Handeln ist das Wohl des Kindes besonders zu berücksichtigen. Sein Wille ist entsprechend seinem Alter und seinem Reifegrad in allen es betreffenden Angelegenheiten zu beachten.«

Welche Maßnahmen sehen Bündnis 90/Die Grünen vor, um Kinder- und Jugendrechte in der deutschen Entwicklungszusammenarbeit zu stärken und umzusetzen?

Wir räumen Kindern und Jugendlichen eigenständige Rechte ein, wir wollen sie gezielt fördern und schützen sie. Hierzu wollen wir die Umsetzung der VN-Kinderrechtskonvention durch ein unabhängiges Monitoring voranbringen. Dabei gilt für uns der zentrale Grundsatz, dass alle Kinder die gleichen Rechte haben. Daher haben wir die Schaffung der Individualbeschwerdemöglichkeit zur UN-Kinderrechtskonvention sehr begrüßt. Unsere Bundestagsfraktion hatte im Bundestagsantrag (Bundestagsdrucksache 17/8917) die Bundesregierung aufgefordert, dass entsprechende Zusatzprotokoll schnellstmöglich zu ratifizieren, denn die Beschwerdemöglichkeit stärkt die Umsetzung der UN-Kinderrechte weltweit.

Armut hat häufig ein weibliches Gesicht. Deshalb machen wir uns besonders für die Rechte von Mädchen stark. Besonders im Gesundheits- und Bildungsbereich sind Mädchen in Entwicklungs- und Schwellenländern oft schlechter gestellt. Der hier verwehrte Zugang in der Kindheit, verhindert nicht nur die Entfaltung ihrer Potentiale, sondern auch die Chancen ganzer Gesellschaften. Die grüne Bundestagsfraktion hat sich daher besonders für einen offiziellen Weltmädchentag eingesetzt. Wir fordern, dass insbesondere die Strategien, die Armut und Gewalt überwinden wollen, darauf abzielen, die Rechte von Frauen und Mädchen zu stärken, ihre (Zugangs-) Chancen zu erhöhen und die Machtunterschiede zwischen den Geschlechtern zu verringern. Weil Armut nicht geschlechtsneutral ist, setzen wir die Entwicklungsgelder verstärkt für bessere Bildung und gleiche Chancen von Frauen und Mädchen ein.

Wir sagen auch Null-Toleranz gegenüber weiblicher Genitalverstümmelung. Schätzungsweise 140 Millionen Frauen und Mädchen sind weltweit betroffen. Deshalb muss hier weltweit sensibilisiert werden, insbesondere durch Aufklärungs- und Bildungsarbeit.

Wir setzen uns ebenso für die Rechte von Kindern ein, wenn wir uns für eine starke soziale Agenda in der Entwicklungszusammenarbeit einsetzen. Besonders wichtig sind soziale Sicherungssysteme für die Ärmsten und besonders vulnerable Gruppen wie etwa Kinder. Wir fordern daher eine Zielgröße von 100 Mio. € jährlich im Haushalt des BMZ für soziale Sicherung zu verankern.

Aber auch im Kampf gegen Kinderarbeit machen wir uns stark um das Verbot von ausbeuterischer Kinderarbeit konsequent umzusetzen. Dazu fordern wir Sozial- und Menschenrechtsklauseln in EU-Handelsverträgen und in der EU-Außeninvestitionspolitik, Sorgfalts- u. Berichtspflichten für transnationale Unternehmen zur Einhaltung weltweiter Sozialstandards, Sanktionen für Unternehmen, die soziale Rechte missachten, eine Verbesserung der Verfahren zur Durchsetzung der internationalen Verpflichtungen zur Unternehmensverantwortung, vor allem eine Reform der nationalen Kontaktstelle sowie bindende Verwaltungsvorschriften und geeignete Fortbildungsmaßnahmen zur Einbeziehung sozialer Kriterien bei der öffentlichen Beschaffung.

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