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Umwelt- und Wirtschaftspolitik

Die Kinder von heute bezahlen morgen für die Umweltzerstörung von heute. Halten Sie die bessere Berücksichtigung der Interessen künftiger Generationen auch für wichtig und wie bewerten Sie den Vorschlag, dafür Ombudsstellen für zukünftige Generationen auf Bundesebene einzurichten, um den Erhalt der Natur und die Sicherung unserer Lebensgrundlagen bei politischen Entscheidungen mehr Gewicht zu geben?

Für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist klar: »Wir haben die Erde nur von unseren Kindern geborgt.« Diese Aussage haben wir auch dieses Mal in unserem Wahlprogramm aufgenommen. Sie ist eine wichtige Grundlage unserer Politik der Nachhaltigkeit. Kinder bezahlen allerdings nicht erst morgen für die Umweltzerstörungen von heute, sondern schon gegenwärtig.

Im Fokus unserer Politik steht das Wohl jedes einzelnen Kindes und jedes einzelnen Jugendlichen. Wir räumen Kindern und Jugendlichen eigenständige Rechte ein. Unsere grüne Bundestagsfraktion hatte hierzu einen Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht (siehe Antwort auf die Frage zu den Kinderrechten im Grundgesetz). Die vorrangige Berücksichtigung des Kindeswohls bei allem staatlichen Handeln war uns bei der von uns entwickelten Formulierung besonders wichtig. Wir wollen damit die Umsetzung der Vorgabe der UN-Kinderrechtskonvention (Art. 3) besser gewährleisten. Die meisten, die Umwelt betreffenden Entscheidungen betreffen Kinder, heute wie morgen. Seit nunmehr 25 Jahren befasst sich die Kinderkommission des Deutschen Bundestages mit den Belangen von Kindern. Sie versteht sich als parlamentarische Interessenvertretung. Die Grünen im Bundestag haben sich in jeder Wahlperiode für die Einsetzung dieser Kinderkommission engagiert in dieser intensiv mitgearbeitet. Auch haben Kinder und Jugendliche die Möglichkeit, sich mit Petitionen an den Bundestag zu wenden.

Wir werden uns auch in der nächsten Wahlperiode für die Aufnahme der Kinderrechte und für die Kinderkommission einsetzen. Ob es darüber hinaus oder ergänzend eine Ombudsstelle für zukünftige Generationen auf Bundesebene das beste Instrument ist, bleibt zu diskutieren. Wir werden so oder so auf jeden Fall die weitere inhaltliche Debatte über die Vertretung der Interessen zukünftiger Generationen auf Bundesebene vorantreiben.

Halten Bündnis 90/Die Grünen es für notwendig, Transparenz und gebührende Sorgfaltspflicht von Unternehmen entlang der gesamten internationalen Produktions- und Lieferkette verbindlich zu regeln?

Ja. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN kämpfen für mehr Transparenz durch die Einführung von verbindlichen sozialen und ökologischen Offenlegungspflichten für Unternehmen, was einschließt, sich im Rahmen der Reform der EU-Modernisierungsrichtline (2003/51/EG) für eine umfassende soziale und ökologische Offenlegungspflicht für Unternehmen starkzumachen (vgl. dazu unseren Antrag »Soziale und ökologische Offenlegungspflichten für Unternehmen regeln«, BT-Drucksache 17/9567).

Wir halten es für wichtig, aber nicht hinreichend, sogenannte soft-law-Verfahren zu unterstützen. Verbindliche Regelungen sind aus unserer Sicht unerlässlich. Daher haben wir konkrete Vorschläge zur Änderung des deutschen und europäischen Rechts vorgelegt, die eine effektivere juristische Haftbarmachung von transnationalen Unternehmen sowie ihren Töchtern oder Zulieferern, die Menschenrechte verletzen, in Deutschland und der Europäischen Union ermöglichen (vgl. dazu unseren Antrag „Transnationale Unternehmen für Menschenrechtsverletzungen zur Rechenschaft ziehen“, BT-Drucksache 17/13916). Im Einzelnen gehören dazu Änderungen des Deliktsrechts ebenso wie die Einführung der Unternehmensstrafbarkeit in Deutschland. Auch die prozessualen Rahmenbedingungen bedürfen nach Ansicht von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN der Anpassung (insbesondere die Rechtsanwendungsregeln nach der Rom-II-Verordnung, (EG) Nr. 864/2007, und die Vorschriften zu Verjährung und Gerichtsstand nach der Brüssel-I-Verordnung, (EG) Nr. 44/2001.

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