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Umwelt- und Wirtschaftspolitik

Die Kinder von heute bezahlen morgen für die Umweltzerstörung von heute. Halten Sie die bessere Berücksichtigung der Interessen künftiger Generationen auch für wichtig und wie bewerten Sie den Vorschlag, dafür Ombudsstellen für zukünftige Generationen auf Bundesebene einzurichten, um den Erhalt der Natur und die Sicherung unserer Lebensgrundlagen bei politischen Entscheidungen mehr Gewicht zu geben?

DIE LINKE hat sich in der nun zu Ende gehenden Legislaturperiode intensiv mit der Frage der Zukunftsfähigkeit beschäftigt. Unter der Bezeichnung „Plan B“ haben wir für die vier Bereiche Energie, Industrie, Mobilität und Landwirtschaft Szenarien entworfen, wie eine lebenswerte Zukunft im Jahr 2050 aussehen könnte. Und wir haben politische Maßnahmen benannt, eine solche lebenswerte Zukunft zu gestalten. Plan B ist eine Einladung zur Debatte über den sozial-ökologischen Umbau der Gesellschaft und kann auf www.plan-b-mitmachen.de kommentiert und kritisiert werden. Die von ihnen angesprochene Idee der Ombudstellen ist aus unserer Sicht ein interessanter Vorschlag, den wir in unsere weitere Arbeit aufnehmen werden.

 

 

 

Hält die die Linke es für notwendig, Transparenz und gebührende Sorgfaltspflicht von Unternehmen entlang der gesamten internationalen Produktions- und Lieferkette verbindlich zu regeln?

Ja. Das System der Produktverantwortung, das bislang nur bei Verpackungen und Elektrogeräten existiert, ist zu  qualifizieent und auf andere Produkte auszuweiten. Hersteller müssen die Produktverantwortung für den gesamten Lebenszyklus eines Produktes übernehmen und verpflichtet werden, ihre Produkte nach ihrer Lebensdauer zurück zu nehmen und zu recyceln. Abfallvermeidung sollte bereits Konstruktionsvorgabe von Produkten sein. Statt Obsoleszenz zu dulden sind längere Verwendbarkeit und die Wiederverwendung zum wichtigsten Entwicklungs- und Konstruktionsprinzip zu machen. Energie- und Rohstoffverbrauch sowie Beschäftigung und Arbeitsbedingungen sollten fester Bestandteil von Bilanzen und Jahresabschlüssen sein. Die verpflichtende Offenlegung sowie externe Kontrolle von Umweltdaten und Sozialstandards sind auch auf Aktivitäten etwaiger Töchter, Zulieferer oder Auftragsfertiger zu erstrecken.

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