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Beim neuen Staatsangehörigkeitsgesetz muss nachgebessert werden

Das heute im Kabinett diskutierte Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts soll Personen, die schon viele Jahre in der Regel mit unbefristetem Aufenthaltsrecht in Deutschland leben, die Einbürgerung erleichtern. Auch die mehrfache Staatsangehörigkeit soll durch das Gesetz anerkannt werden.

Sophia Eckert, Migrationsexpertin bei terre des hommes, kommentiert: »Die Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts begrüßen wir sehr. Denn das Erlangen der deutschen Staatsbürgerschaft trägt erheblich zur Verwirklichung der Rechte im Sinne der UN-Kinderrechtskonvention bei, etwa das Recht von Kindern und Jugendlichen auf gesellschaftliche und politische Teilhabe und ihr Recht auf Staatsangehörigkeit. Mittelbar ist auch ihr Recht auf Bildung berührt, da sich das Erlangen der Staatsangehörigkeit in der Regel sehr positiv auf den Bildungserfolg von Kindern auswirkt.«

Allerdings enthält das Gesetz in der nach Kenntnisstand von terre des hommes im Kabinett zu beschließenden Form gravierende Mängel. Insbesondere würde die Neuregelung in der aktuellen Version Personen vom Anspruch auf Einbürgerung ausschließen, wenn sie ohne eigenes Verschulden ihren Lebensunterhalt nicht sichern können. »Die Verschärfung bei der Anspruchseinbürgerung betrifft vor allem Kinder, Alleinerziehende und Menschen mit Behinderung, denen der Zugang zum Recht auf Einbürgerung massiv erschwert wird. Die Rechte auf gesellschaftliche und politische Teilhabe sowie auf Staatsangehörigkeit genau dieser Personengruppen stehen menschenrechtlich unter besonderem Schutz«, so Eckert. »Einbürgerung darf nicht nur allein von wirtschaftlichem Erfolg abhängen – in einer demokratischen Gesellschaft müssen alle Gruppen ungeachtet ihrer wirtschaftlichen Bedeutung durch die Wahlberechtigung mitgestalten können. Die Neuregelung gefährdet den gesellschaftlichen Zusammenhalt.«

terre des hommes drängt vor diesem Hintergrund eindringlich darauf, insbesondere bei dieser Regelungsänderung nachzubessern.

 

23.8.23

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