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Wie ist die Entwicklung bei den Fallzahlen zu bewerten?

Betrachtet man die Zahlen der vergangenen Jahre, dann sind ständige Schwankungen bei den Fallzahlen zu erkennen. Insgesamt kann man aber über all die Jahre keinen spürbaren Rückgang erkennen. Das bedeutet: Obwohl die Zahl der Babyklappen in den letzten 20 Jahren stark zugenommen hat, geht die Fälle von Kindstötungen in Deutschland nicht zurück. Es gibt ganz offensichtlich gar keinen Zusammenhang zwischen dem Angebot von Babyklappen und der Anzahl von Kindstötungen in Deutschland. Was sich hingegen feststellen lässt, ist die Tatsache, dass die Zahl von Findelkindern wegen der Babyklappen in den vergangenen 20 Jahren stark zugenommen hat. Es handelt sich dabei um Kinder, bei denen die Umstände der Geburt für immer unbekannt bleiben. Auch werden diese Kinder niemals erfahren, wer ihre leiblichen Eltern sind.

Wie kann Müttern in Not geholfen und Kindstötungen verhindert werden?

Ganz offensichtlich gibt es in Deutschland noch immer Fälle, bei denen die Hilfsangebote nicht die Frauen erreichen, die sich in einer Notsituation befinden. Was dringend gebraucht wird, sind bessere Beratungsangebote und niederschwellige Hilfen. Niederschwellig heißt in diesem Falle: Die Ängste der betroffenen Frauen, Kontakt zu einer Beratungsstelle aufzunehmen oder ein Angebot in Anspruch zu nehmen, müssen abgebaut werden. Oft ist die Kontaktaufnahme mit Behörden nämlich mit großen Ängsten verbunden.

Einige Hilfsangebote wurden durchaus verbessert, zum Beispiel wurden kostenlose Telefonhotlines eingerichtet, an die sich Betroffene anonym wenden können. Sehr wichtig ist, die bestehenden Angebote besser zu bewerben und bekannter zu machen. Das gilt auch für die Möglichkeit der vertraulichen Geburt und die Freigabe des Kindes zur Adoption. Die Zahlen bei der vertraulichen Geburt zeigen ja auch, dass dieses Hilfsangebot zunehmend in Anspruch genommen wird.

Schwieriger ist die Lage bei Kindstötungen. Frauen, die ihre Kinder unmittelbar nach der Geburt töten oder lebend aussetzen, handeln in Panik. Es gibt für sie in diesem Moment keinen anderen Weg. Diese Frauen ist vor allem im Moment der Geburt mit Hilfsangeboten kaum zu erreichen, denn sie sind in der Situation ganz auf sich allein gestellt. Aber für sie sind eben auch Babyklappen keine Lösung, denn zu Kindstötungen kommt es auch in Städten, in denen es Babyklappen gibt.

Im Gegensatz zur Kindstötung ist das anonyme Ablegen in einer Babyklappe anders motiviert. Die Entscheidung, ein Kind in eine Klappe zu legen, folgt einer rationalen Überlegung: Das Kind soll unbedingt überleben. 

Warum kritisiert terre des hommes Babyklappen?

Auf der einen Seite zeigen die Zahlen, dass Babyklappen und Angebote zur anonymen Geburt ihren Anspruch, Kindstötungen zu verhindern, nicht erreicht haben. Hinzu kommt, dass es für solche Einrichtungen bis heute gar keine gesetzliche Grundlage gibt. In Deutschland gibt es noch nicht einmal Zahlen, wie viele Babyklappen es gibt und wie viele Kinder darin in den letzten 20 Jahren abgelegt wurden. Es ist sehr verwunderlich, dass die zuständigen staatlichen Stellen im Land und in den Kommunen diese Einrichtungen einfach dulden.

Immerhin sollte man doch erwarten, dass der Staat ein Interesse daran haben sollte, zu wissen, wer, warum, an welchem Ort, mit welcher Qualifikation und auf welcher rechtlichen Basis eine Babyklappe eingerichtet und betreibt wird. Jedes Kind und jeder Mensch hat nach unserer Verfassung ein Recht auf Wissen um seine Herkunft. Also auch darauf zu wissen, was die Umstände der Geburt waren und wer seine leiblichen Eltern sind. Mit Babyklappen wurde ein Angebot geschaffen, mit dem all diese Hintergründe systematisch verdunkelt bzw. anonymisiert werden können. Das widerspricht aber dem geltenden Recht. Es geht aber nicht nur um Rechtsfragen. Die anonyme Abgabe eines Kindes führt dazu, dass die Gründe für diese Handlung unklar bleiben. War es wirklich eine Mutter in Not, die ihr Kind in einer Klappe abgelegt hat? Oder wurde sie - zum Beispiel von Angehörigen- unter Druck gesetzt? War es überhaupt die Mutter selbst? Hat die Aussetzung vielleicht sogar einen kriminellen Hintergrund?

Zählt nicht einzige der Punkt der Lebensrettung? Und was ist mit der anonymen Geburt?

Die anonyme Geburt unterscheidet sich von der Babyklappe in einem Punkt: Bei der anonymen Geburt kann die Frau das Kind unter ärztlicher Aufsicht entbinden.

Bei der Beurteilung von Babyklappen kann es nicht um die Frage gehen, ob das der »bequemste Weg« ist. Im Mittelpunkt muss immer das Wohl des Kindes und die Hilfe für die Mutter stehen. Die Frage muss also sein: Welche Hilfe können wir geben, damit kein Kind anonym abgegeben wird? Und was muss getan werden, um die Rechte des Kindes zu schützen? Dazu gehört auch das Recht zu wissen, wer die leiblichen Eltern sind.

Welche Alternativen gibt es?

Es gibt mit der vertraulichen Geburt und der Freigabe zur Adoption zwei Möglichkeiten der Hilfe. Auch unser Wohlfahrtsstaat bietet Möglichkeiten der Unterstützung für Mütter in Not. Wir müssen definitiv unsere Angebote verbessern, um Frauen in einer verzweifelten Situation wirksamer helfen zu können. Angebote wie Babyklappen und anonyme Geburt, bei denen die Hintergründe und Motive im Dunkeln bleiben, sind auf die Dauer keine Lösung. Schon gar nicht, wenn mit diesen Angeboten die Tötung von Neugeborenen verhindert werden soll.

Gern wird ja behauptet, dass mit den Angeboten Müttern in Not geholfen würde. Das ist nur eine Behauptung. Aus der langjährigen Adoptionsarbeit wissen wir, wie sehr Mütter, die ihr Kind abgegeben haben, unter der Situation leiden. Die Entscheidung, das eigenen Kind abzugeben, ist häufig mit einem lebenslangen Trauma verbunden. Um hier wirksame Hilfe zu leisten, kennt man in der Adoptionsarbeit die psychosoziale Betreuung und Begleitung.

Diese Möglichkeit fällt bei der anonymen Abgabe eines Kindes aus. Deshalb ist es so wichtig, dass wir uns um bessere Lösungen bemühen.

Wir müssen also über ganz andere Formen der Hilfe nachdenken, um die Tötung oder anonyme Aussetzung von Kindern zu verhindern. Und wir müssen viel mehr die Angebote bewerben, die es bereits gibt. Dazu gehören kostenlose Hotline und Beratungsstellen, an die sich Frauen vertrauensvoll wenden können. Und wir müssen über die legalen Angebote, die es gibt, besser informieren: die vertrauliche Geburt und die Freigabe zur Adoption.

Wie ist der aktuelle Stand in der Debatte?

Nach 20 Jahren Babyklappe und anonyme Geburt wissen wir noch immer nicht, wie viele dieser Einrichtungen es in Deutschland gibt und wie viele Kinder dort abgelegt bzw. entbunden wurde. Bereits im Jahre 2011 hatte das Deutsche Jugendinstitut im Auftrag des Familienministeriums eine Studie veröffentlicht, in der die aktuelle Situation geklärt werden sollte. Schon damals kam der Bericht zu dem Schluss, dass keine genauen Zahlen zu ermitteln seien. An diesem Zustand hat sich bis heute nichts geändert.

Kritisiert wurden Babyklappen aber in der öffentlichen Debatte von vielen Seiten und auch von vielen Organisationen. So hat sich auch der Deutsche Ethikrat klar dagegen ausgesprochen.

Die einzige Reaktion der Politik auf die wachsende Kritik war die Verabschiedung des Gesetzes zur vertraulichen Geburt. Seither haben schwangere Frauen die Möglichkeit, ihr Kind unter ärztlicher Aufsicht zu endbinden. Die leibliche Mutter muss dazu die persönlichen Daten hinterlegen. Das leibliche Kind hat dann ab dem 16. Lebensjahr einen Anspruch auf diese Informationen. Die vertrauliche Geburt wurde als legale Alternative zur anonymen Geburt eingeführt.

Aus rechtlicher Sicht gibt es nur zwei rechtlich legale Möglichkeiten der Kindesabgabe: die Adoption und die vertrauliche Geburt.

Für Babyklappen und für die anonyme Geburt gibt es bis heute keine legale rechtliche Grundlage. Alle Versuche, ein Gesetzt zur Legalisierung zu schaffen, sind bisher an den gravierenden rechtlichen Bedenken gescheitert. Obwohl die Babyklappen und die anonyme Geburt im rechtlichen Niemandsland arbeiten, werden sie ganz offensichtlich weiter in Ländern, Städten und Gemeinden geduldet. Damit entsteht in der Öffentlichkeit der irrige Eindruck, in Deutschland würden Frauen in Not vier Handlungsoptionen zur Verfügung stehen:

  • Adoption
  • Vertrauliche Geburt
  • Anonyme Gebur
  • tBabyklappe.

 

Das ist ein Irrtum. Nach dem Gesetzt gibt es nämlich nur die Möglichkeit der Adoption oder Vertrauliche Geburt.

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