Der Bundestag wird demnächst über die Umsetzung der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) in Deutschland entscheiden. Diese Reform verändert die Bedingungen für Asylverfahren und die Aufnahme von Schutzsuchenden in Deutschland und Europa grundlegend – mit weitreichenden Folgen für geflüchtete Kinder.
Terre des Hommes begleitet diesen Prozess seit vielen Jahren und setzt sich dafür ein, dass die Rechte von geflüchteten Kindern konsequent gewahrt und gestärkt werden. Die wichtigsten Fragen und Antworten zum neuen GEAS haben wir hier zusammengestellt.
Die Abkürzung GEAS steht für »Gemeinsames Europäisches Asylsystem«. Die im Mai 2024 beschlossene GEAS-Reform beinhaltet tiefe Eingriffe in die Asylsysteme aller EU-Mitgliedstaaten. Ab Juni 2026 sind die Rechtsakte direkt anwendbar. In Deutschland ist die GEAS-Reform die größte Änderung des deutschen Asylrechts seit dem Jahr 1993.
Bei allen Maßnahmen muss das Kindeswohl vorrangig berücksichtigt werden, so wie es die UN-Kinderrechtskonvention vorsieht. In der Realität ist jedoch zu erwarten, dass im Zuge der Reform unter anderem die Möglichkeiten von Inhaftierungen und die Unterbringung unter haftähnlichen Bedingungen von Schutzsuchenden stark ausgeweitet werden. Auch Kindern und Familien drohen haftähnliche Bedingungen, wenn sie an den Außengrenzen der EU, aber auch in Deutschland, in geschlossenen oder faktisch geschlossenen Einrichtungen untergebracht werden.
Die Bundesregierung setzt bei der Umsetzung der GEAS-Reform in Deutschland vor allem auf eine starke Ausweitung von Maßnahmen zur Freiheitsbeschränkung und Freiheitsentziehung von geflüchteten Menschen. Selbst Kinder sollen unter bestimmten Voraussetzungen in Haft oder unter haftähnlichen Bedingungen zum Beispiel in sogenannten »Sekundärmigrationszentren« untergebracht werden können. Details hierzu finden sich in einem gemeinsamen Factsheet von Terre des Hommes und PRO ASYL.
Für Kinder und ihre Entwicklung ist eine sichere Umgebung besonders wichtig. Sie müssen zur Schule gehen dürfen, spielen können und altersentsprechend unterstützt werden. Das ist in (semi-)geschlossenen Einrichtungen oder gar in Haft nicht möglich. Eine solche Unterbringung für die psychische Gesundheit von Kindern katastrophal und verhindert, dass sie sich einleben, die Sprache lernen und am Leben teilhaben können.
Ja, die GEAS-Reform enthält auch Ansätze, die geflüchteten Kindern Chancen bieten könnten: Zum Beispiel sollen geflüchtete Kinder künftig denselben Anspruch auf Gesundheitsversorgung erhalten wie deutsche Minderjährige. Auch ist vorgesehen, durch unabhängiges Monitoring zu prüfen, ob die Menschenrechte eingehalten werden. Zudem soll ein schnellerer Zugang zu Schule und Bildung im Regelsystem sichergestellt werden. Diese Punkte sind wichtig und richtig, aber ihre Wirksamkeit ist unklar, weil die praktische Umsetzung bisher offenbleibt – etwa wie der Schulbesuch in der Regelschule praktisch umgesetzt werden soll, wenn Familien mit schulpflichtigen Kindern in großen Sonderzentren untergebracht werden.
Um Kinderrechte zu schützen, hat sich Terre des Hommes mit zahlreichen Gutachten, Stellungnahmen und Aktionen strategisch und mit konkreten Empfehlungen in den Gesetzgebungsprozess rund um die GEAS-Reform eingebracht, parlamentarische Veranstaltungen organisiert, Gespräche mit Politiker*innen geführt und Aktionen organisiert. Die wichtigsten Empfehlungen sind in einem gemeinsamen Positionspapier mit weiteren Organisationen zusammengefasst. Kernforderungen von Terre des Hommes sind unter anderem:
- Haft im Migrationskontext ist nicht mit dem Kindeswohl vereinbar und muss gesetzlich ausgeschlossen werden.
- Kinder gehören nicht in haftähnliche Einrichtungen. Für sie macht es keinen Unterschied, ob es sich rechtlich um Haft oder um haftähnliche Unterbringung handelt – entscheidend ist ihre erlebte Lebenswirklichkeit. Freiheitsbeschränkende Unterkünfte sind kein Ort für Kinder.
- Besondere Schutzbedarfe müssen früh und verbindlich identifiziert werden, um eine angemessene Unterbringung für Kinder und ihre Familien zu ermöglichen.
- Geflüchtete Kinder brauchen schnellen Zugang zu Schule und Bildung.
- Unbegleitete Minderjährige, die ohne elterliche Begleitung und den Schutz ihrer Familie einreisen, müssen besonders geschützt werden. Dabei ist unter anderem die Erstzuständigkeit der Jugendämter und eine rechtliche und unabhängige Vertretung sicherstellen. Die Alterseinschätzung unbegleiteter Minderjähriger muss weiterhin im Rahmen der vorläufigen Inobhutnahme erfolgen, bei Zweifeln ist von Minderjährigkeit auszugehen.
Den juristischen Hintergrund gibt es im Fachgutachten von Prof. Constantin Hruschka und Robert Nestler.