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Terre des Hommes warnt vor Kinderrechtsverletzungen

Osnabrück/Berlin, 03.09.2025 - Das Bundeskabinett will heute die Gesetzesentwürfe zur Umsetzung der europäischen Asylreform (GEAS) in Deutschland beschließen. Terre des Hommes warnt, dass in Zukunft auch Kinder unter bestimmten Voraussetzungen in Haft genommen oder in haftähnlichen Einrichtungen untergebracht werden könnten. Terre des Hommes sieht darin einen klaren Verstoß gegen Kinderrechte und fordert gemeinsam mit Migrationsrechtsexperten dringend Nachbesserungen im anstehenden parlamentarischen Verfahren.

„Kinder gehören nicht in Haft oder Aufnahmeeinrichtungen ohne ausreichende Freiräume“, sagt Joshua Hofert, Vorstandssprecher von Terre des Hommes. Kinder brauchen einen sicheren Ort, Zugang zu Schule, Teilhabe und faire Verfahren – keine Isolation und Entrechtung. Wir fordern alle Bundestagsabgeordneten auf: Setzen Sie sich im parlamentarischen Verfahren für den Schutz von Kindern ein. Verhindern Sie, dass Kinderrechte verletzt werden.“

Ein von Terre des Hommes und weiteren Organisationen beauftragtes Rechtsgutachten der Migrationsrechtsexperten Prof. Dr. Constantin Hruschka und Robert Nestler kommt zu einem eindeutigen Ergebnis: Ohne verbindliche Kinderschutzregelungen drohen mit der Umsetzung der Reform schwerwiegende Kinderrechtsverletzungen in Deutschland.

»Kinderrechtliche Schutzgarantien sollten möglichst konkret in den deutschen Gesetzestexten verankert werden, um ihre Wirksamkeit zu sichern“, sagt Prof. Dr. Hruschka. „Doch stattdessen sehen die bisherigen Entwürfe Verschärfungen vor – etwa Möglichkeiten für Haft und haftähnliche Unterbringung, sogar von Kindern. Diese Verschärfungen sind nicht nur unverhältnismäßig, sondern verstoßen gegen die Kinderrechte. Die Zielsetzung des Gesetzgebers muss sein, Freiheitsbeschränkungen von Kindern zu vermeiden und sie bestmöglich zu schützen.“ 

Auch in weiteren Teilen der Gesetzesvorschläge muss dringend nachgebessert werden. So muss zum Beispiel sichergestellt werden, dass besondere Schutzbedarfe von Kindern und Jugendlichen systematisch und kindgerecht geprüft werden, unbegleitete Minderjährige besonders geschützt werden und der Zugang zu Bildung und Gesundheitsversorgung für alle Kinder mit verbindlichen Standards garantiert wird.

Hintergrund

  • Der aktuelle Gesetzgebungsprozess stellt die größte Reform des deutschen Asylrechts seit 1993 dar. Er dient der Umsetzung der EU-weiten Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS), deren Regelungen ab Juni 2026 in allen Mitgliedstaaten anwendbar sein sollen. Mehrfach hat Terre des Hommes zu den geplanten Änderungen des europäischen Asylrechts Stellung bezogen und schwerwiegende kinderrechtliche Bedenken geäußert.
  • Das Gutachten „Kinderrechtliche Aspekte der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems” von Constantin Hruschka und Robert Nestler wurde gemeinsam in Auftrag gegeben von folgenden Organisationen: Bundesfachverband Minderjährigkeit und Flucht (BuMF) e.V., Der Paritätische Gesamtverband, Deutsches Kinderhilfswerk e.V., Deutsches Komitee für UNICEF e.V., Kindernothilfe e.V., Save the Children Deutschland, SOS-Kinderdorf e.V., Terre des Hommes Deutschland, World Vision Deutschland.
  • Terre des Hommes hat in verschiedenen Publikationen auf die Lebenssituation von geflüchteten Kindern in nicht kindgerechten Unterbringungsstrukturen hingewiesen: www.tdh.de/informieren/themen/kein-ort-fuer-kinder