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Lieferkettengesetz erhalten!

03.09.2025

Profit steht nicht über Menschenrechten!


Heute billigte das Bundeskabinett einen Entwurf zur Änderung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG). Die Bundesregierung bringt damit eine Gesetzesänderung auf den Weg, die dringend notwendige Sicherungsmechanismen für Kinderrechte und Umweltschutz in den Lieferketten deutscher Unternehmen untergraben würde.

Insbesondere zwei Punkte sind inakzeptabel:

  1. Der Entwurf schwächt Sanktionsmöglichkeiten für Verstöße gegen Sorgfaltspflichten ab, sodass etwa unvollständige Risikoanalysen künftig leichter geduldet werden. De facto ist das eine Aufforderung zur Nachlässigkeit.
  2. Berichtspflichten werden abgeschafft: Die Nachvollziehbarkeit wirksamer Maßnahmen sowohl für die Öffentlichkeit als auch für das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) wird ausgehöhlt.


Hinzu kommt: Unternehmen, die sich frühzeitig und verantwortungsvoll auf die Erfüllung des LkSG eingestellt haben, werden dafür nun mit einer erneuten Änderung der Rahmenbedingungen »bestraft«. 

Stellungnahme

»Wir fordern den Bundestag auf, diesen Gesetzesänderungen nicht zuzustimmen, denn sie stellen einen massiven Verstoß gegen Kinderrechte dar.«
Joshua Hofert | Vorstand Kommunikation und Sprecher des Vorstands von Terre des Hommes Deutschland e.V.

»Heute hat das Bundeskabinett nach viel zu kurzer Konsultationszeit beschlossen, das Lieferkettengesetz abzuschwächen. Damit würden sowohl Berichtspflichten für Unternehmen entfallen als auch Sanktionen bei Verstößen gegen Kinderrechte und weitere zentrale Sorgfaltspflichten. 

Dadurch hätten Unternehmen weniger Anreize, Kinderrechte in ihren Lieferketten zu schützen und Kinderarbeit konsequent zu verhindern. Arbeitende Kinder hätten ein höheres Risiko ausgebeutet zu werden, da Verstöße seltener entdeckt und geahndet würden. Aus den Projekten von Terre des Hommes wissen wir, dass Ausbeutung oft lebenslange Folgen für die betroffenen Kinder hat.

Wir fordern den Bundestag auf, diesen Gesetzesänderungen nicht zuzustimmen, denn sie stellen einen massiven Verstoß gegen Kinderrechte dar. Wer glaubwürdig für den Schutz von Kindern und ihre Rechte eintreten will, muss die gesetzlich verankerten Fortschritte bewahren und stärken – nicht zurückdrehen.«

Als Teil der Initiative Lieferkettengesetz fordert Terre des Hommes: Bundestag und Bundesrat dürfen die vorgeschlagenen Gesetzesänderungen nicht beschließen. Profit steht nicht über Menschenrechten!

Stellungnahme der Initiative Lieferkettengesetz:


Zivilgesellschaftliche Organisationen, die zuvor in den Gesetzesprozess involviert waren, hatten nach Veröffentlichung des Referentenentwurfs nicht einmal 24 Stunden Zeit, um eine Stellungnahme abzugeben – ein unüblicher und unangemessen kurzer Zeitraum für eine Analyse aus menschenrechtlicher Perspektive. Die Initiative Lieferkettengesetz adressiert in ihrer Stellungnahme dennoch die wichtigsten Punkte: 
 

»Statt politischem Aktionismus braucht es klare, verlässliche Regeln – für die Rechte von Beschäftigten entlang globaler Lieferketten ebenso wie für faire Wettbewerbsbedingungen für Unternehmen. Insbesondere muss der Bundestag die Bundesregierung auffordern, auf EU-Ebene für den Erhalt einer wirksamen Lieferkettenrichtlinie einzustehen.«


Die gesamte Stellungnahme finden Sie auf der Website lieferkettengesetz.de

Mehr erfahren:

Terre des Hommes-Projekte gegen ausbeuterische Kinderarbeit