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UN-Menschenrechtsrat bekräftigt Recht auf eine gesunde Umwelt

Die Freude unter terre des hommes-Partnerorganisationen und Mitgliedern des weltweiten Internationalen terre des hommes- Jugendnetzwerkes war groß, denn sie alle hatten gemeinsam mit insgesamt rund 1.350 Nichtregierungsorganisationen am Zustandekommen der Resolution zum Recht auf eine gesunde Umwelt mitgewirkt.

Und das Engagement hat sich gelohnt: der UN-Menschenrechtsrat beschloss am Ende die Anerkennung des Rechts auf eine gesunde Umwelt. Das Votum des wichtigsten Menschenrechtsgremiums der Weltorganisation fiel überraschend eindeutig aus: Von 47 Mitgliedsstaaten stimmten 43 dafür und vier enthielten sich, eine Gegenstimme gab es nicht. In der Erklärung wird anerkannt, dass die Zerstörung der Umwelt zu Menschenrechtsverletzungen führe und insbesondere die Rechte von Frauen, Mädchen und ethnischen Minderheiten bedroht seien. Weiter heißt es, dass »Umweltzerstörung, Klimawandel und nicht nachhaltige Entwicklung zu den schwerwiegendsten Bedrohungen (…) für die heutigen und künftigen Generationen« gehören. Ausdrücklich wird den Mitgliedsstaaten empfohlen, Maßnahmen zur Sicherung des Rechts auf eine saubere, gesunde und nachhaltige Umwelt zu ergreifen. Nun fehlt noch die Zustimmung der Vollversammlung der Vereinten Nationen. Sie hat in Fragen der völkerrechtlichen Anerkennung von Menschenrechten das letzte Wort.

»Die Anerkennung des Rechts auf eine gesunde Umwelt durch den Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen ist ein wichtiger Schritt zur Verwirklichung der Kinderrechte«, so Vorstandssprecherin Birte Kötter. »Mit dieser Resolution werden die Regierungen der Mitgliedsstaaten aufgefordert, Maßnahmen zu ergreifen und Gesetze zu erlassen, die die Umwelt schützen und damit die zukünftigen Lebenschancen von Kindern sichern.«

Mit der Empfehlung wird der Weg zur Anerkennung des Rechts auf gesunde Umwelt durch die Vertragsstaaten der UN-Kinderrechtskonvention geebnet. Bis zum Februar 2023 wird terre des hommes mit dem UN-Kinderrechtsausschuss und anderen Bündnispartnern einen sogenannten General Comment, d.h. einen Rechtskommentar, erarbeiten. Er ist die Grundlage für die Umsetzung des Kinderrechts auf eine gesunde Umwelt durch die Vertragsstaaten der UN-Kinderrechtskonvention.

 

21.10.2021

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