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Afghanistan: Arbeitsverbot für Frauen in Nichtregierungsorganisationen

terre des hommes ist tief besorgt über die Entscheidungen der Taliban, ein Arbeitsverbot für weibliche Mitarbeiterinnen nationaler und internationaler Nichtregierungsorganisationen durchzusetzen.

Frauen spielen für die humanitärer Hilfe unserer Partnerorganisationen eine entscheidende Rolle, indem sie dafür sorgen, dass bedürftige Frauen und ihre Kinder Zugang zu Hilfsleistungen bekommen und dabei traditionelle und religiöse Bräuche respektiert werden. Viele der beschäftigten Frauen unserer Partnerorganisationen bieten spezifische Unterstützung für Frauen und Mädchen an, die nur von weiblichen Mitarbeiterinnen in NRO durchgeführt werden können.

Der Ausschluss von Frauen wird massive Auswirkungen auf die Verteilung von Nahrungsmitteln, die Gesundheitsversorgung, die Grund- und Ausbildung sowie die Sicherung des Lebensunterhaltes von Familien haben. Hunger, Krankheiten und das Fehlen von Schul- und Berufsbildung werden die ohnehin kritische Lage der Menschen in Afghanistan weiter verschlimmern.

Schwere Verletzung der Grundrechte

Der Ausschluss von Frauen als Mitarbeitenden von Nichtregierungsorganisationen stellt damit eine schwere Verletzung der fundamentalen Grundrechte afghanischer Frauen sowie humanitärer Prinzipien dar und gefährdet die lebenswichtige Versorgung betroffener Menschen. Aus diesem Grund lehnen alle Akteur*innen der afghanischen und internationalen Zivilgesellschaft jegliche Diskriminierung aufgrund von Glauben, Alter, Geschlecht oder Minderheitenzugehörigkeit ab.

Unter diesen Bedingungen können wir und unsere Partnerorganisationen die Arbeit nicht angemessen umsetzen und fortführen. Doch die Menschen in Afghanistan brauchen unsere Unterstützung mehr denn je. Gemeinsam mit anderen internationalen wie nationalen Organisationen fordern wir die Taliban auf, den Ausschluss von Frauen zurückzunehmen. Bis dahin werden unsere humanitären Hilfsmaßnahmen stark reduziert oder ganz ausgesetzt.

Stellungnahme des ACBAR-Netzwerkes zur Entscheidung der Taliban-Regierung

27.1.23

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