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Genf: 16-Jährige stellen Schattenbericht zu Kinderrechten in Indien vor

Die beiden 16-jährigen indischen Mädchen Manjula Munnayali und Afshana Noyada stellten Mitte Oktober in Genf vor der UN den »Schattenbericht Kinderrechte in Indien« vor. Der Schattenbericht ist ein Alternativbericht zu dem offiziellen Bericht, den die indische Regierung der UN vorgelegt hat. Er beleuchtet, wie sich die Realität von Kindern und die Situation der Kinderrechte in Indien darstellen. Der Schattenbericht wurde unter Beteiligung von indischen Kindern mit Unterstützung unter anderem von terre des hommes erstellt.

Afshana und Manjula sprachen vor dem »Komitee zur UN-Konvention über die Rechte des Kindes«. »Ich berichtete von den guten Dingen für die Kinder in Indien, wie sie im offiziellen Bericht der Regierung festgehalten sind. Ich habe aber auch hervorgehoben, welche Rechte die Kinder nicht haben«, sagte Afshana nach ihrem Auftritt vor den Vereinten Nationen. So ergaben Untersuchungen für den Schattenbericht, dass Kinder der Volksgruppe der Dalit im Bezirk Kutch nicht zur Schule gingen. »Die Regierung sagt, dass das staatliche Förderprogramm für Kinder funktioniere, aber das stimmt nicht. Außerdem besuchen auch viele Mädchen in dieser Gegend nicht den Unterricht«, sagte Afshana. Manjula berichtet, dass im Norden Karnatakas bei den dort verbreiteten Masseneheschließungen häufig auch viele noch sehr junge Mädchen verheiratet würden – oft gegen ihren Willen oder zumindest ohne ihr Einverständnis. Der Schattenbericht untersucht weiterhin das Gesetz für das Recht auf Bildung von 2009. Er weist darauf hin, dass die Diskriminierung von Kindern aufgrund ihrer Kastenzugehörigkeit, Behinderungen und der Infektion mit dem HI-Virus besonders im ländlichen Indien weitverbreitet ist.

Indien ratifizierte 1992 die UN-Kinderrechtskonvention, in der die politischen, ökonomischen, sozialen und kulturellen Rechte der Kinder festgelegt sind. Die Unterzeichner verpflichteten sich, dem UN-Komitee regelmäßig Berichte über den Fortschritt der Kinderrechte in ihrem Land vorzulegen. Neben diesen offiziellen Berichten können auch zivilgesellschaftliche Gruppen Berichte vorlegen. Alle werden vom Komitee geprüft. Manjula und Afshana sind der Meinung, dass ihre kurzen Präsentationen vor der UN etwas bewirken. »Wir brauchen Verbesserungen«, so Afshana, »es wird Veränderung geben.«

Der Schattenbericht zur Situation der Kinderrechte in Indien (englisch, pdf)

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