terre des hommes fordert ein »Nein« der Bundesregierung zur Instrumentalisierungsverordnung
Berlin, 06.12.2022 – Am 8. Dezember steht in Brüssel die Entscheidung über einen Gesetzesvorschlag an, der die Menschenrechtsverletzungen an den EU-Außengrenzen legitimieren und rechtsstaatliche Prinzipien in Europa untergraben würde. »Die sogenannte Instrumentalisierungsverordnung würde dem menschenverachtenden Umgang mit Schutzsuchenden an den EU-Außengrenzen weitestgehend eine gesetzliche Grundlage geben«, so Sophia Eckert, Asyl- und Migrationsexpertin bei terre des hommes. »Das können und wollen wir nicht hinnehmen.«
Gemeinsam mit zahlreichen anderen Organisationen fordert terre des hommes die Bundesregierung deshalb auf, am 8. Dezember im Rat für Justiz und Inneres der Europäischen Union klar und deutlich mit »Nein« zur Instrumentalisierungsverordnung zu stimmen. Im Koalitionsvertrag hatte die Regierung erklärt, »die illegalen Zurückweisungen und das Leid an den Außengrenzen [zu] beenden«. Nun wird sich zeigen, wie ernst es ihr mit diesem Versprechen ist.
Seit Jahren verüben Mitgliedstaaten der Europäischen Union an den Außengrenzen der EU schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen. Schutzsuchende werden an den Grenzen zurückgedrängt oder bei Einreise unter menschenunwürdigen Bedingungen inhaftiert. Die Instrumentalisierungsverordnung würde dieses Vorgehen legitimieren und europäische Vorschriften für Asylverfahren sowie für die Unterbringung und Versorgung von Schutzsuchenden weit unter jedes menschenrechtlich erträgliche Minimum absenken.
»Schutzsuchende könnten bis zu fünf Monate inhaftiert werden. Das gilt auch für unbegleitete Minderjährige, Familien, Traumatisierte und Menschen mit Erkrankung oder Behinderung«, so Sophia Eckert. »Ob Europa dies hinnimmt oder sich doch für die Achtung der Menschenwürde und der grundlegenden rechtstaatlichen und menschenrechtlichen Prinzipien in Europa entscheidet, wird sich bei der Abstimmung am 8. Dezember zeigen.«
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