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Unbegleitete minderjährige Flüchtlingskinder:

Unwürdige Methoden zur Alterseinschätzung beenden

In Deutschland werden bei der Altersbestimmung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingskindern immer wieder unwürdige und unzuverlässige Verfahren angewendet. Zu dieser Praxis zählen Röntgenaufnahmen der Handwurzelknochen, sogenannte Screenings und Genitalvergleiche. terre des hommes hat deshalb Jugendämter und Mediziner aufgefordert, diese Verfahren nicht weiter für die Alterseinschätzung von Flüchtlingskindern einzusetzen. Kinderärzte und Fachverbände haben in der Vergangenheit bereits mehrfach darauf hingewiesen, dass durch die praktizierten Verfahren keine zuverlässige Altersbestimmung möglich sei. Es sei außerdem unverantwortlich, Kinder ohne medizinische Indikation einem Screening oder einer Röntgenstrahlung auszusetzen. Nach Auffassung von terre des hommes sind die Methoden außerdem eine unzumutbare und unwürdige Belastung für die Betroffenen. Viele der minderjährigen Jungen und Mädchen, die allein nach Deutschland gekommen sind, wurden durch die Fluchterfahrungen traumatisiert. Bei der praktizierten Altersfestsetzung müssen sie sich vor fremden Personen wie Behördenvertreter und Ärzte entkleiden und begutachten lassen. Die kritischen Verfahren werden bundesweit von vielen Jugendämtern angeordnet und praktiziert.

Der Deutsche Ärztetag hat bereits im Jahr 2010 darauf hingewiesen, dass mittels Röntgen das Alter nicht genau festgestellt werden kann. Verbände, wie die Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin, die deutsche Sektion der IPPNW, Ärzte in sozialer Verantwortung, das Behandlungszentrum für Folteropfer fordern ebenfalls die Beendigung von Genitaluntersuchungen und Bestrahlung.

Um die Jugendämter darin zu bestärken, in Zukunft Verfahren zu wählen, die sich am Wohle der Kinder orientieren, hat terre des homnmes einen praxisorientierten Leitfaden für die zuständigen Behörden vorgestellt. Ausgehend von sozialpädagogischen und rechtlichen Anforderungen an den Umgang mit Minderjährigen werden sinnvolle und angemessene Verfahren für die Altersschätzung dargestellt.

Nach einer Auswertung des Bundesfachverbandes Unbegleitete Minderjährige Flüchtlinge (BUMF) sind im Jahr 2014 rund 10.400 Kinder und Jugendliche allein nach Deutschland eingereist. Sie wurden von Jugendämtern in Obhut genommen. Bei vielen Minderjährigen ist aufgrund fehlender Dokumente das Alter unbekannt. Das zuständige Jugendamt hat in einem solchen Fall den gesetzlichen Auftrag, die Situation zusammen mit dem Jugendlichen zu klären und durch Gespräche Hinweise auf das Alter zu erhalten. 

Broschüre »Alterseinschätzung: Verfahrensgarantien für eine kindeswohlorientierte Praxis«, Bundesfachverband Unbegleiteter Minderjährige Flüchtlinge e.V., Berlin 2015, gefördert mit Mitteln des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) und terre des hommes Deutschland e.V.(PDF-Dokument)

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