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Bundestag beschließt Lieferkettengesetz

Ein bisschen mehr Sorgfalt: Unternehmen werden stärker verpflichtet, Menschenrechte zu achten
Der Bundestag hat das »Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten verabschiedet«. Es tritt 2023 in Kraft und erfasst zunächst Unternehmen ab 3.000, von 2024 an dann Unternehmen ab 1.000 Mitarbeiter*innen. Diese Unternehmen müssen fortan bei direkten Zulieferern sowie anlassbezogen auch bei indirekten Zulieferern Risiken für Menschenrechtsverletzungen und Umweltzerstörung ermitteln, Gegenmaßnahmen ergreifen und gegenüber dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) dokumentieren.

terre des hommes begrüßt das Lieferkettengesetz: »Menschenrechte dürfen keine freiwillige Übung bleiben«. sagte Barbara Küppers, Kinderrechtsexpertin bei terre des hommes. Allerdings werde das Gesetz im Hinblick auf Kinderarbeit bestenfalls indirekt wirken. »Dorthin müssen Unternehmen aber nur dann gucken, wenn sie Informationen über Missstände erhalten. Das verstehen wir auch als Auftrag an die Zivilgesellschaft«. terre des hommes macht Unternehmen zum Beispiel auf die Ausbeutung von Kindern beim Abbau von Mica und in der Textilindustrie aufmerksam, befreit Mädchen und Jungen aus ausbeuterischer Arbeit und verhandelt vor Ort mit Arbeitgebern und Behörden, um Missstände nachhaltig zu beenden.

Weitere Informationen zum Thema Kinderarbeit

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