Nationaler Aktionsplan zu Kinderarbeit ist enttäuschend
Ein Kommentar von Antje Ruhmann, terre des hommes-Expertin zum Thema Kinderarbeit
Der am 21. Dezember vom Bundeskabinett verabschiedete Nationale Aktionsplan ist enttäuschend. Er bleibt weit hinter den selbstgesteckten Zielen der Bundesregierung zurück. Die anfänglich in Aussicht gestellte Verpflichtung der Unternehmen zur Achtung der Menschenrechte im Ausland wird nicht umgesetzt. Nicht einmal eine Selbstverpflichtung ist enthalten, die die menschenrechtliche Sorgfalt für Unternehmen im Eigentum des Bundes verbindlich geregelt hätte. Stattdessen hat der Aktionsplan Empfehlungscharakter und formuliert lediglich Erwartungen an die Unternehmen.
Begrüßenswert ist das Ziel, dass bis 2020 mindestens die Hälfte aller deutschen Firmen mit mehr als 500 Mitarbeitern »Elemente menschenrechtlicher Sorgfalt in ihre Unternehmensprozesse integriert haben« sollen. Die Firmen können sich davon jedoch befreien lassen, wenn sie begründen, warum sie bestimmte Maßnahmen oder Verfahren nicht umsetzen können. Wenn das formulierte Ziel für 2020 nicht erreicht wird, stellt die Regierung eine Prüfung von »weitergehenden Schritte bis hin zu gesetzlichen Maßnahmen« in Aussicht.
In dieser Ausgestaltung kann der Aktionsplan nur bedingt zur Abschaffung ausbeuterischer Kinderarbeit beitragen. Für dieses Ziel wäre es wichtig, eine Verbindlichkeit bei der Umsetzung der Menschenrechte entlang der Lieferkette sowie Transparenz zu schaffen. Auch Möglichkeiten für Schadensersatzforderungen und Wiedergutmachung im Falle von Menschenrechtsverletzungen wären wichtig, fehlen im Aktionsplan jedoch. Einzig positiv stimmt, dass dieser Aktionsplan zumindest eine gewisse Verpflichtung für Unternehmen beinhaltet, sich mit dem Thema Menschenrechte auseinander zu setzen. Die ab 2018 jährlich stattfindende Überprüfung der Zielerreichung des Aktionsplans könnte ein Weg zu mehr Verbindlichkeit sein, wenn sie transparent, unabhängig und auf Grundlage präziser Kriterien erfolgt. Wenn die Zielmarke verfehlt wird, muss als Konsequenz eine gesetzliche Grundlage geschaffen werden - dies stellt der Aktionsplan immerhin in Aussicht.