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UN-Leitlinien zur Binnenvertreibung

Die UN-Leitlinien zur Binnenvertreibung gibt es seit 1998. Sie basieren auf dem humanitären Völkerrecht und den Menschenrechtsverträgen. Mit ihnen wurde ein internationaler Standard geschaffen, an dem sich Regierungen, internationale Organisationen und alle anderen relevanten Akteure bei der Hilfe und beim Schutz von Binnenvertriebenen orientieren sollen.

In den Leitlinien wurden die Rechte und Ansprüche von Binnenvertriebenen in den verschiedenen Phasen der Vertreibung zusammengestellt. Dazu gehören der Schutz vor willkürlichen Vertreibungen, eine angemessene Unterstützung der Opfer während der Vertreibung und eine gesicherte Rückkehr, Neuansiedlung und Reintegration der Vertriebenen.

An sich stellen die Leitlinien kein rechtlich verbindliches Instrument dar. Sie stimmen aber mit den Menschenrechtsverträgen und dem humanitären Völkerrecht überein. Dadurch sind sie für die einzelnen Staaten in dem Maße verbindlich, in dem diese die Menschenrechte und das humanitäre Völkerrecht anerkannt (ratifiziert) haben. Darüber hinaus können Staaten die Leitlinien in ihrer nationalen Gesetzgebung verankern – dies haben bereits mehr als ein dutzend Staaten getan.

Die Leitlinien wurden bereits in über 40 Sprachen übersetzt.

terre des hommes setzt sich für die Verbreitung der Leitlinien und ihre weltweite Umsetzung ein.

Download der UN-Leitlinien zur Binnenvertreibung als PDF-Dokument

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