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Flüchtlingskinder

Sie flüchten vor Krieg, Gewalt, politischer Verfolgung, der Rekrutierung als Soldat, Zwangsheirat oder Zwangsprostitution. Sie flüchten mit ihrer ganzen Familie oder allein. So unterschiedlich ihre Geschichten sind, eins haben alle Flüchtlingskinder gemeinsam: fehlende Zukunftsperspektiven in ihrer Heimat.

terre des hommes engagiert sich dafür, dass die Menschenrechte von Flüchtlingen geachtet werden. Besonders Minderjährige sind auf der Flucht stark gefährdet - nicht wenige werden Opfer von Menschenhandel, wie Untersuchungen von terre des hommes zeigen.

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Flüchtlingskinder brauchen medizinische Versorgung, Schulbildung und einen sicheren Aufenthaltsstatus. In Notsituationen ist schnelle humanitäre Hilfe nötig. Einige Kinder brauchen psychologische Betreuung, um ihre traumatischen Erlebnisse verarbeiten zu können. terre des hommes kümmert sich um Flüchtlingskinder in vielen Ländern, unter anderem auch in Deutschland.

Für die Flüchtlinge in Deutschland setzen sich auch viele unserer Ehrenamtlichen ein. Sie möchten den geflüchteten Menschen Zugang zu unserer Gesellschaft verschaffen, die Sprache vermitteln, Kindern den Schulbesuch ermöglichen und ihnen eine Heimat geben. Wie Ehrenamtliche aktiv sind lesen Sie in der Rubrik: So schaffen wir das

Daten und Fakten

Ein Flüchtling ist laut Genfer Flüchtlingskonvention eine Person, die »...aus der begründeten Furcht vor Verfolgung wegen ihrer Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Überzeugung sich außerhalb des Landes befindet, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzt, und den Schutz dieses Landes nicht in Anspruch nehmen kann (…).«

Die Genfer Flüchtlingskonvention definiert Flüchtlinge also erst dann als solche, wenn sie eine Staatsgrenze übertreten haben. Menschen, die innerhalb ihres eigenen Landes auf der Flucht sind, werden als »Internally Displaced Persons« (IDP) oder Binnenvertriebene bezeichnet.

Ihre Ansprechpartnerin

Annika Schlingheider
Politik und Kommunikation
Telefon: 030 / 166 38 53 85
a.schlingheider@remove-this.tdh.de

Auch die UN-Kinderrechtkonvention geht auf die Rechte von Flüchtlingskindern ein. In Artikel 22 (1) heißt es: »Die Vertragsstaaten treffen geeignete Maßnahmen, um sicherzustellen, dass ein Kind, das die Rechtsstellung eines Flüchtlings begehrt (…) angemessenen Schutz und humanitäre Hilfe bei der Wahrnehmung der Rechte erhält.«

Flüchtlingskinder in Deutschland

In Deutschland ging die Zahl der neuen Asylanträge wieder deutlich zurück. Im vergangenen Jahr kamen 106.685 Menschen auf der Flucht vor Krieg und Verfolgung nach Deutschland. Etwa die Hälfte der in Deutschland angekommenen Asylsuchenden sind Kinder und Jugendliche. Die meisten sind mit ihrer Familie gekommen, aber viele haben sich auch allein auf den Weg gemacht. In Deutschland haben im letzten Jahr 2.232 Kinder und Jugendliche, die ohne Eltern geflohen sind, einen Asylantrag gestellt.

Flüchtlinge weltweit

Laut UNHCR befanden sich 2022 108,4 Millionen Menschen auf der Flucht. 62,5 Millionen davon sind sogenannte Binnenvertriebene, die innerhalb der Grenzen ihres Heimatlandes Schutz suchen. 41 Prozent der Flüchtlinge sind Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren. 52 Prozent aller Menschen, die aus ihrem Heimatland geflohen sind, kamen 2022 aus nur drei Ländern: Syrien (6,5 Millionen), Ukraine (5,7 Millionen) und Afghanistan (5,7 Millionen).

Forderungen und Ziele

terre des hommes setzt sich sowohl in Deutschland als auch international für den Schutz und die Rechte von Flüchtlings- und Migrantenkindern ein.

Forderungen an die deutsche Politik

Familiennachzug rechtssicher, human und gerecht gestalten

Für die Geschwister von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen muss ein Nachzugsanspruch
analog zu dem der Eltern geschaffen werden: Begründung und Ausarbeitung der terre des hommes-Position.

Betreuung von minderjährigen Kindern auf der Flucht verbessern

Kinder, die mit oder ohne ihre Eltern nach Deutschland fliehen, brauchen sofortigen Schutz und eine kindgerechte Unterstützung. So sollte es in jeder Aufnahmeeinrichtung eine kinderschutzverantwortliche Person geben und das eingesetzte Personal entsprechend geschult sein.

Immer wieder wird Flüchtlingskindern, die ohne eine sorgeberechtigte Person einreisen, eine altersentsprechende Betreuung und Versorgung verweigert, weil die Behörden ihr Alter falsch festlegen. Medizinische Verfahren wie Röntgen oder Genitaluntersuchungen, die keine sichere Altersfeststellung zulassen, sollten aus gesundheitlichen und ethischen Gründen nicht angewendet werden. Ein geregeltes Verfahren, das für alle Behörden bindend ist und internationalen Standards entspricht, muss etabliert werden.

Zur Wahrung des Kindeswohls stellt die Familie eine wichtige Einheit dar. Zudem ist das Recht auf Familienleben ein menschenrechtlicher Garant, der auch im deutschen Grundgesetz verankert ist. Anträge auf Familiennachzug sollten daher beschleunigt und positiv entschieden werden.

Flüchtlingskinder nicht in Gemeinschaftsunterkünften unterbringen

Die Wohnsituation in Sammelunterkünften kann bei Kindern zu chronischen Krankheiten und psychischen Dauerschäden führen. Beengte Wohnverhältnisse, keine Rückzugsmöglichkeiten und Privatsphäre, ein oft schlechter psychischer Zustand der Eltern und schlechte hygienische Zustände führen dazu, dass die elementaren Bedürfnisse von Kindern nicht erfüllt werden können. Familien mit Kindern sollten vorrangig in eine Wohnung umziehen können und unbegleitete minderjährige Flüchtlinge sollten sofort in einer Jugendeinrichtung oder in einer Pflegefamilie untergebracht werden.

Kinderspezifische Fluchtgründe anerkennen

Kinderspezifische Fluchtgründe, wie zum Beispiel die Rekrutierung als Kindersoldat, Zwangsverheiratung oder die Beschneidung von Mädchen, müssen gemäß den UNHCR-Richtlinien beim Asylverfahren erkannt und berücksichtigt werden. Im Asylverfahren muss berücksichtigt werden, dass die Fluchterfahrung auf Kinder gemäß ihrem Alter und Reife bedrohlicher und psychisch belastender wirkt als bei Erwachsenen.

Zugang zu Schule und Ausbildung verbessern

Flüchtlingskinder brauchen besondere Unterstützung bei der Integration in das deutsche Schulsystem. Flüchtlingsfamilien müssen so untergebracht werden, dass Schulen mit den entsprechenden Angeboten erreichbar sind. Die Schulpflicht für Asylsuchende ist je nach Bundesland anders geregelt. Eine bundeseinheitliche Regelung der Schulpflicht fehlt. Häufig erfolgt der Regelschulbesuch erst nach Zuweisung zu einer Kommune, wodurch viele Flüchtlingskinder zu lange einer Schule fern bleiben. Oder die Schulpflicht endet bereits mit 16 Jahren, so dass einige junge Flüchtlinge keinen Schulabschluss erwerben können. Doch auch für diese Jugendlichen und jungen Erwachsenen müssen Möglichkeiten geschaffen werden, einen Schulabschluss zu machen. Aus Sicht der jungen Flüchtlinge müssen alle dieselben Chancen auf eine Schulbildung haben, egal welchem Bundesland sie zugewiesen werden.

Die Chancen auf einen Ausbildungsplatz haben sich für asylsuchende und »geduldete« Jugendliche verbessert. Sie können nun nach drei Monaten eine Ausbildung beginnen. Doch Rechtsanspruch und –wirklichkeit klaffen häufig weit auseinander. Weiterhin sind die Jugendlichen von beruflichen Bildungsmaßnahmen ausgeschlossen und stark benachteiligt in Bezug auf Berufsbildungsbeihilfe und BAföG.

Die Aufnahme einer Arbeit ist bereits nach drei Monaten Aufenthalt in Deutschland möglich. Die sogenannte Vorrangprüfung, ob ein Deutscher oder Ausländer mit einem besseren Status für den Arbeitsplatz zur Verfügung steht, wird noch in einigen Bezirken durchgeführt. Nach 15 Monaten Aufenthalt entfällt die Vorrangprüfung grundsätzlich.

Keine Diskriminierung bei der medizinischen Versorgung

Der Anspruch auf medizinische Versorgung ist entsprechend dem Asylbewerberleistungsgesetz nach wie vor auf die Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzzustände beschränkt. Es besteht für Kinder und Jugendliche kein Zugang zu Angeboten der Prävention oder Rehabilitation. Psychotherapeutische Behandlungen sind im Einzelfall möglich, doch zeigt die Praxis, dass Kostenübernahmen, auch für Dolmetscher, nicht oder nur schwer zu erreichen sind.

Abschiebungshaft für Kinder abschaffen

Noch immer können Flüchtlingskinder in Deutschland – mit oder ohne Familie – aufgrund von aufenthalts- und asylrechtlichen Bestimmungen in Abschiebungshaft geraten. Gerade Kinder leiden besonders unter der Haftsituation. Nach oftmals traumatisierenden Fluchtumständen stellt die Haft eine weitere große psychische Belastung dar. Die Bundesländer müssen dafür sorgen, dass bei Abschiebungen Alternativen zur Haft vorhanden sind, die in jedem Fall einer Inhaftierung vorzuziehen sind.

Keine Rückführung ohne Kindeswohlprüfung

Bei Abschiebungen von Kindern muss zwingend das Kindeswohl geprüft werden. Dies ist oft nicht der Fall, beispielsweise bei der Rückführung von Roma aus dem Kosovo: Zwei Drittel der betroffenen Kinder sind in Deutschland geboren und aufgewachsen. Dennoch spielt das Kindeswohl bei dem Rückführungsabkommen keine Rolle.

Forderungen an die internationale Politik

Forderungen an die internationale Politik

Kinderrechte in die Global Compacts zu Migration und Flucht

Weltweit leben nach Angaben der Vereinten Nationen rund 50 Millionen Kinder als internationale Flüchtlinge, Migranten oder in ihrem eigenen Land Vertriebene. Diese Kinder sind oft schutzlos unterwegs, werden diskriminiert und erfahren Gewalt und Ausbeutung. Um nachhaltige Lösungen auch über Landesgrenzen hinweg sicher zu stellen, müssen Staaten miteinander kooperieren und Standards bei der Aufnahme und Versorgung migrierender Kinder vereinbaren. Die UN will 2018 zwei Global Compacts verabschieden, zum einen zu »Save, Orderly and Regular Migration« und zum anderen zu »Flüchtlingen«. Diesbezüglich hat terre des hommes mit 26 weiteren Organisationen die Initiative »Kinderrechte in die Global Compacts« gestartet. Zusammen mit einer Gruppe von Jugenddelegierten hat diese Initiative die Situation von migrierenden Kindern und ihre Rechte in einem Forderungspapier beschrieben. Mit diesen Forderungen will die Initiative bis Herbst 2018 dafür sorgen, dass beide Global Compacts mit der UN-Kinderrechtskonvention übereinstimmen.

Die Kampagne Destination Unknown - Protect Children on the Move

Gemeinsam mit terre des hommes-Schwesterorganisationen u.a. aus der Schweiz, den Niederlanden und Italien hat terre des hommes Deutschland 2012 die Kampagne Destination Unknown – Protect Children on the Move  ins Leben gerufen. Mittlerweile gehören dieser Kampagne 40 Organisationen an, die zusammen rund 400.000 Flüchtlings- und Migrantenkindern mit Schutz, Hilfe und Bildungsangeboten zur Seite stehen, die aber auch über deren Realität informieren und politische Entscheidungen in ihrem Interesse beeinflussen.

Informationen über die Kampagne und ihre Forderungen (auf Deutsch) finden Sie hier.

Weitere Informationen (Englisch):

Schutz und Sicherheit für Kinder auf der Flucht

Millionen Kinder fliehen allein oder mit ihren Eltern vor Kriegen und Konflikten, Armut, Naturkatastrophen oder politischer Verfolgung. Viele suchen Schutz, Geborgenheit, ein neues Zuhause und einen Platz, wo sie zur Ruhe kommen und auf ein besseres Leben hoffen können. Die meisten dieser Kinder sind Flüchtlinge im eigenen Land, sie überschreiten keine internationalen Grenzen, sondern irren allein, in Gruppen oder auch mit Eltern oder Verwandten im eigenen Land umher.

Was muss geschehen, um diese Kinder besser zu schützen und sie vor den Gefahren von Missbrauch, Versklavung und anderen Formen der Gewalt zu bewahren? Diese Frage diskutiert der UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes am 28. September in Genf. Ignacio Packer, Generalsekretär der Internationalen Föderation terre des hommes, des Dachverbandes der zehn vornehmlich europäischen terre des hommes-Kinderhilfsorganisationen, stellt dem UN-Ausschuss dazu folgende Empfehlungen und Forderungen vor:

  • Flüchtlingskinder und Kinder auf der Flucht brauchen Schutz und Betreuung. Das in den Prinzipien der UN-Kinderrechtskonvention niedergelegte Kindeswohl muss oberste Priorität haben. Die Gesetze der UN-Mitgliedsstaaten müssen mit den Bestimmungen der Kinderrechtskonvention in Einklang stehen.
  • Inhaftierung, Abschiebung und Deportation von Kindern, die internationale Grenzen überschritten haben, widersprechen dem Status der Kinder als Migranten und bedeuten eine Verletzung ihrer Rechte. Dies gilt insbesondere auch mit Blick auf die Asylpolitik der Europäischen Union. Um diesen Kindern gerecht zu werden, ist eine direkte Zusammenarbeit zwischen Herkunfts- und Zielländern der Kinder nötig, um die für sie beste Lösung zu finden. Die Mitgliedsorganisationen der Föderation terre des hommes haben eine gut funktionierende Praxis der Zusammenarbeit zwischen ihren Partner vor Ort in Westafrika und Südosteuropa und den jeweiligen Behörden und bieten ihre Expertise im Interesse der Kinder an.
  • Kinder, die in ihrem eigenen Land auf der Flucht sind, brauchen ebenfalls Schutz, Betreuung und eine Perspektive für die Zukunft. Hierfür stehen die zahlreichen Projekte der terre des hommes-Organisationen in Asien, Afrika und Lateinamerika. Gefragt sind Schul- und Ausbildungshilfen, die ihnen eine Zukunft geben, medizinische Betreuung, Programme zur Zusammenführung der Familien, aber auch Rechtshilfen und juristische Unterstützung bei Vertreibungen und Menschenrechtsverletzungen.
  • Bei allen politischen Entscheidungen muss sichergestellt sein, dass die Rechte von Kindern gewahrt werden und sie das höchstmögliche Ausmaß an Schutz und Betreuung erhalten. Die Schutzmaßnahmen müssen altersgerecht sein und den jeweiligen Entwicklungsstand des Kindes berücksichtigen. Kinderspezifische Fluchtgründe wie der Verlust ihrer Angehörigen, Zwangsrekrutierung oder Missbrauch müssen besonders berücksichtigt und auch als asylrelevant anerkannt werden.

Projektbeispiele

terre des hommes unterstützt Projekte in Deutschland, im Nordirak und in vielen anderen Ländern, die Flüchtlingskindern direkt helfen. 

Deutschland: Hilfe für Flüchtlingskinder
In Deutschland unterstützt terre des hommes etwa 20 Projekte für Flüchtlingskinder. Sie sorgen für Schule und Kindergartenplätze, kümmern sich um traumatisirete Mädchen und Jungen oder um unbegleitete Minderjährige. Eines der Projekte ist lifeline in Kiel.

Irak: Hilfe für Flüchtlinge

Die Lage in den kurdischen Autonomiegebieten im Nordirak ist dramatisch. Menschen aus dem Irak und Syrien suchen dort Schutz vor Krieg und Terror. terre des hommes unterstützt die Kinder in den Flüchtlingscamps.


Was Sie für Flüchtlinge tun können

Viele Menschen in Deutschland engagieren sich für Flüchtlinge. Die Hilfsbereitschaft ist groß. Häufig erhalten wir Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern, die sich ebenfalls für Flüchtlinge einsetzen möchten. Was Sie tun und wohin Sie sich wenden können, beantworten wir auf den nachfolgenden Seiten.

Wie kann ich für Flüchtlinge Geld spenden?

terre des hommes bittet dringend um Unterstützung für unsere Projektarbeit für Flüchtlingskinder. Erklärungen zu den unterstützten Projekten finden Sie hier . terre des hommes unterstützt Kinder auf der Flucht im Irak und Jordanien, in den Erstaufnahmen in Sizilien und in Deutschland. Bitte unterstützen Sie unsere Projekte für Flüchtlinge mit Ihrer Spende

Wie kann ich mit und bei Sachspenden helfen?

Gebraucht werden unterschiedliche Dinge, wie etwa Kinderkleidung, Schuhe, Schultaschen und Schreibutensilien, Bälle und Spielsachen. Bitte fragen Sie unbedingt nach, was in Ihrer Gemeinde gebraucht wird: Betreiber von Flüchtlingsunterkünften und Flüchtlingsinitiativen in Ihrer Gemeinde geben Auskunft oder haben vielleicht bereits Aufrufe veröffentlicht. In einigen Gemeinden sind bereits viele Sachspenden vorhanden, hier ist eventuell Hilfe bei der Sortierung notwendig. terre des hommes sammelt keine Sachspenden – bitte fragen Sie Initiativen in Ihrer Gemeinde, welche Dinge gebraucht werden.

Wie kann ich Zeit spenden?

Flüchtlinge brauchen Begleitung und ein Netzwerk, damit sie sich leichter orientieren können. Das gilt auch für Kinder und ihre Familien. Sprachkurse, Nachhilfeunterricht, Begleitung bei Behördengängen oder Arztbesuchen und Spiel- und Sportangebote für Flüchtlingskinder – überall werden freiwillige Helferinnen und Helfer gebraucht. Vielleicht schließen Sie sich mit Ihren Nachbarn oder Freunden, Ihrer Kirchengemeinde oder Ihrem Verein zusammen und unterstützen gemeinsam eine Familie oder ein Kind? Bitte setzen Sie sich mit Betreibern von Unterkünften oder Flüchtlingsinitiativen in Ihrer Gemeinde in Verbindung: Sie wissen, wo Sie sich anschließen können.

Vormundschaft für ein Flüchtlingskind

Wenn Sie eine Vormundschaft für ein Kind übernehmen wollen, das allein eingereist ist, wenden Sie sich bitte an Ihr örtliches Jugendamt. Ehrenamtliche Vormünder müssen über den Aufenthaltsstatus und das anstehende Asylverfahren Bescheid wissen. Sie können unterstützen bei der Beantragung von notwendigen Leistungen der Jugendhilfe, bei der Suche nach einem Platz in einer geeigneten Schule und natürlich bei allen anderen Anliegen des Jugendlichen. Vormünder müssen sich nicht um alle Belange allein kümmern, aber sie tragen Verantwortung. Eine Broschüre des Bundesfachverbandes Unbegleitete Minderjährige Flüchtlingskinder (BUMF) informiert (Download der Broschüre Vormundschaft).

Sollten Sie in Berlin, Brandenburg oder Schleswig-Holstein leben, können Sie sich bei den terre des hommes-Partnerorganisationen erkundigen, die ehrenamtliche Vormünder unterstützen:

XENION
Psychosoziale Hilfen für politisch Verfolgte e.V.
Paulsenstraße 55-56
12163 Berlin
E-Mail: Xenion
www.xenion.org  

lifeline
Vormundschaftsverein im Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein e.V.
Sophienblatt 64 a
24114 Kiel
E-Mail: Lifeline 
www.lifeline-frsh.de  

Förderverein des Brandenburgischen Flüchtlingsrats e.V.
Rudolf-Breitscheid-Straße 164
14482 Potsdam
E-Mail: Förderverein 
www.fluechtlingsrat-brandenburg.de

Kann ich ein Flüchtlingskind in Pflege nehmen oder adoptieren?

Allein einreisende Flüchtlingskinder werden von Jugendämtern in Obhut genommen und in Jugendhilfeeinrichtungen untergebracht. Die private Unterbringung ist bislang noch eher unüblich.

Pflegeeltern werden vom Jugendamt geprüft und geschult. Bitte bedenken Sie, dass allein einreisende Flüchtlingskinder häufig eher in der Nähe anderer Jugendlicher mit ähnlichen Erfahrungen bleiben wollen.

Bitte wenden Sie sich an Ihr zuständiges Jugendamt oder an Wohlfahrtsverbände in Ihrer Region, die Beratung und Schulung für Pflegefamilien bieten.   

Es gibt aktuell nur sehr wenige Flüchtlingskinder in Deutschland, die Waisen sind. Die meisten Kinder reisen mit Familienmitgliedern ein. Auch die Kinder und Jugendlichen, die allein einreisen, haben in den meisten Fällen eine Familie in ihrem Herkunftsland. Sie können bei Ihrem zuständigen Jugendamt anfragen, ob es in Ihrer Gemeinde Bedarf gibt und Adoptionen möglich sind.

»Meine Kinder sind noch in meinem Herkunftsland, wie kann ich sie zu mir holen?«

Bitte wenden Sie sich bei Familienzusammenführungen an einen Rechtsanwalt oder an eine Flüchtlingsinitiative in Ihrer Nähe. Die Familienzusammenführung ist möglich, die Regelungen sind aber sehr unterschiedlich, je nach Herkunftsland und Aufenthaltsstatus.

Wo kann ich ehrenamtlich helfen?

Auch terre des hommes-Ehrenamtliche setzen sich tatkräftig für Flüchtlinge ein und tragen so ihren Teil dazu bei, dass die Integration gelingt. Auch Sie können sich in einer unserer Gruppen deutschlandweit engagieren. Lesen Sie mehr unter unserer Rubrik So schaffen wir das


Weitere Informationen

Broschüre

  • Informationen für Eltern und Begleitpersonen von Kindern und Jugendlichen aus der Ukraine (Deutsch, PDF-Dokument)
  • Information for Parents and Persons Accompanying Children and Adolescents from Ukraine (English, PDF file)
  • Інформація для батьків та осіб, які супроводжують дітей та підлітків з України (Не українською, PDF документ)
  • Информация для родителей и лиц, которые сопровождают детей и подростков из Украины (Русский, документ PDF)

Informationsfalter

Flüchtlingskinder

Was terre des hommes für Flüchtlingskinder tut, wird anhand von Beispielen in diesem Falter erläutert.

Informationsfalter Flüchtlingskinder


Broschüre

Das Geschäft mit der Not: Menschenhandel von geflüchteten Kindern und Heranwachsenden in Deutschland

Die Autorin hat im Auftrag von terre des hommes und ECPAT (End Child Prostitution, Child Pornography & Trafficking of Children for Sexual Purposes) über sexuelle Ausbeutung von jungen Geflüchteten, die Ausbeutung ihrer Arbeitskraft und die Ausbeutung strafbarer Handlungen recherchiert und Schutzlücken im Hilfesystem aufgezeigt. In 23 Interviews mit Expertinnen und Experten aus Fachberatungsstellen zur Unterstützung Betroffener, weiteren Fachleuten des Kinder- und Jugendhilfesystems und des Hilfesystems im Bereich Migration hat sie alarmierende Einzelfälle zusammengetragen. Lesen Sie mehr über das Rechercheprojekt


Rollup-Ausstellung

Hilfe für Kinder auf der Flucht

Im Informationsfalter zur Rollup-Ausstellung »Hilfe für Kinder auf der Flucht« erfahren Sie, was auf den einzelnen Rollups zu sehen ist und wie und wo die Ausstellung - kostenlos - bestellt werden kann.

Informationsfalter zur Rollup-Ausstellung



Broschüre

»Alterseinschätzung: Verfahrensgarantien für eine kindeswohlorientierte Praxis«, Bundesfachverband Unbegleiteter Minderjährige Flüchtlinge e.V., Berlin 2015, gefördert mit Mitteln des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) und terre des hommes Deutschland e.V. (PDF-Dokument)


Broschüre

Zwischen Angst und Hoffnung
Kindersoldaten als Flüchtlinge in Deutschland

Die Studie von Dima Zito untersucht die Situation junger Flüchtlinge, die vor ihrer Flucht nach Deutschland als Kindersoldaten missbraucht wurden.

Kindersoldaten als Flüchtlinge in Deutschland


Studie 


terre des hommes Deutschland e.V. ist durch die Steuernummer 66/270/01407 vom Finanzamt Osnabrück als gemeinnütziger Verein (Vereinsregister-Nr. 1870) anerkannt und von der Körperschaftssteuer befreit. Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer lautet DE117646214. Spenden sind mit der Spendenquittung, die Sie auf Wunsch von terre des hommes erhalten, steuerlich absetzbar.

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