Zum Inhalt springen

Sie sind hier:

Gesetzentwurf zum Familiennachzug verstößt gegen Kindeswohl

Die Bundesregierung hat in einen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht, der den Familiennachzug von Flüchtlingen mit eingeschränktem Schutzstatus neu regeln soll. Der Entwurf wurde vom Kabinett beschlossen, ist nun in den Ausschüssen und soll Mitte Juni verabschiedet werden. terre des hommes lehnt den Gesetzentwurf strikt ab.

Vorgesehen ist, dass ab August bis zu 1.000 Personen pro Monat zu ihrem Familienmitglied nachziehen können. »Der Gesetzentwurf verstößt gegen das Kindeswohl«, erklärte Albert Recknagel, Vorstandssprecher von terre des hommes. »Minderjährige Flüchtlinge mit eingeschränktem Schutzstatus, die ohne ihre Eltern in Deutschland sind, können den Nachzug für ihre Eltern beantragen, nicht jedoch für ihre Geschwister. Das bedeutet: Eltern müssten sich demnach entscheiden, bei welchem Kind sie leben und welches Kind sie alleine lassen. Die Trennung von Familien wird auf diesem Wege zementiert. Familienleben ist aber nicht kontingentierbar – auch subsidiär Schutzberechtigte müssen mit ihren Familien zusammenleben können.«

Zudem ist bisher unklar, welche Anträge bewilligt werden, wenn mehr Anträge als Kontingentplätze zur Verfügung stehen. terre des hommes empfiehlt daher, die vorgesehene Kontingentierung zeitlich flexibel zu gestalten und keine monatlichen Obergrenzen festzulegen, um unnötige Wartezeiten zu vermeiden.

17.5.18

Zurück zum Seitenanfang

Bleiben Sie doch noch einen Moment –
und abonnieren Sie unseren Newsletter!

Jetzt anmelden!

Bleiben Sie informiert.
Abonnieren Sie unseren Newsletter!

Jetzt anmelden!