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Bundesregierung stoppt Lieferkettengesetz

Menschenrechte und Umweltschutz werden zurückgestellt

Um Ausbeutung und Umweltzerstörung entlang der Lieferkette von Textilien zu verhindern, hatten Bundesentwicklungsminister Müller und Bundesarbeitsminister Heil bereits im Dezember versprochen, Eckpunkte für ein Lieferkettengesetz zu veröffentlichen. Doch das Bundeskanzleramt hat die für heute geplante Veröffentlichung dieser Eckpunkte verhindert. Offizielle Begründung: Bundeswirtschaftsminister Altmaier möchte erst die zweite Befragungsrunde des Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) unter den deutschen Unternehmen abwarten. In der ersten Befragungsrunde hatten die Unternehmen schlecht abgeschnitten.

Bereits mit dem aktuellen Koalitionsvertrag hatten sich die Regierungsparteien dazu verpflichtet, die Umsetzung der menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten durch deutsche Unternehmen zu überprüfen – und bei Nichteinhaltung per Gesetz einzufordern. Ein solches Lieferkettengesetz soll sicherstellen, dass Unternehmen entlang ihrer gesamten Wertschöpfungskette dafür sorgen, dass Mensch und Umwelt geschützt werden – und Betroffene bei Verletzung dieser Pflichten ihr Recht in Deutschland einklagen können.

»Gesetzlich garantierte Mindeststandards würden beispielsweise den hunderttausenden Frauen in der indischen Textilindustrie helfen, denen weltweit niedrigste Löhne gezahlt werden. Hungerlöhne halten Frauen in Abhängigkeit und führen dazu, dass Kinder mitarbeiten müssen«, erklärte Birte Kötter, Vorstand Kommunikation von terre des hommes. Der gesetzliche Mindestlohn in der indischen Textilindustrie liegt bei 94 Euro im Monat, zum Leben brauchen die Familien aber rund 300 Euro, also mindestens das Dreifache. In nachgelagerten Stufen der Lieferkette, wie etwa in Baumwollspinnereien in Südindien, werden oft nicht einmal der Mindestlohn gezahlt und grundlegende soziale Sicherung wie Mutterschutz oder Krankenversicherung verweigert.

Gemeinsam mit dem Netzwerk Initiative Lieferkettengesetz fordert terre des hommes die Bundesregierung auf, ihren Verpflichtungen aus dem Koalitionsvertrag nachzukommen. Der von den Ministerien für Arbeit und Entwicklungszusammenarbeit initiierte längst überfällige Gesetzgebungsprozess für ein Lieferkettengesetz darf nicht länger zu verzögert werden. Ausbeuterische Arbeitsbedingungen unter jungen Mädchen, die in Deutschland verboten sind, müssen auch bei Zulieferern deutscher Unternehmen verboten sein.

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