Zum Inhalt springen

Sie sind hier:

terre des hommes begrüßt Gesetzesentwurf der Bundesregierung zu Zwangs- und Pflichtarbeit

Rund 5,5 Millionen Kinder sind Opfer von Zwangsarbeit und Sklaverei

Osnabrück, 11.04.2019 - Heute berät der Bundestag über einen Gesetzesentwurf, der die Ratifizierung und damit Umsetzung des neuen Protokolls zum Übereinkommen über Zwangs- und Pflichtarbeit der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) in Deutschland ermöglichen soll. Erstmals würde dadurch Menschenhandel zum Zwecke der Ausbeutung durch Arbeit als Form der Zwangsarbeit anerkannt.

»Aktuellen Schätzungen zufolge sind weltweit 20 Millionen Menschen Opfer von Zwangsarbeit und Sklaverei, darunter etwa 5,5 Millionen Kinder unter 18 Jahren. Allein in Indien arbeiten rund 300.000 Mädchen und junge Frauen unter erbärmlichen Bedingungen auf Basis von Knebelverträgen in Garnspinnereien. Auch in der Industrie und Manufaktur, in Steinbrüchen, Ziegelbrennereien, im Bausektor oder im Rahmen organisierter Bettlerbanden werden Kinder massiv ausgebeutet«, erklärte Albert Recknagel, Vorstandssprecher von terre des hommes. »Zwangsarbeit schädigt die körperliche und geistige Entwicklung der Kinder und raubt ihnen jegliche Zukunftsperspektive. Mit einer völkerrechtlich bindenden Verpflichtung zur Prävention, zum Schutz der Opfer und zur strafrechtlichen Verfolgung der Täter kann der Bundestag ein wichtiges Signal setzen.«

Ausbeutung, Sklaverei und Menschenhandel sind ein lukratives Geschäft, mit dem jährlich rund 150 Milliarden US-Dollar Gewinn erwirtschaftet wird. Die Produkte wie Teppiche oder Textilien landen oftmals auch in deutschen Läden. »Zwangsarbeit infolge von Menschenhandel findet sich auch in Deutschland, zum Beispiel in der Prostitution, in die viele Frauen und junge Mädchen aus Osteuropa gezwungen sind. Darüber hinaus ist das Risiko für Arbeitsausbeutung überall dort besonders hoch, wo mit Saison- und Leiharbeitern oder Migranten gearbeitet wird, zum Beispiel im Hotelsektor, in der Landwirtschaft und der fleischverarbeitenden Industrie«, so Albert Recknagel.

Der Handel mit Menschen zum Zwecke der Arbeitsausbeutung ist bislang nicht offiziell als Form der Zwangsarbeit anerkannt. Diese Lücke soll das neue ILO-Protokoll nun schließen. Bevor es jedoch Gültigkeit erfährt, muss es von den Mitgliedstaaten der ILO ratifiziert und in nationales Recht umgesetzt werden. In Deutschland erfolgt dies über ein Bundesgesetz. Ein entsprechender Entwurf liegt heute im Bundestag zur Beratung vor. Mit der Ratifikation und dem damit verbundenen Inkrafttreten des Protokolls ist Deutschland aufgefordert, Zwangs- und Pflichtarbeit strafrechtlich zu verfolgen, Präventivmaßnahmen zu entwickeln und Betroffene durch Zugang zum Recht zu schützen und zu entschädigen.