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Urteil gegen Heckler und Koch muss Signal für Exportverbot von Kleinwaffen setzen!

Osnabrück, 21.02.2019 - Das internationale Kinderhilfswerk terre des hommes begrüßt die Verurteilung zweier Mitarbeiter des Waffenherstellers Heckler und Koch durch das Landgericht Stuttgart und die hohe Geldstrafe von 3,7 Millionen Euro gegen das Unternehmen. »Wir erwarten, dass von diesem Urteil ein Signal für ein grundsätzliches Exportverbot von Kleinwaffen ausgeht«, erklärte Albert Recknagel, Vorstandssprecher von terre des hommes. »Denn die Verbreitung von Kleinwaffen ist nicht kontrollierbar und deren Missbrauch für Verbrechen und schwere Menschenrechtsverletzungen nicht verhinderbar. Zudem ist ein restriktives, wirksames Rüstungsexportkontrollgesetz jetzt überfällig. Das Landgericht hat festgestellt, dass die sogenannte Endverbleibserklärung kein Vertragsbestandteil und damit in der Praxis wertlos ist. Dies bestätigt unsere Kritik, dass die deutsche Waffenexportkontrolle nicht ansatzweise funktioniert und grundsätzlich reformiert werden muss. Es wird daher Zeit, dass Deutschland die Konsequenzen zieht und sich zu seiner Verantwortung bekennt«, forderte Albert Recknagel.

terre des hommes hat dazu eine Petition zur Verschärfung der Rüstungsexportgesetze gestartet, die bereits rund 150.000 Menschen unterzeichnet haben.

 

Weitere Informationen

  • Petition zum Stopp von Waffenexporten
  • Wegen des illegalen Exports von Pistolen in das Bürgerkriegsland Kolumbien müssen sich ab dem 26.02. drei Manager des Unternehmens Sig Sauer vor dem Landgereicht Kiel verantworten. Für Interviews mit terre des hommes vor Ort in Kiel wenden Sie sich bitte an unsere Pressestelle.
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