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Einigung zum EU-Lieferkettengesetz – Deutschland muss zustimmen

Die Einigung zum EU-Lieferkettengesetz ist ein Meilenstein für den Schutz von Menschen und Umwelt in den globalen Lieferketten: Trotz Schwächen in den Bereichen Klimaschutz und Finanzsektor begrüßt terre des hommes den Kompromiss zwischen Europa-Parlament, Kommission und Rat. Gemeinsam mit der Initiative Lieferkettengesetz, die von 140 Menschenrechtsorganisationen, Gewerkschaften und kirchlichen Verbänden getragen wird, setzen wir nun darauf, dass Deutschland im weiteren Gesetzgebungsprozess dem wichtigen Menschenrechtsgesetz der EU zustimmt.

Das EU-Lieferkettengesetz bietet die Chance, Menschen und Umwelt in den weltweiten Lieferketten von Unternehmen besser zu schützen. Die Einigung umfasst gute und wichtige Punkte: Die Position betroffener Menschen vor Gericht wird gestärkt. Anders als das deutsche Lieferkettengesetz sieht die EU zivilrechtliche Haftung vor, wenn Unternehmen ihre Sorgfaltspflicht verletzen. Das bedeutet, dass Menschen, die von Arbeitsrechtsverletzungen oder Umweltschäden betroffen sind, Unternehmen auf Schadenersatz verklagen können. terre des hommes begrüßt besonders, dass im EU-Lieferkettengesetz sowohl das Verbot ausbeuterischer Kinderarbeit verankert wird, als auch weitere Kinderrechte, wie sie die UN-Kinderrechtskonvention festlegt. Damit sind etwa die Rechte auf eine gesunde Umwelt und auf Beteiligung eingeschlossen.

Leider enthält der Kompromiss einige Schwächen: Der Finanzsektor ist weitgehend von Sorgfaltspflichten ausgenommen. Die Initiative Lieferkettengesetz fordert, dass Banken und Investoren bei der Vergabe von Krediten und bei Investitionen verpflichtet werden, Menschenrechte, Umwelt und Klima zu achten. Auch bei den Klimapflichten greift der Kompromiss zu kurz und bietet Unternehmen zu viel Raum für Greenwashing.

Dennoch setzt sich terre des hommes gemeinsam mit der Initiative Lieferkettengesetz dafür ein, dass die Bundesregierung dem EU-Lieferkettengesetz im Europäischen Rat geschlossen zustimmt. Die Abstimmung wird für das erste Quartal des nächsten Jahres erwartet.

Eine ausführliche Auswertung der Einigung finden Sie in Kürze auf der Webseite der Initiative Lieferkettengesetz: www.lieferkettengesetz.de

14.12.23

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